GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55064912 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Brock Alloy Wheels GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC24 Typ RC24-656 Radgröße 6,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) X2 RC24-656 X2/ 4/100/60,1 48 600 1920 BA01 N10 Ø63,4-Ø60,1 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48953 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung RC24-656 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55064912 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Logan 50-65 195/55R16 T91 A02 A04 A05 FSD/USD, SD/SR 50-65 205/50R16 T91 A08 A09 A12 N386; A14 A21 A58 e2*2007/46*0030*..; S03 e2*2007/46*0013*.. - Pick-Up - geschl. Kasten Dacia Logan 50-77 185/55R16 A02 A04 A05 SD/SR 50-77 195/50R16 A08 A09 A12 e2*2001/116*0314*..; 50-77 195/55R16 A14 A21 Sth e2*2001/116*0323*..; S03 e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. Dacia Logan MCV 50-77 185/55R16 T87 A02 A04 A05 SD/SR 50-77 195/50R16 T88 A08 A09 A12 e2*2001/116*0314*..; 50-77 195/55R16 A14 A21 Car e2*2001/116*0323*..; S03 e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. - Kombi Dacia Sandero 50-77 185/55R16 A02 A04 A05 SD/SR 50-77 195/50R16 A08 A09 A12 e2*2001/116*0314*..; 50-77 195/55R16 A14 A21 Flh e2*2001/116*0323*..; S03 e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Nissan Micra 48-81 185/50R16 A01 K1c K42 A02 A04 A05 K12 48-81 195/45R16 A08 A09 A12 e11*2001/116*0195*. A14 A21 Cbo Flh S01 Nissan Micra 59, 72 185/50R16 A02 A04 A05 K13 59, 72 195/45R16 A08 A09 A12 e13*2007/46*1111*.. 59, 72 205/45R16 A01 K1a K1b A14 A21 Flh V16 S02 Renault Clio (III) 48-102 185/55R16 A02 A04 A05 R 48-102 195/50R16 A08 A09 A12 e2*2001/116*0327*..; 48-102 205/45R16 A14 A21 Car e2*2007/46*0008*.. 48-102 205/50R16 A01 G77 LK6 Flh R1S RC3 RDK S01 Renault Modus 48-76 185/50R16 A31 R37 T81 A02 A04 A05 P 48-82 185/55R16 A31 X75 A08 A09 A14 e2*2001/116*0319*..; 48-82 185/55R16 A01 A31 G77 A21 A60 A74 e2*2007/46*0007*.. 48-82 195/45R16 A31 T80 T84 RDK S01 48-82 205/45R16 A12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55064912 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 3 von 6 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver- ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti- gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen- denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und - schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län- ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge- schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter- halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug- ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs- sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus- ragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55064912 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 4 von 6 A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronik- teil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G77 Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen Reifen- größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken- zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange- glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausin- nenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängig- keit der Rad-Reifenkombination herzustellen. R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stel- le der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55064912 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 5 von 6 RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das serien- mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel- ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55064912 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 6 von 6 X75 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 31. Juli 2012 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 25. September 2012 Bohlander 00185146_AT.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim