Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                                       Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                              Seite 1 von 4

                                       Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                                       Schleidener Straße 32
                                                                       53919 Weilerswist - Derkum
                                                                       QM-Nr. 49 02 0201708



                                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                       Modell                          RC24
                                       Typ                             RC24-605
                                       Radgröße                        6,0Jx15H2
                                       Zentrierart                     Mittenzentrierung

                                       Aus-          Kennzeichnung Rad –               Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                       führung       Ausführungsbezeichnung/           Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                     Zentrierring                      Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       N12           RC24-605-3 N12/ ohne Ring         5/114,3/66,1        40          600    1950



                                       Kennzeichnungen

                                       KBA-Nummer                      49043
                                       Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
                                       Ausführungsbezeichnung          RC24-605 (s.o.)
                                       Radgröße                        6,0Jx15H2
                                       Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                                       Herstelldatum                   Monat und Jahr



                                       Befestigungsmittel

                                       Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                                       S01       Serien-Schraube M12x1,5 Kegel 60°         110                    23,5
                                                 Renault T.-Nr.: 7703003008
                                       S02       Serien-Schraube M12x1,5 Kegel 60°         110                    23,5



                                       Prüfungen

                                       Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                                       den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                                       fungen durchgeführt.



                                       Verwendungsbereich

                                       Hersteller                      Renault


                                       Spurverbreiterung               innerhalb 2%


                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                                       Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                              Seite 2 von 4

                                       Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                                       Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                                       ABE/EWG-Nr.
                                       Renault Megane (IV)    66-103        195/65R15     A11                                   A07 A14 A21
                                       RFB                    66-103        205/60R15     A11                                   A58 B03 Car
                                       e2*2007/46*0546*..     66-103        215/60R15     A12                                   F15 Flh L05
                                                                                                                                Re1 S02
                                       Renault ZOE           51             185/65R15                                           A07 A14 A21
                                       AG                                                                                       A33 Flh S01
                                       e2*2007/46*0251*15-..


                                       Allgemeine Hinweise

                                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                                       Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                                       papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                                       Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                                       scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                                       erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                                       Fahrzeugpapiere enthält.

                                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                                       geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                                       Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                                       geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V      W        Y
                                       210 km/h               100% 100% 100%
                                       220 km/h               97%    100% 100%
                                       230 km/h               94%    100% 100%
                                       240 km/h               91%    100% 100%
                                       250 km/h               -      95%      100%
                                       260 km/h               -      90%      100%
                                       270 km/h               -      85%      100%
                                       280 km/h               -      -        95%
                                       290 km/h               -      -        90%
                                       300 km/h               -      -        85%

                                       Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                                       schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                                       Reifenherstellers zu beachten.

                                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                                       aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                                       rungen ist gesondert zu beurteilen.

                                       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                       erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                                       Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                                       fang verwendet werden.

                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                                       Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                Seite 3 von 4

                                       Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                                       Reifenfülldruck zu beachten ist.



                                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                                       A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                                       führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                                       gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                                       A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                                       Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                                       den.

                                       A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                                       genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                                       A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                                       det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                                       Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                                       symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                                       müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                                       genrand hinausragen.

                                       A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                                       schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                                       A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                                       B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                                       lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                                       tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                                       Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                                       bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                                       F15   Beim Anbringen der Auswuchtgewichte an der Felgeninnenseite ist auf einen Mindestabstand
                                       von 6mm zur Bremsleitung zu achten

                                       Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                                       Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                                       L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                                       mit Allradlenkung (4WS).

                                       Re1   Das Sonderrad ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser bis max. 280
                                       mm an Achse 1.



                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                                       Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                               Seite 4 von 4

                                       S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                                       Seite 1) verwendet werden.

                                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                                       Seite 1) verwendet werden.



                                       Prüfort und Prüfdatum

                                       Die Verwendungsprüfung fand am 14. Oktober 2019 in Lambsheim statt.



                                       Prüfergebnis

                                       Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                                       Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                                       heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                                       chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                                       Begutachtungspunkte beeinflussen.

                                       Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2019.

                                       Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                                       Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                                       Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                                       das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                                       Lambsheim, 14. Oktober 2019




                                       Bohlander                                                                    00330115.DOC
                                       RN/Boh




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim