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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55055512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5


Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809



Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            RC25
Typ                               RC25-859
Radgröße                          8,5Jx19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
D9            RC25-859 D9 / ohne Ring              5/112/66,6          38          1100   2300



Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        49023
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             RC25-859 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx19H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr



Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel          150                   45
          für Leichtmetall-Räder       D = 28 mm
S03       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel          130                   45
          für Leichtmetall-Räder       D = 28 mm


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55055512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung       kW-         Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ             Bereich                   Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GL-Klasse                155,165     275/50R19     K1a K1b K2b R37                       A01 A07 A12
164G                     155-285     265/55R19     K1a K1b M+S                           A21 A99 S02
e1*2001/116*0340*..      155-285     275/55R19     K1a K1b K2b
GLC-Klasse               120-180     235/50R19     A91                                   A07 A21 A56
204X                     120-180     235/55R19     A91                                   A99 S03
e1*2001/116*             120-180     255/45R19     A91
0480*16-..
(FIN: WDD253...)
GLE-Klasse               150-190     235/55R19     K2b R37 T01 T05                       A01 A07 A12
166                      150-190     245/50R19     K1b K2b R37 T01 T05                   A21 A56 A99
e1*2007/46*0598*16-...   150-245     255/50R19     K1a K1b K2c                           ML8 NBF S02
                         150-245     265/50R19     K1c K2c K4h K6d
                         150-245     275/45R19     K1a K1b K2c
M-Klasse                 150-190     235/55R19     K2b R37 T01 T05                       A01 A07 A12
166                      150-190     245/50R19     K1a K1b K2b R37 T01 T05               A21 A56 A99
e1*2007/46*0598*00-15    150-245     255/50R19     K1a K1b K2c                           ML8 NBF S02
                         150-245     265/50R19     K1c K2c K4h K6d
                         150-245     275/45R19     K1a K1b K2c


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55055512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55055512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

ML8   Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von max.
350 mm an Achse 1.

NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. November 2015 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55055512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.



Lambsheim, 25. November 2015




Bohlander                                                                   00239386.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                    RC25 8,5x19
KBA                                                       49023

Hersteller RDKS/TPMS                                     Ventilart                  Montierbar
                                            Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                    Metall                         ja
Continental / VDO                                        Metall                         ja
CUB Universal                                            Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)           Metall                        nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)           Metall                        nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)           Metall                        nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)           Metall                        nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)           Metall                         ja
Orange Universal Clamp In                                Metall                         ja
Schrader EZ Snap In                                      Gummi                          ja
Schrader EZ Clamp In                                     Metall                         ja
Tech / Baolong 3901B.1                                   Metall                        nein
TECH T Pro Brock Clamp In                                Metall                         ja
TECH Multisensor Bolt In                                 Metall                         ja
TECH Multisensor Snap In                                 Gummi                          ja
                                               OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                          Metall                        nein
Continental / VDO TG1B Clamp In                          Metall                         ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                         Metall                         ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                          Metall                         ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                            Metall                        nein
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                            Metall                        nein
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                            Metall                        nein
Schrader Gen Alpha Clamp In                              Metall                         ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                       Metall                         ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                         Metall                         ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                       Metall                         ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                       Metall                        nein
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In                 Metall                        nein
Schrader Gen 4 Clamp In                                  Metall                         ja
Schrader Gen 4 Snap In                                   Gummi                          ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                       Gummi                         nein
Schrader High Speed 10Grad Snap In                       Gummi                          ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                            Gummi                          ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                            Gummi                          ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                           Gummi                          ja
TRW Gen 3 Clamp In                                       Metall                        nein
TRW LCCI Clamp In                                        Metall                        nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.