Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 6

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            RC24
                Typ                               RC24-656
                Radgröße                          6,5Jx16H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                              Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                X2            RC26-656 X2/                         4/100/56,1          48          600    1920
                              BA05 N3 Ø63,4-Ø56,1


                Kennzeichnungen
§ 22 48953*12




                KBA-Nummer                        48953
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Ausführungsbezeichnung            RC24-656 (s.o.)
                Radgröße                          6,5Jx16H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                   35
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
                S05       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                   35


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Honda
                                                  Mini/BMW


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Honda Insight           65            185/55R16                                   A12 A14 A21
                ZE2                                                                               Flh S03
                e6*2001/116*0130*..
                Honda Jazz              66, 73        185/55R16                                   A12 A14 A21
                GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        195/50R16   A01 K1a                         S03
                e6*2007/46*             66, 73        205/45R16
                0010, 0011, 0013,       66, 73        205/50R16   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                0014, 0015,0016*..
                - ab MJ 2011
                Honda Jazz              66, 73        185/55R16                                   A12 A14 A21
                GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        195/50R16   A01 K1a                         S03
                e6*2001/116*            66, 73        205/45R16
                0125, 0126, 0127,       66, 73        205/50R16   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                0128, 0131, 0132*..
                Honda Jazz              75            185/55R16   A90                             A14 A21 Flh
                GK                      75            195/50R16   A12                             S03
                e6*2007/46*0162*..      75            205/50R16   A01 A12 K1c
                Honda Jazz Hybrid       65            185/55R16                                   A12 A14 A21
§ 22 48953*12




                GP1                     65            195/50R16   A01 K1a                         S03
                e6*2007/46*0012*..

                Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                   A12 A14 A21
                Mini                    65-85         195/50R16   R37                             Cbo Flh V16
                e1*2001/116*            65-85         205/45R16                                   S05
                0231*08-..
                - ab MJ 2007
                Mini One, Cooper, -S    55-147        185/55R16   M+S                             A12 A14 A21
                Mini-N, UKL-            55-147        195/50R16   M+S                             B03 Car Cbo
                C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        195/55R16                                   Cpe Flh V16
                e1*2001/116*0343*..;    55-90         185/50R16                                   S02
                e1*2007/46*             55-90         185/55R16
                0369, 0370, 0593*..     55-90         195/50R16
                e1*2007/46*0371*00-     55-90         205/45R16
                09,
                e24*2007/46*0023*..
                - Mini/Clubman/Cabrio
                - Coupè/Roadster
                Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                   A12 A14 A21
                R50, Mini               55-85         195/50R16   R37                             Cbo Flh V16
                e1*98/14*0168*..,       55-85         205/45R16                                   S04
                e1*2001/116*
                0231*00-07
                - bis MJ 2006




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 48953*12




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 6

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
§ 22 48953*12




                abgedeckt sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
                zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                Nr. 8    205/60R16     225/55R16
§ 22 48953*12




                Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                Nr. 14   225/60R16     245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 16. August 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 6



                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 16. August 2017




                Bohlander                                                                     00276641.DOC
                NR/Boh
§ 22 48953*12




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim