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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55074712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
                             Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 7


                             Auftraggeber                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                                Schleidener Straße 32
                                                                53919 Weilerswist - Derkum
                                                                QM-Nr. 49 02 0201708


                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
                             Modell                             RC25
                             Typ                                RC25-808
                             Radgröße                           8,0Jx18H2
                             Zentrierart                        Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             P1           RC25-808 P1 / ohne Ring               5/130/71,5          53          1000   2300
§ 22 49047, Erweiterung 05




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                         49047
                             Herstellerzeichen                  BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung              RC25-808 (s.o.)
                             Radgröße                           8,0Jx18H2
                             Einpresstiefe                      ET (s.o.)
                             Herstelldatum                      Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund               Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)
                             S01   Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm    160                        36,5
                             S02   Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm    180                        34,5
                             S03   Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm    160                        34

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                         Audi
                                                                Porsche
                                                                Volkswagen

                             Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55074712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi Q7                 150-206        235/60R18   A11 R37 T02 T03 T07                 A07 A21 A99
                             4L, 4L1                 150-257        235/60R18   A11 M+S T02 T03 T07                 KMV S01
                             e1*2001/116*            150-257        255/55R18   A12
                             0350*00-19,             150-257        285/50R18   A12
                             0367*00-04;
                             e13*2007/46*
                             1081*00-05
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Audi Q7                 150-206        235/60R18   A11 R37 T02 T03 T07                 A07 A21 A99
                             4L, 4L1                 150-257        235/60R18   A11 M+S T02 T03 T07                 KOV S01
                             e1*2001/116*            150-257        255/55R18   A12
                             0350*00-19,             150-257        285/50R18   A01 A12 K1a K1b K2b
                             0367*00-04;
                             e13*2007/46*
                             1081*00-05
§ 22 49047, Erweiterung 05




                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Porsche Cayenne (I)     176-331        235/60R18   A44 M+S R37 T02 T03 T07             A07 A21 A99
                             9PA                     176-397        255/55R18   A01 A30 K1a K1b                     B03 P41 S01
                             e13*2001/116*0089*.
                             Porsche Cayenne (II)    155-309        255/55R18   A11                                 A07 A21 A56
                             92A, -N, -H, -HN        155-309        255/60R18   A12                                 A99 BnK V18
                             e13*2007/46*            155-309        285/50R18   A01 A12 K1c K2b                     S03
                             1085*00-08,
                             1106*00-08,
                             1107*00-03,
                             1108*00-03
                             Porsche Cayenne (II)    155-309        255/55R18   A11                                 A07 A21 A56
                             92A, -N, -H, -HN        155-309        255/60R18   A12                                 A99 BnK
                             e13*2007/46*            155-309        285/50R18   A12                                 KMV V18 S03
                             1085*00-08,
                             1106*00-08,
                             1107*00-03,
                             1108*00-03
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             VW Touareg (I)          155-228        235/60R18   A11 R37 T02 T03 T07                 A07 A21 A99
                             7L                      155-331        235/60R18   A11 M+S T02 T03 T07                 S01
                             e1*2001/116*0203*..     155-331        255/55R18   A01 A30 K1c K2b
                             VW Touareg (II)         150-206        235/60R18   A13 R37                             A07 A21 A56
                             7P, 7p, 7PH, 7pH        150-206        235/65R18   A12 R37                             A99 V18 S02
                             e1*2007/46*0376*..;     150-250        255/55R18   A13
                             DE*2007/46*0400*..;     150-250        255/60R18   A12
                             e1*2007/46*0400*..;     150-250        285/50R18   A01 A12 K1a K1b
                             e1*2007/46*0403*..;
                             DE*2007/46*0404*..;
                             e1*2007/46*0404*..;
                             e1*2007/46*0498*..;
                             e1*2007/46*0499*..
                             - incl. Facelift 2014


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55074712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 49047, Erweiterung 05




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55074712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 7


                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                             den.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
§ 22 49047, Erweiterung 05




                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             A44     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloß auftragen, verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             BnK     Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55074712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 7


                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 49047, Erweiterung 05




                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             P41    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
                             an Achse 1.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55074712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 7


                             V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    205/40R18     225/35R18
                             Nr. 2    205/45R18     225/40R18
                             Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
                             Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
                             Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                             Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
                             Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                             Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                             Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
                             Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
                             Nr. 12   245/35R18     255/35R18
                             Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
§ 22 49047, Erweiterung 05




                             Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                             Nr. 15   245/50R18     275/45R18
                             Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
                             Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
                             Nr. 18   255/50R18     285/45R18
                             Nr. 19   255/55R18     285/50R18
                             Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55074712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 7 von 7



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 5. März 2020




                             Bohlander                                                                     00339088.DOC
§ 22 49047, Erweiterung 05




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim