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							Teilegutachten 366-0365-14-WIRD-TG/N2_1K

ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RC25T-656
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 31.03.2017
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                                                                                                            Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D)
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 52
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung                 (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                           (kg)      (mm)     datum
112552666/D4        RC25T-656/D4 LK5/112 ohne                               66,6                    850     2300    09/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Nabenkappe: Z08M/Z08L; Radbefestigung Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                             180 Nm für Typ : 639/2; 639/4
Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen                  Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 100 195/65R16         51G                                 V-Klasse; Vito; Vito
                                65 - 120 205/65R16                                             Tourer; Vito Mixto;
                                         215/60R16                                             ab
                                                                                               e1*2007/46*0457*09;
                                                  215/65R16                                    ab
                                                                                               e1*2007/46*0457*12;
                                        65 - 140 225/55R16                                     Frontantrieb;
                                                 225/60R16                                     Heckantrieb;
                                                 235/60R16                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                                               76U; 82M; 83Ä

Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis           kW       Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
639/4        L275                       65 - 110 195/65R16C         51G; 56G                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                        65 - 160 205/65R16C         51G                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 225/60R16 102                                 721; 725; 73C; 74D;
                                                 225/60R16C         51G                        83Ä
                                        65 - 170 195/65R16C         51G; 52J; 56G
                                        170      205/65R16C         51G; 52J




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0365-14-WIRD-TG/N2_1K

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: RC25T-656
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 31.03.2017
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                                                                                                      Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*..     70 - 100 195/65R16C         51G; 56G                  bis
639/5        e1*2007/46*0459*..,    70 - 165 205/65R16C         51G                       e1*2007/46*0459*05;
               L720                          225/60R16 102      248                       bis
                                             225/60R16C         248; 51G                  e1*2007/46*0458*07;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76U; 83Ä

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 110 195/65R16C            51G; 56G                  Heckantrieb;
                                 65 - 160 205/65R16C            51G                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/60R16 102                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/60R16C            51G                       721; 725; 73C; 74D;
                                 65 - 170 195/65R16C            51G; 52J; 56G             83Ä
                                 170      205/65R16C            51G; 52J

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 100 195/65R16C             51G; 56G                  bis
                                70 - 165 205/65R16C             51G                       e1*2007/46*0457*08;
                                         225/60R16 102          248                       Allradantrieb;
                                         225/60R16C             248; 51G                  Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76U; 83Ä

Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 100 195/65R16              51G                       V-Klasse; Vito; Vito
                                65 - 120 205/65R16                                        Tourer; Vito Mixto;
                                           215/60R16                                      ab
                                                                                          e1*2007/46*0458*08;
                                             215/65R16                                    Frontantrieb;
                                    65 - 140 225/55R16                                    Heckantrieb;
                                             225/60R16                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                             235/60R16                                    12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76U; 82M; 83Ä

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0365-14-WIRD-TG/N2_1K

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: RC25T-656
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 31.03.2017
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0365-14-WIRD-TG/N2_1K

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: RC25T-656
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 31.03.2017
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
     32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
83Ä) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
     an der Hinterachse nicht zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.