Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
MITTEILUNG
E1 ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt
über die Genehmigung
für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124
COMMUNICATION
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt
concerning approval granted
of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124
Nummer der Genehmigung: 000501 Erweiterung Nr.: --
Approval No. Extension No.
1. Radhersteller:
Wheel manufacturer:
Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
2. Typbezeichnung des Rades:
Wheel type designation:
RC24-605-1
2.1 Kategorie der Nachrüsträder:
Category of replacement wheels:
dimensionsgleiche Nachrüsträder
pattern part replacement wheels
2.2 Werkstoff:
Construction material:
Aluminiumlegierung
aluminium alloy
2.3 Fertigungsverfahren:
Method of production:
gegossene Räder
casted wheels
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 000501
Approval No.:
2.4 Kennung der Felgenkontur:
Rim contour designation:
6,0 J
2.5 Einpresstiefe des Rades:
Wheel inset/outset:
43 und 47 mm
2.6 Radbefestigung:
Wheel attachment:
serienmäßige Radschrauben
original wheel mounting bolt
2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang:
Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
670 kg bei einem Abrollumfang von 1950 mm
670 kg with a tyre-tread circumference of 1950 mm
3. Name und Anschrift des Herstellers:
Manufacturer‘s name and address:
Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
DE-53919 Weilerswist
4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
entfällt
not applicable
5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
Date on which the wheel was submitted for approval tests:
10.05.2012 – 02.10.2012
6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
Technical Service responsible for carrying out the approval test:
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
16.10.2012
8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Number of report issued by that service:
12-TAAP-3291/CIN/ECE
Kraftfahrt-Bundesamt
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3
Nummer der Genehmigung: 000501
Approval No.:
9. Bemerkungen:
Remarks:
entfällt
not applicable
10. Die Genehmigung wird erteilt
Approval granted
11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
entfällt
not applicable
12. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
13. Datum: 05.02.2013
Date:
14. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Nummer der Genehmigung: 000501
Approval No.:
15. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich
ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
1. Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
2. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
3. Beschreibungsunterlagen
Information package
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Zum ECE-R124-Genehmigungsbogen Nr.: 000501
To ECE-R124 approval certificate No.:
Ausgabedatum: 05.02.2013 letztes Änderungsdatum: --
Date of issue: last date of amendment:
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
2. Radbeschreibung Nr.: Datum:
Wheel description document No.: Date:
RC24-605 03.11.2012
letztes Änderungsdatum: --
last date of amendment:
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date:
12-TAAP-3291/CIN/ECE 16.10.2012
4. Beschreibung der Änderungen:
Description of the modifications:
entfällt
not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nr. der Genehmigung: 000501
Approval No.:
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
124 R - 000501
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen
sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 000501
Approval No.:
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach
of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
Gutachten 12-TAAP-3291/CIN/ECE
Zur Erteilung der ECE (E1) 124R-00 0501
ANLAGE: 9.1 RC2460543V7-V01 Radtyp: RC24-605-1
Hersteller: BROCK ALLOY WHEELS GmbH Stand: 02.10.2012
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Fahrzeughersteller : SEAT, VW
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
RC2460543V7-V01 RC24-605-1 ohne 57,1 670 1650 07/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : (Serienbefestigungsteile) Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27
mm, Kugeldurchmesser. 25,6mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/47*0094*.. 66- 90 195/65R15 51G 10B; 11H; 12K; 51A;
71C; 71E 721; 729;
73C; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : (Serienbefestigungsteile) Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27
mm, Kugeldurchmesser. 25,6mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 195/65R15 51G GOLF 7; Frontantrieb
10B; 11H; 12K; 51A;
71C; 71E; 721; 729;
73C; 76Q
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 12-TAAP-3291/CIN/ECE
Zur Erteilung der ECE (E1) 124R-00 0501
ANLAGE: 9.1 RC2460543V7-V01 Radtyp: RC24-605-1
Hersteller: BROCK ALLOY WHEELS GmbH Stand: 02.10.2012
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71C) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
71E) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in dimensionsgleiche Nachrüsträder die
Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten
Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 12-TAAP-3291/CIN/ECE
Zur Erteilung der ECE (E1) 124R-00 0501
ANLAGE: 9.2 RC2460547V7-V01 Radtyp: RC24-605-1
Hersteller: BROCK ALLOY WHEELS GmbH Stand: 02.10.2012
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VW
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
RC2460547V7-V01 RC24-605-1 ohne 57,1 670 1650 07/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : (Serienbefestigungsteile) Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28
mm, Kugeldurchmesser. 25,6mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63-118 195/65R15 12T; 51G Schrägheck
Frontantrieb;
10B; 11H; 51A;
71C; 71E; 721; 725;
73C; 76Q
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.., 63-118 195/65R15 12T; 51G Nicht Altea
Freetrack;
10B; 11H; 51A;
71C; 71E; 721; 725;
729; 73C; 76Q
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.., 63-118 195/65R15 12T; 51G Nicht Altea
Freetrack;
10B; 11H; 51A;
71C; 71E; 721; 725;
729; 73C; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : (Serienbefestigungsteile) Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28
mm, Kugeldurchmesser. 25,6mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 12-TAAP-3291/CIN/ECE
Zur Erteilung der ECE (E1) 124R-00 0501
ANLAGE: 9.2 RC2460547V7-V01 Radtyp: RC24-605-1
Hersteller: BROCK ALLOY WHEELS GmbH Stand: 02.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 195/65R15 12T; 51G Nicht Octavia Scout;
e11*2007/046*0012*.. 205/60R15 12A; 51G 10B; 11H; 51A;
71C; 71E; 721; 725;
73C; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : (Serienbefestigungsteile) Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28
mm, Kugeldurchmesser. 25,6mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1
120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
Verkaufsbezeichnung: GOLF
1K e1*2001/116*0242*.., 55 - 110 195/65R15 12T; 51G Nur Golf 5; Nur bis
e1*2001/116*0242*24;
205/60R15 12K; 51G Allradantrieb
Frontantrieb;
10B; 11H; 51A;
71C;71E; 721; 729;
73C; 76Q
1K e1*2001/116*0242*.., 50 - 110 195/65R15 12T; 51G Nur Golf 6; ab
e1*2007/46*0490*.. e1*2001/116*0242*24
205/60R15 12T; 51G Schrägheck;
77-103 185/70R15 12T; 51G Frontantrieb;
10B; 11H; 51A;
71C; 71E; 721; 725;
73C; 76Q
1K e1*2001/116*0242*.., 77-103 195/65R15 12T; 51G Cabrio
Frontantrieb;
10B; 11H; 51A;
205/60R15 12T; 51G 71C; 71E; 721; 725;
73C; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 12-TAAP-3291/CIN/ECE
Zur Erteilung der ECE (E1) 124R-00 0501
ANLAGE: 9.2 RC2460547V7-V01 Radtyp: RC24-605-1
Hersteller: BROCK ALLOY WHEELS GmbH Stand: 02.10.2012
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Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15 12T; 51G Nur bis
e1*2001/116*0304*13;
205/60R15 12A; 51G Frontantrieb;
10B; 11H; 51A;
71C;71E; 721; 73C;
76Q
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15 12T; 51G Nur Cross Golf;
Nur bis
e1*2001/116*0304*13
Frontantrieb;
10B; 11H; 51A;
71C; 71E; 721; 725;
73C; 76Q
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 12T; 51G Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. e1*2001/116*0304*14
Frontantrieb;
10B; 11H; 51A;
71C; 71E; 721; 725;
73C; 76Q
1KP e1*2001/116*0304*.. 75-90 195/65R15 12T; 51G Nur Cross Golf 6; Ab
e1*2001/116*0304*21
77 185/70R15 12T; 51G Frontantrieb;
10B; 11H; 51A;
71C; 71E; 721; 725;
73C; 76Q
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.., 77 - 103 195/65R15 12T; 51G Nur Jetta;
e1*97/27*0106*.., (Stufenheck);
e1*98/14*0106*.. Frontantrieb
10B; 11H; 51A;
205/60R15 12R; 51G 71C; 71E; 721; 729;
73C; 76Q
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 – 110 195/65R15 12T; 51G Jetta (Limousine);
205/60R15 12A; 51G Golf (Variant);
77 185/70R15 12T; 51G Golf 6 (Variant)
10B; 11H; 51A;
71C; 71E; 721; 729;
73C; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 12-TAAP-3291/CIN/ECE
Zur Erteilung der ECE (E1) 124R-00 0501
ANLAGE: 9.2 RC2460547V7-V01 Radtyp: RC24-605-1
Hersteller: BROCK ALLOY WHEELS GmbH Stand: 02.10.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75-103 195/65R15 12R; 51G; 52J nur CrossTouran;
1T e1*2007/46*0506*.. 12T; 51G 10B; 11H; 51A; 71C;
e1*2007/46*0357*.. 71E; 721; 725;
e1*2001/116*0211*., 73C
1t DE*2007/46*0506*.. 66 - 110 195/65R15 12T; 51G nicht CrossTouran;
1T e1*2001/116*0211*., 77 185/70R15 12T; 51G 10B; 11H; 51A;
e1*2007/46*0506*.., 71C; 71E; 721; 725;
e1*2007/46*0357*.. 73C
Verkaufsbezeichnung CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.., 62-81 195/65R15 12T; 51G Kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., Allradantrieb;
L320 10B; 11H; 51A; 71C;
71E; 721; 725;
73C; 76Q
2K e1*2001/116*0252*.., 51-81 195/65R15 12T; 51G nicht Caddy Maxi;
2KN L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11H; 51A;
71C; 71E; 721; 725;
73C; 76Q
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 12-TAAP-3291/CIN/ECE
Zur Erteilung der ECE (E1) 124R-00 0501
ANLAGE: 9.2 RC2460547V7-V01 Radtyp: RC24-605-1
Hersteller: BROCK ALLOY WHEELS GmbH Stand: 02.10.2012
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Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
71E) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in dimensionsgleiche Nachrüsträder die
Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten
Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-
Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-
Kombinationen bzw. Räder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine
unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B.
EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.