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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                             Modell                            RC25
                             Typ                               RC25-757
                             Radgröße                          7,5Jx17EH2+
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             V4            RC25-757 V4 / ohne Ring              5/120/65,1          53          1000   2300
§ 22 49046, Erweiterung 09




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        49046
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             RC25-757 (s.o.)
                             Radgröße                          7,5Jx17EH2+
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube              Kugel          180                   36
                                       M14x1,5                      D = 28 mm
                             S02       Serien-Schraube              Kugel          160                   36
                                       M14x1,5                      D = 28 mm



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Volkswagen

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW Amarok                    90-132       235/65R17    A10 R37 T04 T08                    A07 A19 A57
                             2H, 2HS2                     90-132       235/70R17    A10 R37                            A99 KOV S01
                             e1*2007/46*0356*..;          90-132       245/65R17    A10
                             e1*2007/46*0750*..           90-132       245/70R17    A01 A12 G01
                             - Pickup                     90-132       255/60R17    A01 A12 K1a K1b K2c T06 T10
                             - ohne Radhaus-              90-132       255/65R17    A01 A12 K1a K1b K2c
                               Verbreiterungen
                             VW Amarok                    90-132       235/65R17    A10 R37 T04 T08                    A07 A19 A57
                             2H, 2HS2                     90-132       235/70R17    A10 R37                            A99 KMV S01
                             e1*2007/46*0356*..;          90-165       245/65R17    A10
                             e1*2007/46*0750*..           90-165       245/70R17    A01 A12 G82 G89
                             - Pickup                     90-165       245/70R17    A12 R09 R82
                             - mit Radhaus-               90-165       255/60R17    A12 T06 T10
                               Verbreiterungen            90-165       255/65R17    A12
                             VW Bus (T5)                  62-132       245/50R17    T98 T99                            A07 A12 A19
                             7HC, 7HCA, 7HK.              62-173       225/55R17    T01                                A57 A99 S01
§ 22 49046, Erweiterung 09




                             e1*2001/116*0220*00-35;      62-173       225/55R17C
                             e1*2001/116*0286*..,         62-173       235/55R17    T03 T99
                             L148
                             - Multivan, California,
                             Transporter,...
                             VW Bus (T5)                  62-128       245/50R17  T98 T99                              A07 A12 A19
                             7HM, 7HMA                    62-173       225/55R17  T01                                  A57 A99 S01
                             e1*2001/116*0218*..,         62-173       225/55R17C
                             e1*2001/116*0289*00-24       62-173       235/55R17  T03 T99
                             - Multivan, California,...
                             VW Bus (T5)                  62-150       225/55R17  T01 T97                              A07 A12 A19
                             7J0                          62-150       225/55R17C                                      A57 A99 S01
                             e1*2007/46*0130*00-15        62-150       235/55R17  T03 T99
                             - Transporter                62-150       245/50R17  T98 T99
                             - geschl. Aufbau
                             VW Bus (T6)                  62-150       225/55R17  T01                                  A07 A12 A19
                             7HC                          62-150       225/55R17C                                      A57 A99 S01
                             e1*2001/116*0220*36-54       62-150       225/60R17  A01 G01 T03 T99
                             - California, Kombi,         62-150       235/55R17  T03 T99
                             Multivan,...
                             VW Bus (T6)                  75-150       225/55R17    T01                                A07 A12 A19
                             7HMA                         75-150       225/55R17C                                      A57 A99 S01
                             e1*2001/116*0289*25-43       75-150       225/60R17    A01 G01 T03
                             - California                 75-150       235/55R17    T03
                             VW Bus (T6)                  62-150       225/55R17    T01                                A07 A12 A19
                             7J0                          62-150       225/55R17C                                      A57 A99 S01
                             e1*2007/46*0130*16-31        62-150       225/60R17    A01 G01 T03 T99
                             -Transporter                 62-150       235/55R17    T03 T99
                             - geschl. Aufbau
                             VW Bus (T6.1)                81-146       225/55R17  T01                                  A07 A12 A19
                             7HC                          81-146       225/55R17C                                      A57 A99 S01
                             e1*2001/116*0220*55-..       81-146       225/60R17  A01 G01 T03 T99
                             - California, Kombi,         81-146       235/55R17  T03 T99
                             Multivan, ...
                             - ab Facelift 2019

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                            Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW Bus (T6.1)               81-146       225/55R17  T01                                     A07 A12 A19
                             7HMA                        81-146       225/55R17C                                         A57 A99 S01
                             e1*2001/116*0289*44-..      81-146       225/60R17  A01 G01 T03 T99
                             - California                81-146       235/55R17  T03 T99
                             - ab Facelift 2019
                             VW Bus (T6.1)               66-146       225/55R17  T01                                     A07 A12 A19
                             7J0                         66-146       225/55R17C                                         A57 A99 S01
                             e1*2007/46*0130*32-..       66-146       225/60R17  A01 G01 T03 T99
                             -Transporter                66-146       235/55R17  T03 T99
                             - geschl. Aufbau
                             - ab Facelift 2019
                             VW Touareg R5 (I)           120,128      235/65R17      A11                                 A07 A19 A99
                             7L                          120,128      255/60R17      A30                                 B03 S02
                             e1*2001/116*0203*..         120,128      275/55R17      A12 K1c K2b

                             Allgemeine Hinweise
§ 22 49046, Erweiterung 09




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                      V      W        Y
                             210 km/h                 100% 100% 100%
                             220 km/h                 97%    100% 100%
                             230 km/h                 94%    100% 100%
                             240 km/h                 91%    100% 100%
                             250 km/h                 -      95%      100%
                             260 km/h                 -      90%      100%
                             270 km/h                 -      85%      100%
                             280 km/h                 -      -        95%
                             290 km/h                 -      -        90%
                             300 km/h                 -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 7

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
§ 22 49046, Erweiterung 09




                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                             den.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 7

                             G82     Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
                             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                             Reifengrößen zu überprüfen

                             G89     Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
                             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                             Reifengrößen zu überprüfen

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.
§ 22 49046, Erweiterung 09




                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 7

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R82      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
§ 22 49046, Erweiterung 09




                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T06     Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T08     Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T10     Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                         Seite 7 von 7

                             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 28. Februar 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
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                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2012.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 28. Februar 2020




                             Bohlander                                                                        00338515.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim