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							                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                                       Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (8. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                 Seite 1 von 9

                                       Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                                         Schleidener Straße 32
                                                                         53919 Weilerswist - Derkum
                                                                         QM-Nr. 49 02 0201708



                                       Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                                       Modell                            RC24
                                       Typ                               RC24-605
                                       Radgröße                          6,0Jx15H2
                                       Zentrierart                       Mittenzentrierung

                                       Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                       führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                     Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       X3            RC24-605-3 X3/ ohne Ring             4/108/63,4          37,5        550    1950



                                       Kennzeichnungen

                                       KBA-Nummer                        49043
                                       Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                                       Ausführungsbezeichnung            RC24-605 (s.o.)
                                       Radgröße                          6,0Jx15H2
                                       Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                                       Herstelldatum                     Monat und Jahr



                                       Befestigungsmittel

                                       Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                                       S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                   -
                                       S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                                       S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      135                   -
                                                 für Leichtmetall-Räder
                                                 ww
                                                 Brock Typ: D6



                                       Prüfungen

                                       Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                                       den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                                       fungen durchgeführt.




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                                       Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (8. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                           Seite 2 von 9

                                       Verwendungsbereich

                                       Hersteller                     Ford
                                                                      Mazda


                                       Spurverbreiterung              innerhalb 2%



                                       Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                                       Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
                                       ABE/EWG-Nr.
                                       Ford B-MAX                  55-103       185/60R15    A33                                A07 A14 A21
                                       JK8                         55-103       185/65R15    A12                                A58 S03
                                       e9*2007/46*0092*00-17       55-103       195/55R15    A90
                                                                   55-103       195/60R15    A12
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                                                   55-103       205/55R15    A12
                                       Ford Cougar                 96-125       205/60R15    A12                                A14 A21 B02
                                       BCV                         96-151       195/60R15    A11 M+S R09 T86 T87                B03 S02
                                       e9*96/79*0027*..
                                       Ford EcoSport               66-103       195/65R15    A91                                A07 A14 A21
                                       JK8                         66-103       205/65R15    A12                                A58 B02 S03
                                       e9*2007/46*0092*00-17       66-103       215/60R15    A12
                                       Ford Fiesta (IV+V)          37-76        195/45R15    G22                                A01 A12 A14
                                       JAS, JBS                                                                                 A21 B02 K1c
                                       e13*93/81,95/54*                                                                         K2b K42 K56
                                       0008,0009*..                                                                             S01
                                       Ford Fiesta (VI)            43-74        185/55R15    K1a K1b K2b R37                    A01 A12 A14
                                       JH1, JD3                    43-74        195/45R15    K1b K2b R37 T78                    A21 Flh V15
                                       e1*98/14*0191*..,           43-74        195/50R15    K1a K1b K2b K46                    S02
                                       e1*2001/116*0210*..         43-74        205/50R15    K1c K2b K44 K45 K46
                                       Ford Fiesta (VII)           44-99        185/55R15    R37                                A12 A14 A21
                                       JA8, JR8                    44-99        195/50R15    A01 K1a K2b K41 K45                B02 Flh V15
                                       e9*2001/116*0069*00-10;     44-99        195/55R15    A01 G01 K1a K2b K41 K45            S02
                                       e9*2007/46*0002*00-06;      44-99        205/50R15    A01 K1a K2b K41 K45
                                       DE*2007/46*0072*..;
                                       e13*2007/46*1058*00-08
                                       Ford Fiesta (VII)           44-103       185/55R15    R37                                A07 A12 A14
                                       JA8, JR8                    44-103       195/50R15    A01 K1a K2b K41 K45                A21 B02 Flh
                                       e9*2001/116*0069*11-..;     44-103       195/55R15    A01 K1a K2b K41 K45                V15 S03
                                       e9*2007/46*0002*07-..;      44-103       205/50R15    A01 K1a K2b K41 K45
                                       e13*2007/46*1058*09-..
                                       - ab Modell 2013
                                       Ford Fiesta (VIII)          51-103       195/60R15    K2b                                A01 A07 A12
                                       JHH, JGH                    51-103       205/55R15    K2b                                A14 A21 A58
                                       e9*2007/46*3142*..;         51-103       205/60R15    K2b                                Flh KOV S03
                                       e9*2007/46*3159*..
                                       Ford Fiesta Active (VIII)   62-103       195/60R15    A90 M+S                            A07 A14 A21
                                       JHH                         62-103       205/55R15    A12 M+S                            A58 Flh KMV
                                       e9*2007/46*3142*..          62-103       205/60R15    A12 M+S                            S03
                                       Ford Fiesta ST (VIII)       147          195/60R15    M+S                                A07 A12 A14
                                       JHH                         147          205/55R15    M+S                                A21 A58 Flh
                                       e9*2007/46*3142*..          147          205/60R15    M+S                                KOV S03

                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                                       Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (8. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                             Seite 3 von 9
                                       Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                                       Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
                                       ABE/EWG-Nr.
                                       Ford Fiesta ST 150 (VI)    110          185/55R15     K1a K1b K2b R37                       A01 A12 A14
                                       JD3                        110          195/50R15     K1a K1b K2b K46                       A21 Flh V15
                                       e1*2001/116*0210*..        110          205/50R15     K1c K2b K44 K45 K46                   S02
                                       Ford Focus (I)             55-85        185/55R15     R37 T81 T82 T85                       A12 A14 A21
                                       D . W, D . X               55-85        195/50R15     A01 K1c K42 R37 T82 T83 T86           B02 B03 Car
                                       e13*97/27*, 98/14*,        55-85        195/55R15     A01 K1c K42                           Flh Sth V15
                                       0037-40, 56-58*..          55-85        205/50R15     A01 K1c K42                           S02
                                                                  55-96        185/55R15     M+S T81 T82 T85
                                                                  55-96        195/50R15     M+S T82 T83 T86
                                                                  55-96        195/55R15     M+S
                                                                  55-96        195/60R15     A01 G03 K1c K42
                                                                  55-96        205/55R15     A01 K1c K42
                                       Ford Fusion                50-74        185/60R15     K1a K2b R09                           A01 A12 A14
                                       JU2                        50-74        195/55R15     K1c K2b R37                           A21 S02
                                       e1*98/14*0194*00-25        50-74        195/60R15     K1c K2b
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                                                  50-74        205/55R15     K1c K2b
                                                                  50-74        215/50R15     K1c K2b
                                                                  50-74        215/55R15     K1c K2b K46
                                       Ford KA+                   51-63        165/60R15     A91                                   A07 A14 A21
                                       KAF                        51-63        165/65R15     A91                                   Flh KOV S03
                                       e13*2007/46*               51-63        175/55R15     A91
                                       1637*01-03                 51-63        175/60R15     A91
                                                                  51-63        185/55R15     A12
                                                                  51-63        195/50R15     A01 A12 K1b K2b
                                                                  51-63        195/55R15     A01 A12 K1b K2b
                                                                  51-63        205/50R15     A01 A12 K1a K1b K2b K5d K7d K8d
                                       Ford Tourneo /             55-74        185/60R15     A91                                   A07 A14 A21
                                       Transit Courier            55-74        185/65R15     A12                                   S03
                                       JU2, JN8                   55-74        195/60R15     A12
                                       e1*98/14*0194*26-..;       55-74        195/60R15C    A12
                                       e13*2007/46*1349*..        55-74        205/55R15     A12

                                       Mazda 2 (I)                50-74        185/55R15     K1a K1b K2b R37                       A01 A12 A14
                                       DY                         50-74        195/45R15     K1a K1b K2b R37                       A21 Flh V15
                                       e1*2001/116*0212*..        50-74        195/50R15     K1c K2b                               S02
                                                                  50-74        205/50R15     K1c K2b K46 K56



                                       Allgemeine Hinweise

                                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                                       Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                                       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                                       papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                                       Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                                       scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                                       erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                                       Fahrzeugpapiere enthält.



                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                                       Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (8. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                               Seite 4 von 9

                                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                                       geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                                       Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                                       geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V      W        Y
                                       210 km/h               100% 100% 100%
                                       220 km/h               97%    100% 100%
                                       230 km/h               94%    100% 100%
                                       240 km/h               91%    100% 100%
                                       250 km/h               -      95%      100%
                                       260 km/h               -      90%      100%
                                       270 km/h               -      85%      100%
                                       280 km/h               -      -        95%
                                       290 km/h               -      -        90%
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       300 km/h               -      -        85%

                                       Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                                       schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                                       Reifenherstellers zu beachten.

                                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                                       aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                                       rungen ist gesondert zu beurteilen.

                                       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                       erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                                       Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                                       fang verwendet werden.

                                       Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                                       Reifenfülldruck zu beachten ist.



                                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                                       A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                                       den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                                       zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                                       VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                                       nahme vorzuführen.

                                       A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                                       führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                                       gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                                       A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                                       Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                                       den.

                                       A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                                       Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (8. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                Seite 5 von 9

                                       A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                                       genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                                       A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                                       det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                                       Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                                       symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                                       müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                                       genrand hinausragen.

                                       A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                                       schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                                       A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                                       schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                                       A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                                       schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                                       B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                                       oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                                       B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                                       lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                                       tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                                       Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                                       bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                                       Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                                       Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                                       G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                                       streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                                       ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                                       oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                                       G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                                       Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                                       tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                                       streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                                       ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                                       oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                                       Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (8. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                               Seite 6 von 9

                                       G22     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeug-
                                       schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu
                                       erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                                       Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                                       Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetrage-
                                       nen Reifengrößen zu überprüfen.

                                       K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                                       len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                                       abgedeckt sein.

                                       K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                                       dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                                       Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                                       des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       sein.

                                       K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                                       herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                                       möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                                       ten Bereich abgedeckt sein.

                                       K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                                       stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                                       chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                                       Bereich abgedeckt sein.

                                       K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                                       gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                                       K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                                       gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                                       K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                                       gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                                       K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                                       Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                                       vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                                       K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                                       Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                                       K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                                       chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                                       K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                                       Radmitte vollständig umzulegen.

                                       K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                                       Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                                       Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (8. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                  Seite 7 von 9

                                       K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                                       Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                                       KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                                       chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                                       KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                                       sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                                       M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                                       R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                                       R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                                       ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                                       oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                                       Seite 1) verwendet werden.

                                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                                       Seite 1) verwendet werden.

                                       S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                                       Seite 1) verwendet werden.

                                       Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                                       fenheck.

                                       T78     Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                                       sichtigen.

                                       T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                                       sichtigen.

                                       T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                                       sichtigen.

                                       T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                                       sichtigen.

                                       T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                                       sichtigen.



                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                                       Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (8. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                 Seite 8 von 9

                                       T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                                       sichtigen.

                                       T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                                       sichtigen.

                                       V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                                       fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                                 Vorderachse   Hinterachse

                                       Nr.   1   175/55R15     195/50R15
                                       Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
                                       Nr.   4   205/55R15     225/50R15
                                       Nr.   5   205/65R15     225/60R15
                                       Nr.   6   235/70R15     275/60R15

                                       Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                                       Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                                       des Fahrzeugs mitzuführen.




                                       Prüfort und Prüfdatum

                                       Die Verwendungsprüfung fand am 23. August 2019 in Lambsheim statt.




                                       Prüfergebnis

                                       Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                                       ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                                       Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                                       heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                                       chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                                       Begutachtungspunkte beeinflussen.




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                                       Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (8. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                Seite 9 von 9



                                       Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012.

                                       Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                                       Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                                       Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                                       das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                                       Lambsheim, 23. August 2019
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       Bohlander                                                                     00327009.DOC
                                       RN/Boh




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim