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							              GUTACHTEN zur ECE R124 001310

              Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55041817 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505
              Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 3


              Prüfgegenstand                     Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

              Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
              führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
              M1           RC19-505 M1 / ohne Ring               4/100/54,1          40          480    1900



              Befestigungsmittel

              Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
              S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°       90                   28
                        Brock Typ ZS1, SW17

              Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
              S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   34,5
                        Brock Typ D2, SW19
              S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                   34,5
                        Brock Typ D2, SW19
R124 001310




              Verwendungsbereich

              Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
              Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
              ABE/EWG-Nr.
              Suzuki Baleno             66-82          175/65R15     A31 ECE                              A14 A23 A58
              EW                                                                                          Flh S03
              e6*2007/46*0177*..
              Suzuki Ignis              66             175/65R15     A91 ECE                              A14 A23 A58
              MF                                                                                          F23 KMV S03
              e4*2007/46*1162*..
              Suzuki Ignis All Grip     66             175/65R15     A91 ECE                              A14 A23 A56
              MF                                                                                          KMV S03
              e4*2007/46*1162*..
              Suzuki Swift              66, 82         175/65R15     A91 ECE                              A14 A23 A58
              AZ                                                                                          Flh S03
              e4*2007/46*1205*..
              Suzuki Swift              55,66,69       175/65R15     A13 ECE                              A14 A23 A58
              NZ                                                                                          Flh S02
              e4*2007/46*0155*..;
              e4*2007/46*0293*..
              Suzuki Swift 4x4          66,69          175/65R15     A13 ECE                              A14 A23 A56
              FZ                                                                                          Flh S04
              e4*2007/46*0198*..;
              e4*2007/46*0294*..
              Suzuki Swift 4x4          66,69          175/65R15     A13 ECE                              A14 A23 A56
              NZ                                                                                          Flh S02
              e4*2007/46*0155*..




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              GUTACHTEN zur ECE R124 001310

              Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55041817 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505
              Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 3


              Allgemeine Hinweise

              Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
              Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
              entsprechend ersetzt werden.

              Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
              Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
              Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
              Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
              die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

              Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

              Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
              vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.


              Spezielle Auflagen und Hinweise

              A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
R124 001310




              Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

              A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
              Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
              Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

              A23     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
              verwendet, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen,
              zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
              Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
              bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
              hinausragen.

              A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
              Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
              werden.

              A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
              4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

              A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

              A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
              Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
              werden.

              ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
              serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
              Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
              Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

              F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.



              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              GUTACHTEN zur ECE R124 001310

              Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55041817 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505
              Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 3


              Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
              Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

              KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
              zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

              S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
              verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
              durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
              die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

              S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
              verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
              einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
              Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

              S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
              verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
              einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
              Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
R124 001310




              Lambsheim, 1. August 2017
                                                                                                     00276099.DOC




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim