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							                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                                       Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                 Seite 1 von 4

                                       Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                                         Schleidener Straße 32
                                                                         53919 Weilerswist - Derkum
                                                                         QM-Nr. 49 02 0201708



                                       Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                                       Modell                            RC24
                                       Typ                               RC24-605
                                       Radgröße                          6,0Jx15H2
                                       Zentrierart                       Mittenzentrierung

                                       Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                       führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                     Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       W4            RC24-605 W4/                         5/114,3/66,1        45          670    1950
                                                     BA13 N23 Ø72,6xØ66,1



                                       Kennzeichnungen

                                       KBA-Nummer                        49043
                                       Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                                       Ausführungsbezeichnung            RC24-605 (s.o.)
                                       Radgröße                          6,0Jx15H2
                                       Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                                       Herstelldatum                     Monat und Jahr



                                       Befestigungsmittel

                                       Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                                       S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
                                       S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -


                                       Prüfungen

                                       Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                                       den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                                       fungen durchgeführt.


                                       Verwendungsbereich

                                       Hersteller                        Nissan
                                                                         Renault


                                       Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                                       Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                              Seite 2 von 4

                                       Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                                       Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                                       ABE/EWG-Nr.
                                       Nissan Almera Tino     78-85         185/65R15     R37                                   A12 A14 A21
                                       V10                    82-100        195/65R15     R09                                   B03 Nk1 S02
                                       e9*98/14*0035*..
                                       Renault Megane (IV)    66-103        195/65R15     A11                                   A14 A21 A58
                                       RFB                    66-103        205/60R15     A11                                   B03 Car F15
                                       e2*2007/46*0546*..     66-103        215/60R15     A12                                   Flh L05 Re1
                                                                                                                                S01

                                       Allgemeine Hinweise

                                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                                       Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                                       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                                       Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                                       scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                                       erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                                       Fahrzeugpapiere enthält.

                                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                                       geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                                       Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                                       geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V      W        Y
                                       210 km/h               100% 100% 100%
                                       220 km/h               97%    100% 100%
                                       230 km/h               94%    100% 100%
                                       240 km/h               91%    100% 100%
                                       250 km/h               -      95%      100%
                                       260 km/h               -      90%      100%
                                       270 km/h               -      85%      100%
                                       280 km/h               -      -        95%
                                       290 km/h               -      -        90%
                                       300 km/h               -      -        85%

                                       Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                                       schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                                       Reifenherstellers zu beachten.

                                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                                       aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                                       rungen ist gesondert zu beurteilen.

                                       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                       erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                                       Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                                       fang verwendet werden.



                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                                       Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                Seite 3 von 4

                                       Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                                       Reifenfülldruck zu beachten ist.



                                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                                       A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                                       Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                                       den.

                                       A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                                       A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                                       genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                                       det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                                       Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                                       symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                                       müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                                       genrand hinausragen.

                                       A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                                       B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                                       lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                                       tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                                       Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                                       bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                                       F15   Beim Anbringen der Auswuchtgewichte an der Felgeninnenseite ist auf einen Mindestabstand
                                       von 6mm zur Bremsleitung zu achten

                                       Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                                       Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                                       L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                                       mit Allradlenkung (4WS).

                                       Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
                                       Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
                                       mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

                                       R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                                       R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                                       ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                                       oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                                       Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                 Seite 4 von 4

                                       Re1   Das Sonderrad ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser bis max. 280
                                       mm an Achse 1.

                                       S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                                       Seite 1) verwendet werden.

                                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                                       Seite 1) verwendet werden.



                                       Prüfort und Prüfdatum

                                       Die Verwendungsprüfung fand am 21. August 2019 in Lambsheim statt.
§ 22 49043, Erweiterung 11, Korr. 01




                                       Prüfergebnis

                                       Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                                       ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                                       Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                                       heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                                       chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                                       Begutachtungspunkte beeinflussen.

                                       Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012.

                                       Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                                       Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                                       Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                                       das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                                       Lambsheim, 21. August 2019




                                       Bohlander                                                                      00326815.DOC
                                       RN/Boh




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim