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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49442 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55045713 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 4



                Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Modell                           RC25T
                Typ                              RC25T-656
                Radgröße                         6,5Jx16H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                D11          RC25T-656 D11 / ohne Ring          5/112/66,6          52          880    2300


                Kennzeichnungen
§ 22 49442*07




                KBA-Nummer                       49442
                Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung            RC25T-656 (s.o.)
                Radgröße                         6,5Jx16H2
                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
                S02 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm 180                      27

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49442 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55045713 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 4

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                V-Klasse/Vito          100-140        205/65R16    A10 T99                             A07 A16 A18
                639/2, 639/4           100-140        205/65R16C   A10                                 A58 AHa B29
                e1*2007/46*            100-140        215/60R16    A10 T99                             S02
                0457*09-..             100-140        215/60R16C   A10
                e1*2007/46*            100-140        215/65R16    A12 T02 T98
                0458*08-..             100-140        215/65R16C   A12
                (FIN: WDF447...)       100-140        225/60R16    A10 T02 T98
                nur Heckantrieb        100-140        225/60R16C   A10
                V-Klasse/Vito          65, 84         205/65R16    A13 T99                             A07 A16 A18
                639/2, 639/4           65, 84         205/65R16C   A13                                 A58 AFa B29
                e1*2007/46*            65, 84         215/60R16    A91 T99                             S02
                0457*09-..             65, 84         215/60R16C   A91
                e1*2007/46*            65, 84         215/65R16    A12 T02 T98
                0458*08-..             65, 84         215/65R16C   A12
                (FIN: WDF447...)       65, 84         225/60R16    A12 T02 T98
                nur Frontantrieb       65, 84         225/60R16C   A12
                Vito/Viano             65-165         205/65R16C   A11                                 A07 A16 A18
                639, -/2, -/4, -/5     65-165         215/60R16    A11 T99                             A57 B03 S02
§ 22 49442*07




                e9*2001/116*0048*..,   65-165         215/65R16    A11 T02 T98
                e1*2007/46*            65-165         215/65R16C   A11
                0457*00-08,            65-165         225/60R16    A12 T02 T98
                0458*00-07,            65-165         225/60R16C   A12
                0459*00-05,            65-190         205/65R16C   A11 M+S
                L275, L720             65-190         215/60R16    A11 M+S T99
                - incl. MJ 2011        65-190         215/65R16    A11 M+S T02 T98
                                       65-190         215/65R16C   A11 M+S
                                       65-190         225/60R16    A12 M+S T02 T98
                                       65-190         225/60R16C   A12 M+S

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49442 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55045713 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 4

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
§ 22 49442*07




                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

                AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55045713 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC25T-656
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 4 von 4


                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 23. Juni 2017 in Lambsheim statt.
§ 22 49442*07




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 23. Juni 2017




                Bohlander                                                                       00274282.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim