GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0400809
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell RC24
Typ RC24-605
Radgröße 6,0Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad – Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Ausführungsbezeichnung/ Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm)
Zentrierring Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
X2 RC24-605 X2 / 4/100/56,1 40 550 1950
BA05 N3 Ø63,4-Ø56,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49043
§ 22 49043*07
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Ausführungsbezeichnung RC24-605 (s.o.)
Radgröße 6,0Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
S03 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35
S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 35
S05 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Kia
MG Rover
Mini/BMW
Mitsubishi
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic 66-81 195/60R15 R37 A12 A14 A21
EP1, -2, -4 66-81 205/55R15 A01 K42 Flh S05
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic 66-81 195/60R15 R37 A12 A14 A21
EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 205/55R15 Flh S05
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic Coupé 88-92 195/60R15 R37 A14 A21 A30
EM2 88-92 205/55R15 B03 Cpe S05
e6*98/14*0080*..
Honda Insight 65 175/65R15 A90 R37 A14 A21 Flh
ZE2 65 185/60R15 A01 A12 K1a K1b S05
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz 57,61 185/55R15 A30 A14 A21 V15
GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 195/50R15 A01 A12 K1a S05
e6*98/14*0088,87*.., 57,61 205/50R15 A01 A12 K1c K2b K42 K56 LK6
§ 22 49043*07
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz 66, 73 175/65R15 A12 A14 A21
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A01 K1a S05
e6*2007/46* 66, 73 195/55R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0010, 0011, 0013, 66, 73 195/60R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz 66, 73 175/65R15 A12 A14 A21
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A01 K1a S05
e6*2001/116* 66, 73 195/55R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0125, 0126, 0127, 66, 73 195/60R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz 75 185/60R15 K1c A01 A12 A14
GK 75 195/55R15 K1c A21 Flh S05
e6*2007/46*0162*.. 75 195/60R15 K1c
75 205/55R15 K1c
Honda Jazz Hybrid 65 175/65R15 A12 A14 A21
GP1 65 185/60R15 A01 K1a S05
e6*2007/46*0012*..
Kia Sephia, Shuma 65-84,3 185/55R15 R37 A12 A14 A21
FB 65-84,3 195/50R15 Flh Sth S05
e4*96/27*0024*.., 65-84,3 195/55R15
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR 55-107 185/55R15 A12 A14 A21
RF, F 55-107 195/50R15 A01 K42 K56 B03 Npf S05
H224,
e11*93/81,
2001/116*0016*..
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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 4..,-45, MG ZS 55-110 185/55R15 R37 T81 A12 A14 A21
RT, T 55-110 195/50R15 B03 S05
H093, 55-110 195/55R15
e11*93/81*0014*..,
e11*2001/116*0014*.
Mini One, Cooper, -S 65-85 175/65R15 A12 A14 A21
Mini 65-85 185/60R15 B03 Cbo Flh
e1*2001/116* 65-85 185/65R15 S03
0231*08-.. 65-85 195/55R15
- ab MJ 2007 65-85 195/60R15
65-85 205/50R15 A01 K1a K1b K2b
65-85 205/55R15 A01 K1a K1b K2b
Mini One, Cooper, -S 55-90 175/65R15 A12 A14 A21
Mini-N, UKL- 55-90 185/60R15 B03 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1 55-90 185/65R15 Cpe Flh S04
e1*2001/116*0343*..; 55-90 195/55R15 A01 K2b
e1*2007/46* 55-90 195/60R15 A01 K2b
0369, 0370, 0593*.. 55-90 205/50R15 A01 K2b
e1*2007/46*0371*00- 55-90 205/55R15 A01 K2b
§ 22 49043*07
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S 55-85 175/65R15 A12 A14 A21
R50, Mini 55-85 185/60R15 B03 Cbo Flh
e1*98/14*0168*.., 55-85 185/65R15 S02
e1*2001/116* 55-85 195/55R15
0231*00-07 55-85 195/60R15
- bis MJ 2006 55-85 205/50R15 A01 K1a K1b K2b
55-85 205/55R15 A01 K1a K1b K2b
Mitsubishi Space Star 52, 59 165/55R15 A12 A14 A21
A00, Z30 52, 59 165/60R15 A58 Flh S05
e1*2007/46*0951*..; 52, 59 175/50R15 A01 K6r
e1*2001/116* 52, 59 175/55R15 A01 K6r
0271*18-.. 52, 59 195/45R15 A01 K6r
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
§ 22 49043*07
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
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Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
§ 22 49043*07
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
mitte vollständig umzulegen.
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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
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LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
§ 22 49043*07
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 205/55R15 225/50R15
Nr. 5 205/65R15 225/60R15
Nr. 6 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2017 in Lambsheim statt.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 15. März 2017
§ 22 49043*07
Bohlander 00267390.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim