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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55068512 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 7


                Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0400809

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         RC24
                Typ                            RC24-605
                Radgröße                       6,0Jx15H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad –              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung      Ausführungsbezeichnung/          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                             Zentrierring                     Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                M3           RC24-605 M3/ ohne Ring           5/114,3/67,1        46          650    1950


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                     49043
                Herstellerzeichen              BROCK ALLOY WHEELS
§ 22 49043*07




                Ausführungsbezeichnung         RC24-605 (s.o.)
                Radgröße                       6,0Jx15H2
                Einpresstiefe                  ET (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr. Art der Befestigungsmittel    Bund             Anzugsmoment (Nm)   Gesamthöhe (mm)
                S02 Mutter M12x1,5                Kegel 60°        110                 -
                S03 Mutter M12x1,5                Kegel 60°        130                 -
                S04 Serienmutter M12x1,5          Kegel 60°        110                 25
                    Mazda T.-Nr.B002-37-160B
                S05 Serienmutter M12x1,5          Kegel 60°        110                 -
                    für Leichtmetallräder
                S06 Mutter M12x1,5                Kegel 60°        125                 -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Hyundai
                                               Kia
                                               Mazda
                                               Mitsubishi

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55068512 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Hyundai Coupe           77-123         195/65R15                                       A13 A14 A21
                GK                                                                                     S02
                e11*98/14*0186*..
                Hyundai Ioniq Hybrid    77,2           195/60R15   A39                                 A14 A21 A58
                AE                      77,2           195/65R15   A39                                 Flh NoE S06
                e4*2007/46*1157*..      77,2           205/60R15   A91
                                        77,2           215/60R15   A12
                Hyundai XG ...          120-145        195/65R15   A11 M+S R09                         A14 A21 B03
                XG                      120-145        205/65R15   A12                                 S02
                e11*98/14*0109*..
                Hyundai i30 /-cw        66-105         185/65R15   A13 R09                             A14 A21 B03
                FD, FDH                 66-105         195/60R15   A33 R37                             B30 Car Flh
                e11*2001/116*0313*.     66-105         195/65R15   A33                                 S02
                e11*2001/116*0343*.     66-105         205/60R15   A12
                e11*2007/46*0225*..
                Hyundai i30 /-cw        66-100         195/65R15   A13                                 A14 A17 A21
                GDH, GDH-HME            66-100         205/60R15   A33                                 A58 B81 Car
§ 22 49043*07




                e11*2007/46*0337*..;    66-100         215/60R15   A12                                 Cpe Flh X82
                e11*2007/46*0338*..;                                                                   S02
                e13*2007/46*1604*..
                - incl. Facelift 2015
                Hyundai ix20            57-94          195/65R15   A13                                 A14 A21 A58
                JC, JC-HME              57-94          205/60R15   A90                                 Flh S02
                e4*2007/46*0207*..;     57-94          215/60R15   A12
                e4*2007/46*0223*..;
                e13*2007/46*1605*..
                - incl. Facelift 2015
                Kia Soul                85-103         195/65R15   A13                                 A07 A14 A21
                AM                      85-103         195/70R15   A01 A12 G73                         A58 S05
                e4*2001/116*0139*..;    85-103         195/70R15   A12 Z18
                e4*2007/46*0133*..      85-103         205/60R15   A33 X74
                                        85-103         205/60R15   A01 A33 G46
                                        85-103         205/65R15   A01 A12 G73
                                        85-103         205/65R15   A12 Z18
                                        85-103         215/60R15   A12
                                        85-103         215/65R15   A01 A12 G73
                                        85-103         215/65R15   A12 Z18
                Kia Venga               55-94          195/65R15   A13                                 A07 A14 A21
                YN, -/S, -/G            55-94          205/60R15   A90                                 A58 Flh S05
                e4*2007/46*             55-94          215/60R15   A12
                0130*,0131*,
                0261*,0262*..;
                e50*2007/46*0052*..
                - incl. Facelift 2015
                Kia cee'd               66-106         185/65R15   A13 R09                             A07 A14 A21
                ED                      66-106         195/60R15   A33 R37                             B03 B30 Car
                e4*2001/116*0121*.;     66-106         195/65R15   A33                                 Cpe Flh S05
                e4*2007/46*0132*..      66-106         205/60R15   A12
                - pro_cee'd /-SW


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55068512 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Kia cee'd /-SW          66-100          195/65R15   A13                                 A07 A14 A17
                JD                      66-100          205/60R15   A33                                 A21 A58 B81
                e4*2007/46*0496*..;     66-100          215/60R15   A12                                 Car X82 Y85
                e4*2007/46*0497*..                                                                      S05
                - incl. Facelift 2015
                Kia pro_cee'd           66-100          195/65R15   A13                                 A07 A14 A17
                JD                      66-100          205/60R15   A33                                 A21 A58 B81
                e4*2007/46*0496*..      66-100          215/60R15   A01 A12 K4h                         X82 Y84 S05
                - incl. Facelift 2015
                Mazda 3 (I)             62-80           195/65R15   A39                                 A07 A14 A21
                BK                      62-80           205/60R15   A12                                 B02 B03 Flh
                e1*2001/116*0234*..                                                                     Lim S04
                Mazda 3 (II)            77 - 110        195/65R15   A91                                 A07 A14 A21
                BL                      77 - 110        205/60R15   A91                                 B03 Flh Sth
                e11*2001/116*                                                                           S04
                0262*00-09
                (FIN: -JMZBL...)
                Mazda 323 F             96              195/55R15   A11                                 A14 A21 B03
                BJ, BJD                 96              205/50R15   A01 A12 K42 K46 K56                 S02
§ 22 49043*07




                e1*98/14*0094*..,
                e1*98/14*0181*..
                Mazda 5 (I)             81-107          195/65R15   A39                                 A07 A14 A21
                CR1                     81-107          205/60R15   A12                                 B02 B03 B30
                e13*2001/116*0156*.                                                                     S04
                Mazda 5 (II)            85              195/65R15   A33                                 A07 A14 A21
                CW, CWE                 85              205/60R15   A01 A91 K6f                         A58 B03 B30
                e1*2007/46*0433*..,                                                                     S04
                e13*2007/46*1731*00
                Mazda 6 (I)             119-122         195/65R15   A11 M+S                             A07 A14 A21
                GG/GY; GG1/GY1          88-108          195/65R15   A11                                 B03 Car Flh
                e1*98/14*0188*..;       88-108          205/60R15   A11                                 Lim S04
                e11*2001/116*0203*.     88-108          215/55R15   A12
                Mazda MPV               88-90,104       205/65R15   A11 129                             A14 A21 B03
                LW ww. LWD              88-90,104       215/60R15   A12 130                             S03
                e1*98/14*0118*..,
                e1*98/14*0165*..
                Mitsubishi Lancer       60-99           195/55R15   A33 M+S                             A14 A21 B03
                CS0                     60-99           195/60R15   A12                                 Car Sth S02
                e1*2001/116*0233*
                Mitsubishi              92-110          205/65R15                                       A11 A14 A21
                Space Runner                                                                            S02
                N50 (Version DR .. )
                e1*97/27*0103*..
                Mitsubishi              92-110          205/65R15   129                                 A11 A14 A21
                Space Wagon                                                                             S02
                N50 (Version DW .. )
                e1*97/27*0103*..




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55068512 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 49043*07




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55068512 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 7

                A17    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
                werden.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
§ 22 49043*07




                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                B30    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.

                B81     Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
                gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55068512 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7

                G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
                schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39,
                § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
                schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                Radmitte vollständig umzulegen.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
§ 22 49043*07




                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                X74      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
                oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
                leitung).



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55068512 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 7 von 7

                X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
                an Achse 1.

                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).

                129      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1290 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§ 22 49043*07




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2017 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 15. März 2017




                Bohlander                                                                       00267403.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim