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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            RC24
Typ                               RC24-656
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
O5            RC24-656 O5 / ohne Ring              5/105/56,6          39          710    2050


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        48953
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             RC24-656 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
S01       Serien-Mutter M12x1,5 –      Kegel 60°      140                   -
          offene Mutter
          wahlweise
          Hutmutter
S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   35,5
S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      125                   35,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo         55, 70, 85   195/55R16    A91                                  A02 A04 A05
KL1T                   55, 70, 85   195/60R16    A12                                  A07 A08 A09
e4*2007/46*0270*..     55, 70, 85   205/50R16    A12                                  A14 A21 Flh
                       55, 70, 85   205/55R16    A12                                  Lim V16 S02
                       55, 70, 85   225/50R16    A01 A12 K2b K4h R03
Chevrolet Cruze /-SW   80-104       205/60R16    A33                                  A02 A04 A05
KL1J                   80-104       215/55R16    A12                                  A07 A08 A09
e4*2001/116*0140*..    80-104       215/60R16    A01 A12 G03                          A14 A21 A58
                       80-104       215/60R16    A12 R09                              Car Flh Lim
                       80-104       225/55R16    A12                                  V16 S02
Chevrolet Trax         85,96,103    195/70R16    A91 M+S                              A02 A04 A05
KL1B / J-A             85,96,103    205/65R16    A91                                  A07 A08 A09
e4*2007/46*0696*..;    85,96,103    205/70R16    A12                                  A14 A21 A57
e4*2007/46*0537*..     85,96,103    215/65R16    A92                                  S03
                       85,96,103    225/60R16    A12
                       85,96,103    225/65R16    A12
Opel Astra-J           64-88,103    205/55R16    A33 R09                              A02 A04 A05
P-J, -/V               64-88,103    205/60R16    A91                                  A07 A08 A09
e1*2007/46*0141*..;    64-88,103    205/65R16    A01 A12 G03                          A14 A21 A58
e4*2007/46*0308*..     64-88,103    215/55R16    A91                                  Flh Lim V16
                       64-88,103    215/60R16    A01 A12 G03                          S01
                       64-88,103    215/60R16    A12 R09
                       64-88,103    225/55R16    A12
Opel Astra-J           70-88,103    205/55R16    A33 R09                              A02 A04 A05
P-J/SW                 70-88,103    205/60R16    A91                                  A07 A08 A09
e4*2007/46*0204*..     70-88,103    205/65R16    A01 A12 G03                          A14 A21 A58
- Sports Tourer        70-88,103    215/55R16    A91                                  Car V16 S01
- Station Wagon        70-88,103    215/60R16    A01 A12 G03
                       70-88,103    215/60R16    A12 R09
                       70-88,103    225/55R16    A12
Opel Mokka             85,96,103    195/70R16    A91 M+S                              A02 A04 A05
J-A                    85,96,103    205/65R16    A91                                  A07 A08 A09
e4*2007/46*0537*..     85,96,103    205/70R16    A12                                  A14 A21 A57
                       85,96,103    215/65R16    A92                                  S03
                       85,96,103    225/60R16    A12
                       85,96,103    225/65R16    A12



Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5


A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5


A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                           Seite 5 von 5


V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   185/50R16     205/45R16
Nr.   2   195/40R16     215/35R16
Nr.   3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr.   4   195/50R16     215/45R16
Nr.   5   205/45R16     225/40R16
Nr.   6   205/50R16     225/45R16
Nr.   7   205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr.   8   205/60R16     225/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. August 2013 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 7. August 2013




Bohlander                                                                       00198703.DOC




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