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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55068512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 6

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            RC24
                Typ                               RC24-605
                Radgröße                          6,0Jx15H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                              Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                W4            RC24-605 W4 /                        5/114,3/60,1        45          650    1950
                              BA17 N27 Ø72,6xØ60,1


                Kennzeichnungen
§ 22 49043*08




                KBA-Nummer                        49043
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Ausführungsbezeichnung            RC24-605 (s.o.)
                Radgröße                          6,0Jx15H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                   -


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Fiat
                                                  Suzuki
                                                  Toyota


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55068512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Fiat Sedici                79-99,2      195/65R15   A13                            A14 A21 A57
                FY                         79-99,2      205/60R15   A39                            B03 Flh KMV
                e4*2001/116*0106*..        79-99,2      205/65R15   A39                            S02
                                           79-99,2      215/60R15   A12
                Suzuki SX4                 66-99,2      195/65R15   A13                            A14 A21 A58
                EY                         66-99,2      205/60R15   A39                            B03 Flh KOV
                e4*2001/116*0105*..;       66-99,2      205/65R15   A39                            S02
                e4*2007/46*0284*..         66-99,2      215/60R15   A12
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4                 66-99,2      195/65R15   A13                            A14 A21 A57
                EY                         66-99,2      205/60R15   A39                            B03 Flh KMV
                e4*2001/116*0105*..;       66-99,2      205/65R15   A39                            S02
                e4*2007/46*0284*..         66-99,2      215/60R15   A12
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4                 79, 88       195/65R15 A39                              A14 A21 A58
                GY                         79, 88       205/60R15 A12                              Lim S04
§ 22 49043*08




                e4*2001/116*0124*..        79, 88       215/60R15 A01 A12 K1b
                - Limousine
                Suzuki Swift Sport         92           185/60R15 A33                              A14 A21 A58
                MZ                         92           195/55R15 A12                              Flh S02
                e4*2001/116*0090*..
                Toyota Auris (I)           66-97        195/65R15   A33                            A14 A21 B03
                E15J, E15UT..              66-97        205/60R15   A91                            Flh V15 S03
                e11*2001/116*0299*..;      66-97        215/60R15   A12
                0305*00-13;                66-97        225/55R15   A12
                e11*2007/46*0167*..;
                0019*00-03
                - incl. Facelift 2010
                Toyota Auris (II)          82, 85, 97   195/65R15 A33                              A14 A21 A58
                E15UT(a), E15UTN(a)        82, 85, 97   205/60R15 A33                              Car F24 Flh
                e11*2001/116*0305*14-..;   82, 85, 97   215/60R15 A12                              Pe2 S03
                e11*2007/46*0019*04-..
                - ab Modell 2013 (E18)
                - incl. Facelift 2015
                Toyota Auris (II)          66, 73, 85   195/65R15 A33                              A14 A21 A58
                E15UT(a), E15UTN(a)        66, 73, 85   205/60R15 A33                              Car F23 Flh
                e11*2001/116*0305*14-..;   66, 73, 85   215/60R15 A12                              Pe2 S03
                e11*2007/46*0019*04-..
                - ab Modell 2013 (E18)
                - incl. Facelift 2015
                Toyota Auris Hybrid (I)    73           195/65R15 A33                              A14 A21 B03
                HE15U(a)                   73           205/60R15 A91                              Flh S03
                e11*2007/46*0018*00-04
                Toyota Auris Hybrid(II)    73           195/65R15 A33                              A14 A21 A58
                HE15U(a)                   73           205/60R15 A33                              Car F24 Flh
                e11*2007/46*0018*05-..     73           215/60R15 A12                              Pe2 S03
                - ab Modell 2013 (E18)
                - incl. Facelift 2015


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55068512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Toyota Corolla             66, 73, 97   195/65R15 A33                                    A14 A21 A58
                E15EJ                      66, 73, 97   205/60R15 A33                                    F23 Lim Pe2
                e11*2001/116*0304*09-..    66, 73, 97   215/60R15 A12                                    S03
                - ab Modell 2014 (E18)
                Toyota Corolla             66-97        195/65R15   A33                                  A14 A21 B03
                E15EJ, E15ES               66-97        205/60R15   A91                                  Sth V15 S03
                e11*2001/116*0304*00-08;   66-97        215/60R15   A12
                e11*2001/116*0314*.        66-97        225/55R15   A12

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
§ 22 49043*08




                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55068512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 6

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§ 22 49043*08




                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                (Einzelradaufhängung).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55068512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                mousine.

                Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
                an Achse 1.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                fenheck.

                V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
§ 22 49043*08




                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse

                Nr.   1   175/55R15     195/50R15
                Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
                Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
                Nr.   4   205/55R15     225/50R15
                Nr.   5   205/65R15     225/60R15
                Nr.   6   235/70R15     275/60R15

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 28. September 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55068512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 6



                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 28. September 2017




                Bohlander                                                                     00279806.DOC
                RN/Boh
§ 22 49043*08




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim