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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55007709 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 4


                Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                Schleidener Straße 32
                                                53919 Weilerswist - Derkum
                                                QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Modell                          RC19
                Typ                             RC19-555
                Radgröße                        5,5Jx15H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                           Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                SM1          RC19-555 SM1 / ohne Ring             4/100/60,1          42          550    1900


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                      47642
§ 22 47642*06




                Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung           RC19-555 (s.o.)
                Radgröße                        5,5Jx15H2
                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S01       Serien-Schraube M12x1,5 Kegel 60°         105                    23,5

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Smart / Daimler

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55007709 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 4


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Smart forfour          45, 52, 66    185/55R15     A90 R03                               A07 A14 A23
                451                    45, 52, 66    185/60R15     A90 R03                               TV5 Vn2 Y85
                e1*2001/116*           45, 52, 66    195/55R15     A12 R03                               HA2 S01
                0413*23-..             45, 52, 66    205/50R15     A01 A12 K2b R03
                (FIN: WME453...)       45, 52, 66    205/50R15     A12 K2h R03
                                       45, 52, 66    205/55R15     A01 A12 K2b R03
                                       45, 52, 66    205/55R15     A12 K2h R03
                Smart fortwo           45, 52, 66    185/55R15     A32 R03                               A07 A14 A23
                451                    45, 52, 66    185/60R15     A32 R03                               Cbo Cpe TV5
                e1*2001/116*           45, 52, 66    195/55R15     A90 R03                               Vn2 HA2 S01
                0413*22-..             45, 52, 66    205/50R15     A01 A12 K2b R03
                (FIN: WME453...)       45, 52, 66    205/50R15     A12 K2h R03
                                       45, 52, 66    205/55R15     A01 A12 K2b R03
                                       45, 52, 66    205/55R15     A12 K2h R03
§ 22 47642*06




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55007709 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 4

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
                Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
                beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
                dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
§ 22 47642*06




                gen.

                A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
                lässig in Verbindung mit denen in Anlage 4, Gutachten Nummer 55037009, Ausfertigung 2 (Radtyp
                RC19-505) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
                satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55007709 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 4 von 4

                TV5    Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in
                der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse

                Nr.   1   165/60R15     185/55R15
                Nr.   2   165/65R15     185/60R15, 195/55R15
                Nr.   3   175/60R15     195/55R15, 205/50R15
                Nr.   4   185/55R15     205/50R15
                Nr.   5   185/60R15     205/55R15

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.
§ 22 47642*06




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 28. Februar 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 28. Februar 2017




                Bohlander                                                                      00266176.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim