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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

               Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

               Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                Schleidener Straße 32
                                                53919 Weilerswist - Derkum
                                                QM-Nr. 49 02 0192006



               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

               Modell                           RC24
               Typ                              RC24-605
               Radgröße                         6,0Jx15H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad –                Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung       Ausführungsbezeichnung/            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                             Zentrierring                       Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               X3N           RC24-605-3 X3N / ohne Ring         4/108/63,4          45          500    1950


               Kennzeichnungen
§22 49043*12




               KBA-Nummer                       49043
               Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
               Ausführungsbezeichnung           RC24-605 (s.o.)
               Radgröße                         6,0Jx15H2
               Einpresstiefe                    ET (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr



               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)    Gesamthöhe (mm)
               S01       Serien-Mutter M12x1,5      Kegel 60°       135                  -
                         für Leichtmetall-Räder ww
                         Brock: D6
               S02       Mutter M12x1,5             Kegel 60°       110                  34,5
                         Brock Typ: D6


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.



               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Ford
                                                Mazda

               Spurverbreiterung                innerhalb 2%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

               Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Ford Cougar                 96-125       205/60R15   A12 R09 102                        A14 A21 B03
               BCV                         96-151       195/60R15   A11 M+S T86 T87 103                S02
               e9*96/79*0027*..
               Ford Fiesta (VI)            43-74        185/55R15   R37                                A12 A14 A21
               JH1, JD3                    43-74        195/45R15   R37 T78                            Flh S02
               e1*98/14*0191*..,           43-74        195/50R15   A01 K2b
               e1*2001/116*0210*..
               Ford Fiesta (VII)           44-99        185/55R15   R37                                A12 A14 A21
               JA8, JR8                    44-99        195/50R15                                      B02 Flh V15
               e9*2001/116*0069*00-10;     44-99        195/55R15   A01 G01                            S02
               e9*2007/46*0002*00-06;      44-99        205/50R15
               DE*2007/46*0072*..;
               e13*2007/46*1058*00-08
               Ford Fiesta (VII)           44-103       185/55R15   R37                                A07 A12 A14
               JA8, JR8                    44-103       195/50R15                                      A21 B02 Flh
               e9*2001/116*0069*11-..;     44-103       195/55R15                                      V15 S01
               e9*2007/46*0002*07-..;      44-103       205/50R15
               e13*2007/46*1058*09-..
§22 49043*12




               - ab Modell 2013
               Ford Fiesta (VIII)          51-103       195/60R15   A91                                A07 A14 A21
               JHH, JGH                    51-103       205/55R15   A12                                A58 Flh KOV
               e9*2007/46*3142*..;         51-103       205/60R15   A12                                S01
               e9*2007/46*3159*..
               Ford Fiesta Active (VIII)   62-103       195/60R15   A91 M+S                            A07 A14 A21
               JHH                         62-103       205/55R15   A12 M+S                            A58 Flh KMV
               e9*2007/46*3142*..          62-103       205/60R15   A12 M+S                            S01
               Ford Fiesta ST (VIII)       147          195/60R15   A91 M+S                            A07 A14 A21
               JHH                         147          205/55R15   A12 M+S                            A58 Flh KOV
               e9*2007/46*3142*..          147          205/60R15   A12 M+S                            S01
               Ford Fiesta ST 150 (VI)     110          185/55R15   A33 R37                            A14 A21 Flh
               JD3                         110          195/50R15   A01 A12 K2b                        S02
               e1*2001/116*0210*..         110          205/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b
               Ford Focus (I)              55-85        185/55R15   R37 T81 T82 T85                    A12 A14 A21
               D . W, D . X                55-85        195/50R15   R37 T82 T83 T86                    B02 B03 Car
               e13*97/27*, 98/14*,         55-85        195/55R15                                      Flh Sth V15
               0037-40, 56-58*..           55-85        205/50R15                                      S02
                                           55-96        185/55R15   M+S T81 T82 T85
                                           55-96        195/50R15   M+S T82 T83 T86
                                           55-96        195/55R15   M+S
                                           55-96        195/60R15   R09
                                           55-96        195/60R15   A01 G03
                                           55-96        205/55R15
               Ford Fusion                 50-74        185/60R15   R09                                A12 A14 A21
               JU2                         50-74        195/55R15   R37                                S02
               e1*98/14*0194*00-25         50-74        195/60R15
                                           50-74        205/55R15   A01 K1a K2b




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

               Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 8

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Ford KA+                   51-63        165/60R15     A91                                   A07 A14 A21
               KAF                        51-63        165/65R15     A91                                   Flh KOV S01
               e13*2007/46*1637*01-03     51-63        175/55R15     A91
                                          51-63        175/60R15     A91
                                          51-63        185/55R15     A12
                                          51-63        195/50R15     A12
                                          51-63        195/55R15     A12
                                          51-63        205/50R15     A12
               Ford Mondeo (II)           66-125       195/60R15     A11 R09                               A14 A21 B02
               BFP, BFW                   66-125       205/55R15     A12 Z15                               B03 S02
               e1*95/54*0045*..,          66-96        195/55R15     A11 T85 Z14
               e1*98/14*0125*..           66-96        195/55R15     A11 M+S R09 T85
                                          66-96        205/50R15     A12 R37 T85
               Mazda 2 (I)                50-74        185/55R15     R37                                   A12 A14 A21
               DY                         50-74        195/45R15     R37                                   Flh S02
               e1*2001/116*0212*..        50-74        195/50R15

               Allgemeine Hinweise
§22 49043*12




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

               Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 8

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.
§22 49043*12




               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

               Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 8
               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
§22 49043*12




               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




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               Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 8
               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen entweder die serienmäßigen oder die vom Radher-
               steller mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.

               T78     Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.
§22 49043*12




               T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




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               Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 8
               V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   175/55R15     195/50R15
               Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15     225/50R15
               Nr.   5   205/65R15     225/60R15
               Nr.   6   235/70R15     275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).
§22 49043*12




               102      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1020 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               103      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1030 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 9. Oktober 2020 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

               Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 8



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 9. Oktober 2020




               Bohlander                                                                    00353242.DOC
               RN/Boh
§22 49043*12




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim