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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

               Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                Schleidener Straße 32
                                                53919 Weilerswist - Derkum
                                                QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

               Modell                           RC25
               Typ                              RC25-757
               Radgröße                         7,5Jx17EH2+
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               V4            RC25-757 V4 / ohne Ring            5/120/65,1          53          1000   2300


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                       49046
§22 49046*11




               Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung            RC25-757 (s.o.)
               Radgröße                         7,5Jx17EH2+
               Einpresstiefe                    ET (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel              180                  36
                                                    D = 28 mm
               S02       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel              160                  36
                                                    D = 28 mm


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Volkswagen


               Spurverbreiterung                innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
               Hersteller                            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Amarok                    90-132        235/65R17   A10 R37 T04 T08                A07 A19 A57
               2H, 2HS2                     90-132        235/70R17   A10 R37                        A99 KMV S01
               e1*2007/46*0356*..;          90-165        245/70R17   A12 R09 R82
               e1*2007/46*0750*..           90-190        245/65R17   A10
               - Pickup                     90-190        245/70R17   A01 A12 G82 G89
               - mit Radhaus-               90-190        255/60R17   A12 T06 T10
                 Verbreiterungen            90-190        255/65R17   A12
               VW Amarok                    90-132        235/65R17   A10 R37 T04 T08                A07 A19 A57
               2H, 2HS2                     90-132        235/70R17   A10 R37                        A99 KOV S01
               e1*2007/46*0356*..;          90-132        245/65R17   A10
               e1*2007/46*0750*..           90-132        245/70R17   A01 A12 G01
               - Pickup                     90-132        255/60R17   A01 A12 K1a K1b K2c T06 T10
               - ohne Radhaus-              90-132        255/65R17   A01 A12 K1a K1b K2c
                 Verbreiterungen
               VW Bus (T5)                  62-132        245/50R17  T98 T99                         A07 A12 A19
               7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        225/55R17  T01                             A57 A99 S01
               e1*2001/116*                 62-173        225/55R17C
               0220*00-35;                  62-173        235/55R17  T03 T99
§22 49046*11




               e1*2001/116*0286*..,
               L148
               - Multivan, California,
               Transporter,...
               VW Bus (T5)                  62-128        245/50R17  T98 T99                         A07 A12 A19
               7HM, 7HMA                    62-173        225/55R17  T01                             A57 A99 S01
               e1*2001/116*0218*..,         62-173        225/55R17C
               e1*2001/116*                 62-173        235/55R17  T03 T99
               0289*00-24
               - Multivan, California,...
               VW Bus (T5)                  62-150        225/55R17  T01 T97                         A07 A12 A19
               7J0                          62-150        225/55R17C                                 A57 A99 S01
               e1*2007/46*                  62-150        235/55R17  T03 T99
               0130*00-15                   62-150        245/50R17  T98 T99
               - Transporter
               - geschl. Aufbau
               VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17  T01                             A07 A12 A19
               7HC                          62-150        225/55R17C                                 A57 A99 S01
               e1*2001/116*                 62-150        225/60R17  A01 G01 T03 T99
               0220*36-54                   62-150        235/55R17  T03 T99
               - California, Kombi,
               Multivan,...
               VW Bus (T6)                  75-150        225/55R17  T01                             A07 A12 A19
               7HMA                         75-150        225/55R17C                                 A57 A99 S01
               e1*2001/116*                 75-150        225/60R17  A01 G01 T03
               0289*25-43                   75-150        235/55R17  T03
               - California
               VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17  T01                             A07 A12 A19
               7J0                          62-150        225/55R17C                                 A57 A99 S01
               e1*2007/46*                  62-150        225/60R17  A01 G01 T03 T99
               0130*16-31                   62-150        235/55R17  T03 T99
               -Transporter
               - geschl.Aufbau

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Bus (T6.1)           81-150         225/55R17  T01                                  A07 A12 A19
               7HC                     81-150         225/55R17C                                      A57 A99 S01
               e1*2001/116*            81-150         225/60R17  A01 G01 T03 T99
               0220*55-..              81-150         235/55R17  T03 T99
               - California, Kombi,
               Multivan, ...
               - ab Facelift 2019
               VW Bus (T6.1)           81-150         225/55R17  T01                                  A07 A12 A19
               7HMA                    81-150         225/55R17C                                      A57 A99 S01
               e1*2001/116*            81-150         225/60R17  A01 G01 T03 T99
               0289*44-..              81-150         235/55R17  T03 T99
               - California
               - ab Facelift 2019
               VW Bus (T6.1)           66-150         225/55R17  T01                                  A07 A12 A19
               7J0                     66-150         225/55R17C                                      A57 A99 S01
               e1*2007/46*0130*32-..   66-150         225/60R17  A01 G01 T03 T99
               -Transporter            66-150         235/55R17  T03 T99
               - geschl.Aufbau
               - ab Facelift 2019
§22 49046*11




               VW Bus (T7)             100            215/60R17    A33 R37 R50 T00 T96                A07 A19 A58
               ST                      100            225/55R17    A12 R37 T01 T97                    A60 A99 BT7
               e1*2018/858*00018*..    100            225/55R17C   A12 R37                            MpH NoE
               - Multivan              100            225/60R17    A12 R37 T03 T99                    S01
                                       100            225/60R17C   A12 R37
                                       100-150        215/60R17    A33 M+S R50 T00 T96
                                       100-150        225/55R17    A12 M+S T01 T97
                                       100-150        225/55R17C   A12 M+S
                                       100-150        225/60R17    A12 M+S T03 T99
                                       100-150        225/60R17C   A12 M+S
                                       100-150        235/55R17    A12 T03 T99
                                       100-150        245/55R17    A01 A12 K1a K2b
               VW Touareg (I) R5       120,128        235/65R17    A11                                A07 A19 A99
               7L                      120,128        255/60R17    A30                                B03 S02
               e1*2001/116*0203*..     120,128        275/55R17    A12 K1c K2b


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.


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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 8

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 49046*11




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 8

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 49046*11




               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
               schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               BT7    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 332 mm
               an Achse 1.

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G82     Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
               gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
               zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
               zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen

               G89     Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
               gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
               zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
               zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.



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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
§22 49046*11




               ten Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R50   Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in die-
               sem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.

               R82      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 8

               T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T06     Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 49046*11




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T08     Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T10     Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 8



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 22. November 2022 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2012.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§22 49046*11




               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 22. November 2022




               Wagner                                                                00400508.DOC
               RN/BW




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim