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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

               Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                Schleidener Straße 32
                                                53919 Weilerswist - Derkum
                                                QM-Nr. 49 02 0192006



               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

               Modell                           RC24
               Typ                              RC24-605
               Radgröße                         6,0Jx15H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad –                Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung       Ausführungsbezeichnung/            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                             Zentrierring                       Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               X3N           RC24-605-3 X3N/ ohne Ring          4/108/63,4          47,5        500    1950


               Kennzeichnungen
§22 49043*12




               KBA-Nummer                       49043
               Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
               Ausführungsbezeichnung           RC24-605 (s.o.)
               Radgröße                         6,0Jx15H2
               Einpresstiefe                    ET (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr



               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)    Gesamthöhe (mm)
               S01       Serien-Mutter M12x1,5      Kegel 60°       135                  -
                         für Leichtmetall-Räder ww
                         Brock Typ: D6
               S02       Mutter M12x1,5             Kegel 60°       110                  34,5
                         Brock Typ: D6


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Ford
                                                Mazda


               Spurverbreiterung                innerhalb 2%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

               Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Ford Fiesta (VI)          43-74         185/55R15    R37                                A12 A14 A21
               JH1, JD3                  43-74         195/45R15    R37 T78                            Flh S02
               e1*98/14*0191*..,         43-74         195/50R15    R35
               e1*2001/116*0210*..
               Ford Fiesta (VII)         44-99         185/55R15    R37                                A12 A14 A21
               JA8, JR8                  44-99         195/50R15                                       B02 Flh S02
               e9*2001/116*0069*00-10;   44-99         195/55R15    A01 G01
               e9*2007/46*0002*00-06;
               DE*2007/46*0072*..;
               e13*2007/46*1058*00-08
               Ford Fiesta (VII)         44-103        185/55R15    R37                                A07 A12 A14
               JA8, JR8                  44-103        195/50R15                                       A21 B02 Flh
               e9*2001/116*0069*11-..;   44-103        195/55R15                                       S01
               e9*2007/46*0002*07-..;
               e13*2007/46*1058*09-..
               - ab Modell 2013
               Ford Fiesta (VIII)        51-103        195/60R15                                       A07 A12 A14
               JHH, JGH                  51-103        205/55R15                                       A21 A58 Flh
§22 49043*12




               e9*2007/46*3142*..;       51-103        205/60R15                                       KOV S01
               e9*2007/46*3159*..
               Ford Fiesta ST 150 (VI)   110           185/55R15    A33 R37                            A14 A21 Flh
               JD3                       110           195/50R15    A12                                S02
               e1*2001/116*0210*..
               Ford Focus (I)            55-85         185/55R15    R37 T81 T82 T85                    A12 A14 A21
               D . W, D . X              55-85         195/50R15    R37 T82 T83 T86                    B02 B03 Car
               e13*97/27*, 98/14*,       55-85         195/55R15                                       Flh Sth V15
               0037-40, 56-58*..         55-85         205/50R15                                       S02
                                         55-96         185/55R15    M+S T81 T82 T85
                                         55-96         195/50R15    M+S T82 T83 T86
                                         55-96         195/55R15    M+S
                                         55-96         195/60R15    R09
                                         55-96         195/60R15    A01 G03
                                         55-96         205/55R15
               Ford Fusion               50-74         185/60R15    R09                                A12 A14 A21
               JU2                       50-74         195/55R15    R37                                S02
               e1*98/14*0194*00-25       50-74         195/60R15
                                         50-74         205/55R15    A01 K1a K2b
               Ford KA+                  51-63         165/60R15    A91                                A07 A14 A21
               KAF                       51-63         165/65R15    A91                                Flh KOV S01
               e13*2007/46*1637*01-03    51-63         175/55R15    A94
                                         51-63         175/60R15    A94
                                         51-63         185/55R15    A12
                                         51-63         195/50R15    A12
                                         51-63         195/55R15    A12
               Ford Mondeo (II)          66-125        195/60R15    A11 R09                            A14 A21 B02
               BFP, BFW                  66-125        205/55R15    A12 Z15                            B03 S02
               e1*95/54*0045*..,         66-96         195/55R15    A11 T85 Z14
               e1*98/14*0125*..          66-96         195/55R15    A11 M+S R09 T85
                                         66-96         205/50R15    A12 R37 T85



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

               Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mazda 2 (I)                50-74         185/55R15     R37                                   A12 A14 A21
               DY                         50-74         195/45R15     R37                                   Flh S02
               e1*2001/116*0212*..        50-74         195/50R15


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
§22 49043*12




               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49043 nach §22 StVZO

               Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 49043*12




               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A94     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).


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               Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 5 von 7

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§22 49043*12




               Bereich abgedeckt sein.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen entweder die serienmäßigen oder die vom Radher-
               steller mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.

               T78     Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




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               Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 6 von 7

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 49043*12




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   175/55R15     195/50R15
               Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15     225/50R15
               Nr.   5   205/65R15     225/60R15
               Nr.   6   235/70R15     275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 9. Oktober 2020 in Lambsheim statt.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55068512 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC24-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 9. Oktober 2020
§22 49043*12




               Bohlander                                                                    00353243.DOC
               RN/Boh




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim