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							              GUTACHTEN zur ECE R124 001357

              Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55062717 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555-1
              Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 2




              Prüfgegenstand                   Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

              Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
              führung                                        Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                             Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
              V6        RC19-555-1 V6 / ohne Ring            5/100/57,1          40          520    2000




              Befestigungsmittel

              Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund                Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
              S02 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 25,6 mm   120                     27,5

              .


              Verwendungsbereich
R124 001357




              Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
              Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
              ABE/EWG-Nr.
              Seat Ibiza             48-85          185/65R15    A11 ECE                              A14 A23 A58
              KJ                                                                                      Flh S02
              e9*2007/46*3134*..




              Allgemeine Hinweise

              Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
              trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
              werden.

              Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
              fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
              lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
              Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
              die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

              Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

              Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
              bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              GUTACHTEN zur ECE R124 001357

              Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55062717 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555-1
              Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 2


              Spezielle Auflagen und Hinweise

              A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
              ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

              A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
              Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
              genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

              A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
              det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
              Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
              beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
              dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
              gen.

              A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

              ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
              ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
              wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
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              Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

              Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
              Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

              S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
              verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
              durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
              die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


              Lambsheim, 9. Oktober 2017
                                                                                                    00280537.DOC




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim