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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1

                             Modell                            RC19
                             Typ                               RC19-505
                             Radgröße                          5,0Jx15H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             SM1           RC19-505 SM1 / ohne Ring              4/100/60,1          32          500    1900
§ 22 47700, Erweiterung 08




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        47700
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             RC19-505 (s.o.)
                             Radgröße                          5,0Jx15H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube              Kegel 60°      105                    23,5
                                       M12x1,5



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Smart / Daimler


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Smart forfour              45-80        165/60R15     A12 R02                               A07 A14 A23
                             451                        45-80        165/65R15     A12 R02                               KOV NoE
                             e1*2001/116*0413*23-..     45-80        175/60R15     A12 R02                               TV5 Vn2 Y85
                             (FIN: WME453...)           45-80        185/55R15     A01 A12 K1a R02                       VA1
                                                        45-80        185/60R15     A01 A12 K1a R02                       S01
                             Smart forfour ed/EQ        41 (60)      165/60R15     A12 R02                               A07 A14 A23
                             (electric)                 41 (60)      165/65R15     A12 R02                               KOV TV5 Vn2
                             451                        41 (60)      175/60R15     A12 R02                               Y85 VA1 S01
                             e1*2001/116*0413*35-..     41 (60)      185/55R15     A01 A12 K1a R02
                             (FIN: WME453...)           41 (60)      185/60R15     A01 A12 K1a R02
                             (17,7 kWh-Batterie)
                             Smart fortwo               45-80        165/60R15     A12 R02                               A07 A14 A23
                             451                        45-80        165/65R15     A12 R02                               Cbo Cpe
                             e1*2001/116*0413*22-..     45-80        175/60R15     A12 R02                               KOV NoE
                             (FIN: WME453...)           45-80        185/55R15     A12 R02                               TV5 Vn2 VA1
                                                        45-80        185/60R15     A12 R02                               S01
§ 22 47700, Erweiterung 08




                             Smart fortwo               45-80        165/60R15     A12 R02                               A07 A14 A23
                             451                        45-80        165/65R15     A12 R02                               Cbo Cpe
                             e1*2001/116*0413*22-..     45-80        175/60R15     A12 R02                               KMV NoE
                             (FIN: WME453...)           45-80        185/55R15     A12 R02                               TV5 Vn2 VA1
                             - mit Radhaus-             45-80        185/60R15     A12 R02                               S01
                               Verbreiterungen
                             Smart fortwo ed/EQ         41 (60)      165/60R15     A12 R02                               A07 A14 A23
                             (electric)                 41 (60)      165/65R15     A12 R02                               Cbo Cpe
                             451                        41 (60)      175/60R15     A12 R02                               KOV TV5 Vn2
                             e1*2001/116*0413*33-..     41 (60)      185/55R15     A12 R02                               VA1 S01
                             (FIN: WME453...)           41 (60)      185/60R15     A12 R02
                             (17,7 kWh-Batterie)
                             Smart fortwo ed/EQ         41 (60)      165/60R15     A12 R02                               A07 A14 A23
                             (electric)                 41 (60)      165/65R15     A12 R02                               Cbo Cpe
                             451                        41 (60)      175/60R15     A12 R02                               KMV TV5
                             e1*2001/116*0413*22-..     41 (60)      185/55R15     A12 R02                               Vn2 VA1 S01
                             (FIN: WME453...)           41 (60)      185/60R15     A12 R02
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 5

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 47700, Erweiterung 08




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 5

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                             hinausragen.

                             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.
§ 22 47700, Erweiterung 08




                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             TV5    Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in
                             der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse    Hinterachse

                             Nr.   1   165/60R15      185/55R15
                             Nr.   2   165/65R15      185/60R15, 195/55R15
                             Nr.   3   175/60R15      195/55R15, 205/50R15
                             Nr.   4   185/55R15      205/50R15
                             Nr.   5   185/60R15      205/55R15

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
                             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 11, Gutachten Nummer 55007709, Ausfertigung 3 (RADTYP
                             RC19-555) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                             Hinweise.

                             Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                             die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 5 von 5

                             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                             form Schräghecklimousine (Fließheck).



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2019 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
§ 22 47700, Erweiterung 08




                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2014.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 16. September 2019




                             Laux                                                                 00328434.DOC
                             RN/RL




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2

                             Modell                            RC19
                             Typ                               RC19-555
                             Radgröße                          5,5Jx15H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             SM1           RC19-555 SM1 / ohne Ring              4/100/60,1          42          550    1900
§ 22 47642, Erweiterung 09




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        47642
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             RC19-555 (s.o.)
                             Radgröße                          5,5Jx15H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube              Kegel 60°      105                    23,5
                                       M12x1,5



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Smart / Daimler


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Smart forfour             45-80         185/55R15    A90 R03                            A07 A14 A23
                             451                       45-80         185/60R15    A90 R03                            KOV NoE
                             e1*2001/116*0413*23-..    45-80         195/55R15    A12 R03                            TV5 Vn2 Y85
                             (FIN: WME453...)          45-80         205/50R15    A01 A12 K2b R03                    HA2 S01
                                                       45-80         205/50R15    A12 K2h R03
                                                       45-80         205/55R15    A01 A12 K2b R03
                                                       45-80         205/55R15    A12 K2h R03
                             Smart forfour ed/EQ       41 (60)       185/55R15    A90 R03                            A07 A14 A23
                             (electric)                41 (60)       185/60R15    A90 R03                            KOV TV5 Vn2
                             451                       41 (60)       195/55R15    A12 R03                            Y85 HA2 S01
                             e1*2001/116*0413*35-..    41 (60)       205/50R15    A01 A12 K2b R03
                             (FIN: WME453...)          41 (60)       205/50R15    A12 K2h R03
                             (17,7 kWh-Batterie)       41 (60)       205/55R15    A01 A12 K2b R03
                                                       41 (60)       205/55R15    A12 K2h R03
                             Smart fortwo              45-80         185/55R15    A32 R03                            A07 A14 A23
§ 22 47642, Erweiterung 09




                             451                       45-80         185/60R15    A32 R03                            Cbo Cpe
                             e1*2001/116*0413*22-..    45-80         195/55R15    A90 R03                            KOV NoE
                             (FIN: WME453...)          45-80         205/50R15    A01 A12 K2b R03                    TV5 Vn2 HA2
                                                       45-80         205/50R15    A12 K2h R03                        S01
                                                       45-80         205/55R15    A01 A12 K2b R03
                                                       45-80         205/55R15    A12 K2h R03
                             Smart fortwo              45-80         185/55R15    A91 R03                            A07 A14 A23
                             451                       45-80         185/60R15    A91 R03                            Cbo Cpe
                             e1*2001/116*0413*22-..    45-80         195/55R15    A12 R03                            KMV NoE
                             (FIN: WME453...)          45-80         205/50R15    A12 R03                            TV5 Vn2 HA2
                             - mit Radhaus-            45-80         205/55R15    A12 R03                            S01
                               Verbreiterungen
                             Smart fortwo ed/EQ        41 (60)       185/55R15    A32 R03                            A07 A14 A23
                             (electric)                41 (60)       185/60R15    A32 R03                            Cbo Cpe
                             451                       41 (60)       195/55R15    A90 R03                            KOV TV5 Vn2
                             e1*2001/116*0413*33-..    41 (60)       205/50R15    A01 A12 K2b R03                    HA2 S01
                             (FIN: WME453...)          41 (60)       205/50R15    A12 K2h R03
                             (17,7 kWh-Batterie)       41 (60)       205/55R15    A01 A12 K2b R03
                                                       41 (60)       205/55R15    A12 K2h R03
                             Smart fortwo ed/EQ        41 (60)       185/55R15    A91 R03                            A07 A14 A23
                             (electric)                41 (60)       185/60R15    A91 R03                            Cbo Cpe
                             451                       41 (60)       195/55R15    A12 R03                            KMV TV5
                             e1*2001/116*0413*22-..    41 (60)       205/50R15    A12 R03                            Vn2 HA2 S01
                             (FIN: WME453...)          41 (60)       205/55R15    A12 R03
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
§ 22 47642, Erweiterung 09




                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                             hinausragen.

                             A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
§ 22 47642, Erweiterung 09




                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
                             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 4, Gutachten Nummer 55037009, Ausfertigung 3 (RADTYP
                             RC19-505) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                             Hinweise.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
                             satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             TV5    Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in
                             der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse    Hinterachse

                             Nr.   1   165/60R15      185/55R15
                             Nr.   2   165/65R15      185/60R15, 195/55R15
                             Nr.   3   175/60R15      195/55R15, 205/50R15
                             Nr.   4   185/55R15      205/50R15
                             Nr.   5   185/60R15      205/55R15

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 47642, Erweiterung 09




                             Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                             die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                             form Schräghecklimousine (Fließheck).




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2019 in Lambsheim statt.




                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 6 von 6


                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2014.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 16. September 2019




                             Laux
§ 22 47642, Erweiterung 09




                                                                                                 00328435.DOC
                             RN/RL




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