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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007709 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 5



                Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Modell                           RC19
                Typ                              RC19-555
                Radgröße                         5,5Jx15H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad –                Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung      Ausführungsbezeichnung/            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                             Zentrierring                       Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                V6           RC19-555-1 V6 / ohne Ring          5/100/57,1          40          520    2000


                Kennzeichnungen
§ 22 47642*07




                KBA-Nummer                       47642
                Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
                Ausführungsbezeichnung           RC19-555 (s.o.)
                Radgröße                         5,5Jx15H2
                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund                 Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                S02 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 25,6 mm    120                     27,5

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Seat
                                                 Skoda
                                                 Volkswagen

                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007709 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Seat Ibiza              48-85        185/65R15    A11                                  A07 A14 A23
                KJ                      48-85        195/60R15    A11                                  A58 Flh S02
                e9*2007/46*3134*..      48-85        195/65R15    A12
                                        48-85        205/60R15    A01 A12 K2b
                Seat Toledo             55, 63       175/60R15    A13 T81                              A07 A14 A23
                NH                      55, 63       175/65R15    A33                                  A58 Lim Z14
                e11*2007/46*0251*..     55, 63       185/55R15    A13                                  S02
                                        55, 63       185/60R15    A13
                                        55, 63       195/55R15    A90
                Skoda Fabia             44, 55, 66   175/60R15    A33                                  A07 A14 A23
                5J                      44, 55, 66   175/65R15    A33                                  A58 B03 Car
                e11*2001/116*           44, 55, 66   185/55R15    A33                                  Flh S02
                0291*43-..;             44, 55, 66   185/60R15    A33
                e11*2007/46*            44, 55, 66   195/55R15    A33
                0013*20-..              44, 55, 66   205/50R15    A12
                ab MJ 2015 (6V)         44, 55, 66   205/55R15    A12
                Skoda Rapid             55, 63       175/60R15    A13 T81                              A07 A14 A23
                NH                      55, 63       175/65R15    A33                                  A58 Lim Z14
§ 22 47642*07




                e11*2007/46*0250*..;    55, 63       185/55R15    A13                                  S02
                e11*2007/46*0249*..     55, 63       185/60R15    A13
                                        55, 63       195/55R15    A90
                Skoda Rapid Space-      55, 63       175/60R15    A13 T81                              A07 A14 A23
                back                    55, 63       175/65R15    A33                                  A58 Flh Z14
                NH                      55, 63       185/55R15    A13                                  S02
                e11*2007/46*0250*..     55, 63       185/60R15    A13
                                        55, 63       195/55R15    A90

                VW Cross Polo           51-77        175/65R15    A13 R37                              A07 A14 A23
                6R                      51-77        185/55R15    A13 R37 T81 T82 T85                  B03 Flh KMV
                e1*2001/116*0510*..     51-77        185/60R15    A13                                  S02
                - incl. Facelift 2014   51-77        195/55R15    A12
                VW Polo (V)             44-77        175/65R15    A13 R37                              A07 A14 A23
                6R                      44-77        185/55R15    A13 R37                              Flh Npf S02
                e1*2001/116*0510*..     44-77        185/60R15    A13
                e1*2007/46*0486*..      44-77        195/55R15    A90
                - incl. Facelift 2014


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007709 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 5

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
§ 22 47642*07




                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
                Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
                beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
                dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
                gen.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007709 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 4 von 5

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 47642*07




                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                mousine.

                Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 10. Oktober 2017 in Lambsheim statt.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55007709 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 5



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2017.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 10. Oktober 2017
§ 22 47642*07




                Bohlander                                                                    00280667.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim