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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 6


                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            RC24
                Typ                               RC24-605
                Radgröße                          6,0Jx15H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad –                   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung      Ausführungsbezeichnung/               Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                             Zentrierring                          Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                X3           RC24-605-3 X3 / ohne Ring             4/108/63,4          47,5        550    1950


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        49043
§ 22 49043*07




                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Ausführungsbezeichnung            RC24-605 (s.o.)
                Radgröße                          6,0Jx15H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                   -
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Ford
                                                  Mazda

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford Fiesta (VI)          43-74         185/55R15   R37                                 A12 A14 A21
                JH1, JD3                  43-74         195/45R15   R37 T78                             Flh S03
                e1*98/14*0191*..,         43-74         195/50R15   R35
                e1*2001/116*0210*..
                Ford Fiesta (VII)         44-99         185/55R15   R37                                 A12 A14 A21
                JA8, JR8                  44-99         195/50R15                                       B02 Flh S03
                e9*2001/116*              44-99         195/55R15   A01 G01
                0069*00-10;
                e9*2007/46*
                0002*00-06;
                DE*2007/46*0072*..;
                e13*2007/46*
                1058*00-08
                Ford Fiesta (VII)         44-103        185/55R15   R37                                 A12 A14 A21
                JA8, JR8                  44-103        195/50R15                                       B02 Flh S02
                e9*2001/116*              44-103        195/55R15
                0069*11-..;
                e9*2007/46*
§ 22 49043*07




                0002*07-..;
                e13*2007/46*
                1058*09-..
                - ab Modell 2013
                Ford Fiesta ST 150 (VI)   110           185/55R15   A33 R37                             A14 A21 Flh
                JD3                       110           195/50R15   A12                                 S03
                e1*2001/116*0210*..
                Ford Focus                55-85         185/55R15   R37 T81 T82 T85                     A12 A14 A21
                D . W, D . X              55-85         195/50R15   R37 T82 T83 T86                     B02 B03 Car
                e13*97/27*, 98/14*,       55-85         195/55R15                                       Flh Sth V15
                0037-40, 56-58*..         55-85         205/50R15                                       S03
                                          55-96         185/55R15   M+S T81 T82 T85
                                          55-96         195/50R15   M+S T82 T83 T86
                                          55-96         195/55R15   M+S
                                          55-96         195/60R15   R09
                                          55-96         195/60R15   A01 G03
                                          55-96         205/55R15
                Ford Fusion               50-74         185/60R15   R09                                 A12 A14 A21
                JU2                       50-74         195/55R15   R37                                 S03
                e1*98/14*0194*..          50-74         195/60R15
                                          50-74         205/55R15   A01 K1a K2b
                Ford Mondeo (II)          66-125        195/60R15   A11 R09                             A14 A21 B02
                BAP, BAW                  66-125        205/55R15   A12 Z15                             B03 S03
                e1*95/54*0046*..,         66-96         195/55R15   A11 T85 Z14
                e1*98/14*0124*..          66-96         195/55R15   A11 M+S R09 T85
                                          66-96         205/50R15   A12 R37 T85
                Ford Mondeo (II)          66-125        195/60R15   A11 R09                             A14 A21 B02
                BFP, BFW                  66-125        205/55R15   A12 Z15                             B03 S03
                e1*95/54*0045*..,         66-96         195/55R15   A11 T85 Z14
                e1*98/14*0125*..          66-96         195/55R15   A11 M+S R09 T85
                                          66-96         205/50R15   A12 R37 T85



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford Mondeo (II)        65-100        195/55R15    A11 T85 T89 Z14 110                   A12 A14 A21
                BNP, BNW                65-100        195/55R15    A11 M+S R09 T85 T89 110               B02 B03 S03
                G387,                   65-100        205/50R15    A12 R37 T85 T86 110
                e1*95/54*0047*..,       65-125        195/60R15    A11 R09 T86 T87 T88 110
                e1*98/14*0126*..        65-125        205/55R15    A12 T87 T88 Z15 110
                Mazda 2 (I)             50-74         185/55R15    R37                                   A12 A14 A21
                DY                      50-74         195/45R15    R37                                   Flh S03
                e1*2001/116*0212*..     50-74         195/50R15


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
§ 22 49043*07




                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 6

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
§ 22 49043*07




                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 5 von 6


                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 49043*07




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55068512 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 6 von 6

                V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse       Hinterachse
                Nr. 1 175/55R15         195/50R15
                Nr. 2 185/55R15         205/50R15, 215/45R15
                Nr. 3 195/50R15         205/50R15, 215/45R15

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).

                Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).

                110      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
§ 22 49043*07




                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2017 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 15. März 2017




                Bohlander                                                                       00267398.DOC



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim