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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 5

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            RC24
                Typ                               RC24-656
                Radgröße                          6,5Jx16H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                              Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                X2            RC24-656 X2/                         4/100/57,1          38          600    1920
                              BA03 N5 Ø63,4-Ø57,1


                Kennzeichnungen
§ 22 48953*12




                KBA-Nummer                        48953
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Ausführungsbezeichnung            RC24-656 (s.o.)
                Radgröße                          6,5Jx16H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28



                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.



                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Seat
                                                  Skoda
                                                  Volkswagen



                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

                Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Seat Arosa                  37-74        195/40R16 T76                                 A12 A14 A21
                6H, 6HS                     37-74        195/45R16 A01 G01 K25 K2b K42                 S02
                e1*95/54*, 98/14*0049*..,
                e9*98/14*0037*..
                Seat Mii                    44, 50, 55   185/50R16 A01 K1a K2b                         A12 A14 A21
                AA, AAN                     44, 50, 55   195/45R16                                     F16 Flh V16
                e13*2007/46*1168*..;        44, 50, 55   205/45R16 A01 K1a K2b                         S02
                e13*2007/46*1183*..
                Skoda Citigo                44, 50, 55   185/50R16 A01 K1a K2b                         A12 A14 A21
                AA, AAN                     44, 50, 55   195/45R16                                     F16 Flh V16
                e13*2007/46*1169*..;        44, 50, 55   205/45R16 A01 K1a K2b                         S02
                e13*2007/46*1184*..
                VW Lupo                     92           195/40R16 R37 T76                             A12 A14 A21
                6ES                                                                                    S02
                e1*98/14*0147*..,
                e1*2001/116*0147*..
                VW Lupo                     37-77        195/40R16 T76                                 A12 A14 A21
                6X, 6E                                                                                 N3L S02
§ 22 48953*12




                e1*97/27,98/14,
                2001/116*0085,0114*..
                VW UP!                      44-66        185/50R16 A01 K1a K2b                         A12 A14 A21
                AA, AAN                     44-66        195/45R16                                     F16 Flh NoE
                e13*2007/46*1167*..;        44-66        205/45R16 A01 K1a K2b                         Npf V16 S02
                e13*2007/46*1182*..
                - incl. Facelift 2016
                VW cross UP!                55, 66       185/50R16                                     A12 A14 A21
                AA                          55, 66       195/45R16                                     F16 Flh KMV
                e13*2007/46*1167*..         55, 66       205/45R16                                     V16 S02
                - incl. Facelift 2016

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 5

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
§ 22 48953*12




                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
                schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 4 von 5

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
                Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und so-
                mit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
§ 22 48953*12




                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 5



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 17. August 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 48953*12




                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 17. August 2017




                Bohlander                                                                     00276662.DOC
                NR/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim