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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55074712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5


Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809



Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            RC25
Typ                               RC25-808
Radgröße                          8,0Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung


Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
D9            RC25-808 D9/ ohne Ring               5/112/66,6          38          950    2300


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        49047
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             RC25-808 (s.o.)
Radgröße                          8,0Jx18H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel          150                   45
          für Leichtmetall-Räder       D = 28 mm
S03       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel          130                   45
          für Leichtmetall-Räder       D = 28 mm


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55074712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung       kW-         Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ             Bereich                   Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GL-Klasse                155,165     265/60R18     185                                   A07 A12 A21
164G                     155,165     275/60R18     A01 K1a K1b 183                       A99 B03 X77
e1*2001/116*0340*..      155,165     285/55R18     A01 K1c K2b 186                       S02
GLC-Klasse               120-180     235/55R18     A32                                   A07 A21 A56
204X                     120-180     235/60R18     A32                                   A99 S03
e1*2001/116*
0480*16-..
(FIN: WDD253...)
GLE-Klasse               150-190     235/60R18     R37                                   A07 A12 A21
166                      150-190     245/60R18     A01 K2b R37                           A56 A99 ML8
e1*2007/46*0598*16-...   150-245     255/55R18     A01 K1b K2b                           NBF S02
                         150-245     285/50R18     A01 K1c K2c K4h K6d
M-Klasse                 150-190     235/60R18     K2b R37                               A01 A07 A12
166                      150-190     245/60R18     K2b R37                               A21 A56 A99
e1*2007/46*0598*00-15    150-245     255/55R18     K1a K1b K2b                           ML8 NBF S02
                         150-245     285/50R18     K1c K2c K4h K6d



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55074712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.


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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

ML8   Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von max.
350 mm an Achse 1.

NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55074712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                           Seite 5 von 5

X77     Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

183      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1830 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

185      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1850 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

186      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1860 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. November 2015 in Lambsheim statt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. November 2015




Bohlander                                                                       00239381.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                RC25 8,0x18
KBA / ECE                                             49047

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart      Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall             ja
Continental / VDO Redi                                                  ja
CUB Universal                                          Metall           ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi           nein
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi           nein
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall           ja
Orange Universal Clamp In                              Metall           ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi           nein
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi           nein
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall           ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall           ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall           ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall           ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall           ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall           ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall           ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall           ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi           nein
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall          nein
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall          nein
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall          nein
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall          nein
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall          nein
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall           ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall           ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall          nein
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall          nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall           ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall           ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi            ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi            ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi           nein
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi            ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi            ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi           nein
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi           nein
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi           nein
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi           nein
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall          nein
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.