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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055512 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 5

                Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

                Modell                           RC25
                Typ                              RC25-859
                Radgröße                         8,5Jx19H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                D9            RC25-859 D9 / ohne Ring               5/112/66,6          59          1100   2300


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                       49023
§ 22 49023*07




                Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung            RC25-859 (s.o.)
                Radgröße                         8,5Jx19H2
                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                Herstelldatum                    Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S02       Serien-Schraube M14x1,5       Kugel         150                    45
                          für Leichtmetall-Räder        D = 28 mm



                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.



                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Mercedes-Benz



                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055512 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                GL-Klasse                  190-320     265/55R19 A10 M+S                               A07 A21 A56
                166                        190-320     275/50R19 A12                                   A99 KMV S02
                e1*2007/46*0598*05-17      190-320     275/55R19 A12
                (FIN: WDC1668...)
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GL-Klasse                  190,245     265/55R19   A10                                 A07 A21 A56
                166                        190-320     265/55R19   A10 M+S                             A99 KOV S02
                e1*2007/46*0598*05-17      190-320     275/50R19   A12
                (FIN: WDC1668...)          190-320     275/55R19   A12
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GLE-Klasse                 150-190     235/55R19   A10 R37 T01 T05                     A07 A21 A56
                166                        150-190     245/50R19   A31 R37 T01 T05                     A99 B03 MHy
                e1*2007/46*0598*16-...     150-335     255/50R19   A12                                 NBF S02
                (FIN: WDC1660...)          150-335     265/50R19   A12
                                           150-335     275/45R19   A12
                GLS-Klasse                 190-335     265/55R19   A10 M+S                             A07 A21 A56
§ 22 49023*07




                166                        190-335     275/50R19   A12                                 A99 KMV X93
                e1*2007/46*0598*18-..      190-335     275/55R19   A12                                 S02
                (FIN: WDC1668...)
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GLS-Klasse                 190,245     265/55R19   A10                                 A07 A21 A56
                166                        190-335     265/55R19   A10 M+S                             A99 KOV X93
                e1*2007/46*0598*18-..      190-335     275/50R19   A12                                 S02
                (FIN: WDC1668...)          190-335     275/55R19   A12
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                M-Klasse                   150-190     235/55R19   A10 A84 R37 T01 T05                 A07 A21 A56
                166                        150-190     245/50R19   A12 R37 T01 T05                     A99 B03 NBF
                e1*2007/46*0598*00-15      150-320     255/50R19   A12                                 S02
                                           150-320     275/45R19   A12




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055512 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 5

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




                Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 49023*07




                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
                reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von
                2 mm zum Bremssattel zu achten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055512 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 5

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                gen.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
§ 22 49023*07




                Seite 1) verwendet werden.

                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
                an Achse 1.




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 8. März 2017 in Lambsheim statt.




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055512 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 5



                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 8. März 2017




                Bohlander                                                                     00266679.DOC
                NR/Boh
§ 22 49023*07




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