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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55055512 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 4

               Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0192006



               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          RC25
               Typ                             RC25-859
               Radgröße                        8,5Jx19H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               D9           RC25-859 D9 / ohne Ring             5/112/66,6          57          1100   2300

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55055512, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
               49023 , RADTYP RC25-859) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 49023*10




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      49023
               Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung           RC25-859 (s.o.)
               Radgröße                        8,5Jx19H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund         Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel           150                     45
                         für Leichtmetall-Räder     D = 28 mm



               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.



               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz


               Spurverbreiterung               innerhalb 2%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55055512 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 4

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GLE 500 Coupé          335           265/55R19     A12 M+S R02                          A07 A21 A56
               166                    335           275/55R19     A12 M+S R02                          A99 B03 V10
               e1*2007/46*                                                                             VA1 S01
               0598*16-...
               (FIN: WDC292...)
               GLE-Coupé              190-245       265/55R19     A12 M+S R02                          A07 A21 A56
               166                    190-245       275/55R19     A12 M+S R02                          A99 B03 V10
               e1*2007/46*                                                                             VA1 S01
               0598*16-...
               (FIN: WDC292...)

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55055512, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
               49023 , RADTYP RC25-859) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
§22 49023*10




               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55055512 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 4

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
§22 49023*10




               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V10     Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55055512, Ausfertigung 2 (KBA-
               NUMMER 49023 , RADTYP RC25-859) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55055512 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 4



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 17. September 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§22 49023*10




               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 17. September 2021




               Laux                                                                 00376043.DOC
               RN/RL




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55055512 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 4

               Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0192006



               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                          RC25
               Typ                             RC25-859
               Radgröße                        8,5Jx19H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               D9           RC25-859 D9 / ohne Ring             5/112/66,6          38          1100   2300

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55055512, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
               49023 , RADTYP RC25-859) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 49023*10




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      49023
               Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung           RC25-859 (s.o.)
               Radgröße                        8,5Jx19H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr



               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel            150                    45
                         für Leichtmetall-Räder     D = 28 mm


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.



               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55055512 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 4

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GLE 500 Coupé          335           265/55R19     A10 M+S R03                          A07 A21 A56
               166                    335           275/55R19     A10 M+S R03                          A99 B03 V10
               e1*2007/46*                                                                             HA2 S01
               0598*16-...
               (FIN: WDC292...)
               GLE-Coupé              190-245       265/55R19     A10 M+S R03                          A07 A21 A56
               166                    190-245       275/55R19     A10 M+S R03                          A99 B03 V10
               e1*2007/46*                                                                             HA2 S01
               0598*16-...
               (FIN: WDC292...)

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55055512, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
               49023 , RADTYP RC25-859) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
§22 49023*10




               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55055512 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 4

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
§22 49023*10




               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55055512, Ausfertigung 2 (KBA-
               NUMMER 49023 , RADTYP RC25-859) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V10     Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55055512 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 4



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 17. September 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§22 49023*10




               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 17. September 2021




               Laux                                                                 00376044.DOC
               RN/RL




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim