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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55055512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6

                Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

                Modell                           RC25
                Typ                              RC25-859
                Radgröße                         8,5Jx19H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                D9            RC25-859 D9 / ohne Ring               5/112/66,6          38          1100   2300


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                       49023
§ 22 49023*07




                Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung            RC25-859 (s.o.)
                Radgröße                         8,5Jx19H2
                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                Herstelldatum                    Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S02       Serien-Schraube M14x1,5       Kugel         150                    45
                          für Leichtmetall-Räder        D = 28 mm
                S03       Serien-Schraube M14x1,5       Kugel         130                    45
                          für Leichtmetall-Räder        D = 28 mm


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.



                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Mercedes-Benz



                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55055512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                GL-Klasse                  155,165     275/50R19   K1a K1b K2b R37                     A01 A07 A12
                164G                       155-285     265/55R19   K1a K1b M+S                         A21 A99 S02
                e1*2001/116*0340*..        155-285     275/55R19   K1a K1b K2b
                GL-Klasse                  190-320     265/55R19   M+S                                 A07 A12 A21
                166                        190-320     275/50R19                                       A56 A99 KMV
                e1*2007/46*0598*05-17      190-320     275/55R19                                       S02
                (FIN: WDC1668...)
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GLC-Coupé                  120-190     235/50R19   A91                                 A07 A21 A56
                204X                       120-190     235/55R19   A91                                 A99 Flh KMV
                e1*2001/116*0480*18-..     120-190     255/45R19   A12                                 V19 S03
                (FIN: WDC253...)           120-190     255/50R19   A01 A12 R03
                GLC-Klasse                 120-190     235/50R19   A91                                 A07 A21 A56
                204X                       120-190     235/55R19   A91                                 A99 MHy S03
                e1*2001/116*0480*16-..     120-190     255/45R19   A91
                (FIN: WDC253...)
                GLE-Klasse                 150-190     235/55R19   K2b R37 T01 T05                     A01 A07 A12
§ 22 49023*07




                166                        150-190     245/50R19   K1b K2b R37 T01 T05                 A21 A56 A99
                e1*2007/46*0598*16-...     150-335     255/50R19   K1a K1b K2c                         B03 MHy NBF
                (FIN: WDC1660...)          150-335     265/50R19   K1c K2c K4h K6d                     S02
                                           150-335     275/45R19   K1a K1b K2c
                GLS-Klasse                 190-335     265/55R19   M+S                                 A07 A12 A21
                166                        190-335     275/50R19                                       A56 A99 KMV
                e1*2007/46*0598*18-..      190-335     275/55R19                                       X93 S02
                (FIN: WDC1668...)
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                M-Klasse                   150-190     235/55R19   K2b R37 T01 T05                     A01 A07 A12
                166                        150-190     245/50R19   K1a K1b K2b R37 T01 T05             A21 A56 A99
                e1*2007/46*0598*00-15      150-320     255/50R19   K1a K1b K2c                         B03 NBF S02
                                           150-320     265/50R19   K1c K2c K4h K6d
                                           150-320     275/45R19   K1a K1b K2c

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55055512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 6

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.
§ 22 49023*07




                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55055512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 6

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§ 22 49023*07




                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NBF    Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                gen.

                R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55055512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                Nr. 7    235/45R19      255/40R19
                Nr. 8    235/50R19      255/45R19
§ 22 49023*07




                Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 10   245/30R19      305/25R19
                Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                Nr. 13   245/45R19      275/40R19
                Nr. 14   245/50R19      275/45R19
                Nr. 15   255/30R19      305/25R19
                Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                Nr. 18   255/45R19      285/40R19
                Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
                Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                Nr. 22   265/40R19      295/35R19
                Nr. 23   265/45R19      295/40R19
                Nr. 24   265/50R19      295/45R19
                Nr. 25   275/30R19      315/25R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
                an Achse 1.



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 8. März 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55055512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 8. März 2017
§ 22 49023*07




                Bohlander                                                                   00266676.DOC
                NR/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim