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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                             Modell                            RC19
                             Typ                               RC19-555
                             Radgröße                          5,5Jx15H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad –                 Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung       Ausführungsbezeichnung/             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                           Zentrierring                        Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             V6            RC19-555-1 V6 / ohne Ring           5/100/57,1          40          520    2000
§ 22 47642, Erweiterung 08




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        47642
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Ausführungsbezeichnung            RC19-555 (s.o.)
                             Radgröße                          5,5Jx15H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube              Kugel          120                  27,5
                                       M14x1,5                      D = 25,6 mm


                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.


                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Audi
                                                               Seat
                                                               Skoda
                                                               Volkswagen


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A1 Sportback        70, 85         185/65R15    A11                                A07 A14 A23
                             GB                       70, 85         195/60R15    A11                                A58 B91 Flh
                             e1*2007/46*1892*..       70, 85         195/65R15    A12                                Z15 S01
                                                      70, 85         205/55R15    A12
                                                      70, 85         205/60R15    A12
                                                      70-110         185/65R15    A11 M+S
                                                      70-110         195/60R15    A11 M+S
                                                      70-110         205/55R15    A12 M+S
                                                      70-110         205/60R15    A12 M+S
                             Seat Ibiza               48-110         185/65R15    A11                                A07 A14 A23
                             KJ                       48-110         195/60R15    A11                                A58 Flh S01
                             e9*2007/46*3134*..       48-110         195/65R15    A12
                                                      48-110         205/55R15    A01 A12 K2b
                                                      48-110         205/60R15    A01 A12 K2b
                             Seat Toledo              55-70          175/60R15    A13 T81                            A07 A14 A23
§ 22 47642, Erweiterung 08




                             NH                       55-70          175/65R15    A33                                A58 Lim Z14
                             e11*2007/46*0251*00-19; 55-70           185/55R15    A13                                S01
                             e11*2007/46*252*..;      55-70          185/60R15    A13
                             e8*2007/46*0321*..       55-70          195/55R15    A90
                             Skoda Fabia              44-70          175/60R15    A33                                A07 A14 A23
                             5J                       44-70          175/65R15    A33                                A58 B03 Car
                             e11*2001/116*0291*43-55; 44-70          185/55R15    A33                                Flh S01
                             e11*2007/46*0013*20-..   44-70          185/60R15    A33
                             e8*2007/46*0319*..       44-70          195/55R15    A33
                             ab MJ 2015 (6V)          44-70          205/50R15    A12
                                                      44-70          205/55R15    A12
                             Skoda Rapid              55-70          175/60R15    A13 T81                            A07 A14 A23
                             NH                       55-70          175/65R15    A33                                A58 Lim Z14
                             e11*2007/46*0250*00-20; 55-70           185/55R15    A13                                S01
                             e11*2007/46*0249*..;     55-70          185/60R15    A13
                             e8*2007/46*0320*..       55-70          195/55R15    A90
                             Skoda Rapid Spaceback    55-70          175/60R15    A13 T81                            A07 A14 A23
                             NH                       55-70          175/65R15    A33                                A58 Flh Z14
                             e11*2007/46*0250*00-20; 55-70           185/55R15    A13                                S01
                             e8*2007/46*0320*..       55-70          185/60R15    A13
                                                      55-70          195/55R15    A90
                             VW Cross Polo            51-77          175/65R15    A13 R37                            A07 A14 A23
                             6R                       51-77          185/55R15    A13 R37 T81 T82 T85                B03 Flh KMV
                             e1*2001/116*0510*..      51-77          185/60R15    A13                                S01
                             - incl. Facelift 2014    51-77          195/55R15    A12
                             VW Polo (V)              44-77          175/65R15    A13 R37                            A07 A14 A23
                             6R                       44-77          185/55R15    A13 R37                            Flh Npf S01
                             e1*2001/116*0510*..      44-77          185/60R15    A13
                             e1*2007/46*0486*..       44-77          195/55R15    A90
                             - incl. Facelift 2014
                             VW Polo (VI)             48-85          185/65R15    A11                                A07 A14 A23
                             AW                       48-85          195/60R15    A11                                A58 Flh S01
                             e1*2007/46*1783*..       48-85          195/65R15    A12
                                                      48-85          205/55R15    A12
                                                      48-85          205/60R15    A12

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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
§ 22 47642, Erweiterung 08




                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.


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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 6

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                             den.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
§ 22 47642, Erweiterung 08




                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                             hinausragen.

                             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             B91     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
                             gen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 5 von 6

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.
§ 22 47642, Erweiterung 08




                             T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).

                             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 27. Mai 2019 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 6



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 27. Mai 2019




                             Bohlander                                                                    00321187.DOC
                             RN/Boh
§ 22 47642, Erweiterung 08




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim