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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55066012 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 6


                Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Modell                           RC25
                Typ                              RC25-757
                Radgröße                         7,5Jx17EH2+
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-    Rad-   Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe        last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)         (kg)
                V4           RC25-757 V4 / ohne Ring             5/120/65,1          47           970    2350


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                       49046
§ 22 49046*05




                Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung            RC25-757 (s.o.)
                Radgröße                         7,5Jx17EH2+
                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)             Schaftlänge (mm)
                S02 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm 180                           36

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Volkswagen

                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55066012 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                Hersteller                            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 6


                Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW Amarok                    90-132        235/65R17    A10 K1a K1b K2c R37 T04 T08         A01 A07 A19
                2H, 2HS2                     90-132        235/70R17    A10 K1a K1b K2c R37                 A57 A99 KOV
                e1*2007/46*0356*..;          90-132        245/65R17    A10 K1c K2c                         S02
                e1*2007/46*0750*..           90-132        245/70R17    A12 G01 K1c K2c 193
                - Pickup                     90-132        255/60R17    A10 K1c K2c T06 T10
                - ohne Radhaus-              90-132        255/65R17    A12 K1c K2c
                  Verbreiterungen            90-132        265/60R17    A12 K1c K2c
                                             90-132        275/60R17    A12 K1c K2c
                VW Amarok                    90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08                     A07 A19 A57
                2H, 2HS2                     90-132        235/70R17    A10 R37                             A99 KMV S02
                e1*2007/46*0356*..;          90-165        245/65R17    A10
                e1*2007/46*0750*..           90-165        245/70R17    A01 A12 G82 G89 193
                - Pickup                     90-165        245/70R17    A12 R09 R82 193
                - mit Radhaus-               90-165        255/60R17    A10 T06 T10
                  Verbreiterungen            90-165        255/65R17    A12
                                             90-165        265/60R17    A12
                                             90-165        275/60R17    A12
§ 22 49046*05




                VW Bus (T5)                  62-132        245/50R17    A12 T98 T99                         A07 A19 A99
                7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        225/55R17    A11 T01                             S02
                e1*2001/116*                 62-173        225/55R17C   A11
                0220*00-35;                  62-173        235/55R17    A12 T03 T99
                e1*2001/116*0286*..,         62-173        255/50R17    A01 A12 K1a T00 T01
                L148
                - Multivan, California,
                Transporter,...
                VW Bus (T5)                  62-173        225/55R17    A11 T01                             A07 A19 A99
                7HM, 7HMA                    62-173        225/55R17C   A11                                 S02
                e1*2001/116*0218*..,         62-173        235/55R17    A12 T03 T99
                e1*2001/116*                 62-173        255/50R17    A01 A12 K1a T00 T01
                0289*00-24
                - Multivan, California,...
                VW Bus (T5)                  62-150        225/55R17    A11 T01 T97                         A07 A19 A99
                7J0                          62-150        225/55R17C   A11                                 S02
                e1*2007/46*                  62-150        235/55R17    A12 T03 T99
                0130*00-15                   62-150        245/50R17    A12 T98 T99
                - Transporter                62-150        255/50R17    A01 A12 K1a T00 T01
                - geschl. Aufbau
                VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17    A33 T01                             A07 A19 A57
                7HC                          62-150        225/55R17C   A33                                 A99 S02
                e1*2001/116*                 62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
                0220*36-..                   62-150        235/55R17    A12 T03 T99
                - Multivan, California,      62-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
                  Transporter,...            62-150        255/50R17    A12 T01




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55066012 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW Bus (T6)            62-150        225/55R17     A33 T01                               A07 A19 A57
                7HMA                   62-150        225/55R17C    A33                                   A99 S02
                e1*2001/116*           62-150        225/60R17     A01 A12 G01 T03
                0289*25-..             62-150        235/55R17     A12 T03
                - California           62-150        245/55R17     A01 A12 G01 T02 T06
                                       62-150        255/50R17     A12 T01
                VW Bus (T6)            62-150        225/55R17     A33 T01                               A07 A19 A57
                7J0                    62-150        225/55R17C    A33                                   A99 S02
                e1*2007/46*            62-150        225/60R17     A01 A12 G01 T03 T99
                0130*16-..             62-150        235/55R17     A12 T03 T99
                -Transporter           62-150        245/55R17     A01 A12 G01 T02 T06
                - geschl.Aufbau        62-150        255/50R17     A12 T01


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49046*05




                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55066012 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 6


                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
§ 22 49046*05




                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G82     Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
                gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen

                G89     Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
                gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.




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                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55066012 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
§ 22 49046*05




                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R82      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55066012 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 6 von 6

                T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                193      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1930 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§ 22 49046*05




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 23. Mai 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 23. Mai 2017




                Bohlander                                                                       00272881.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim