Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49442 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55045713 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4



Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                Schleidener Straße 32
                                53919 Weilerswist - Derkum
                                QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          RC25T
Typ                             RC25T-656
Radgröße                        6,5Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
R5           RC25T-656 R5 / ohne Ring           5/114,3/66,1        47          850    2300


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      49442
Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung           RC25T-656 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungsmittel      Bund            Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube M14x1,5         Kegel 60°       160                  27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Opel
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49442 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55045713 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4


Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Vivaro-B           66-103        205/65R16C   A33 R09                               A07 A16 A18
X83, F7                 66-107        215/60R16C   A12                                   A58 S01
e1*98/14*0170*30-..;    66-107        215/65R16    A12 T02
e1*2007/46*0575*12-..   66-107        215/65R16C   A12
- geschl. Aufbau
(FIN: WOL..7...)
Renault Trafic (III)    66-103        205/65R16C   A33 R09                               A07 A16 A18
JL, L                   66-107        215/60R16C   A12                                   A58 S01
e2*98/14*0213*48-..;    66-107        215/65R16    A12 T02
e2*2007/46*0014*21-..   66-107        215/65R16C   A12
- geschl. Aufbau
(FIN: ?????L...)




Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49442 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55045713 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4


Spezielle Auflagen und Hinweise

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Mai 2016 in Lambsheim statt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49442 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55045713 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. Mai 2016




Bohlander                                                                    00250391.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim