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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55066012 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 4

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            RC25
                Typ                               RC25-757
                Radgröße                          7,5Jx17EH2+
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                D3            RC25-757 D3 / ohne Ring              5/112/66,6          56          1000   2300


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        49046
§ 22 49046*06




                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             RC25-757 (s.o.)
                Radgröße                          7,5Jx17EH2+
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   28
                S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      180                   33



                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.



                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Mercedes-Benz



                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55066012 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 4

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                M-Klasse               140-200        235/65R17    A10                                   A19 A99 B03
                164                    140-200        255/55R17    A10                                   F38 S02
                e1*2001/116*0315*..    140-200        255/60R17    A10
                - mit Luftfederung     140-200        275/55R17    A12
                M-Klasse               140-200        235/65R17    A10                                   A19 A99 B03
                164                    140-200        255/55R17    A10                                   F39 S02
                e1*2001/116*0315*..    140-200        255/60R17    A10
                - ohne Luftfederung    140-200        275/55R17    A12
                R-Klasse               140-200        235/65R17                                          A11 A19 A99
                251                    140-200        255/55R17                                          B03 S02
                e1*2001/116*0341*..    140-200        255/60R17
                Vito/Viano             65-190         225/55R17    T01                                   A12 A19 A57
                639, -/2, -/4, -/5                                                                       A99 S03
                e9*2001/116*0048*..,
                e1*2007/46*
                0457*00-08,
                0458*00-07,
                0459*00-05,
§ 22 49046*06




                L275, L720
                - incl. MJ 2011


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55066012 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 4

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 49046*06




                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 5. September 2017 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55066012 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 4



                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 5. September 2017




                Laux                                                                  00278136.DOC
                NR/RL
§ 22 49046*06




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim