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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

                             Modell                           RC25T
                             Typ                              RC25T-707
                             Radgröße                         7,0Jx17H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                              Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             PT            RC25T-707 PT / ohne Ring           5/108/65,1          46          950    2200
§ 22 52498, Erweiterung 02




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                       52498
                             Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung            RC25T-707 (s.o.)
                             Radgröße                         7,0Jx17H2
                             Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
                             Herstelldatum                    Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel        Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube M12x1,25          Kegel 60°   110                      26
                                       für Stahlräder, zweiteilig - w.w.
                                       Zubehör-Schraube M12x1,25
                                       Brock Typ C17B24-MW, zweiteilig
                             S02       Serien-Schraube M12x1,25          Kegel 60°   125                      26
                                       für Stahlräder, zweiteilig - w.w.
                                       Zubehör-Schraube M12x1,25
                                       Brock Typ C17B24-MW, zweiteilig



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 5

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Citroen
                                                             Opel
                                                             Peugeot
                                                             Toyota


                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Citroen Jumpy-III/           70-130       215/60R17    A33 T00                            A07 A16 A21
                             SpaceTourer                  70-130       215/60R17C   A33                                A58 TP1 S01
                             V                            70-130       225/55R17    A33 T01
§ 22 52498, Erweiterung 02




                             e2*2007/46*0530*..,          70-130       225/55R17C   A33
                             e2*2007/46*0531*..
                                                          70-130       235/50R17    A12 T00
                             - geschl. Aufbau
                             -ohne erhöhte Nutzlast       70-130       235/55R17    A12
                             Citroen Jumpy-III/           70-130       215/60R17C A33                                  A07 A16 A21
                             SpaceTourer                  70-130       225/55R17C A33                                  A58 TP2 S01
                             V
                             e2*2007/46*0530*..,
                             e2*2007/46*0531*..
                             - geschl. Aufbau
                             - mit erhöhter Nutzlast
                             Opel Zafira-life/ Vivaro-C   70-130       215/60R17    A33 T00                            A07 A16 A21
                             V                            70-130       215/60R17C   A33                                A58 TP1 S02
                             e2*2007/46*                  70-130       225/55R17    A33 T01
                             0532*10-..;                  70-130       225/55R17C   A33
                             0533*08-..
                                                          70-130       235/50R17    A12 T00
                             - geschl. Aufbau
                             -ohne erhöhte Nutzlast       70-130       235/55R17    A12
                             Opel Zafira-life/ Vivaro-C   70-130       215/60R17C A33                                  A07 A16 A21
                             V                            70-130       225/55R17C A33                                  A58 TP2 S02
                             e2*2007/46*
                             0532*10-..;
                             0533*08-..
                             - geschl. Aufbau
                             - mit erhöhter Nutzlast
                             Peugeot Expert-III/          70-130       215/60R17    A33 T00                            A07 A16 A21
                             Traveller                    70-130       215/60R17C   A33                                A58 TP1 S01
                             V                            70-130       225/55R17    A33 T01
                             e2*2007/46*0532*..;          70-130       225/55R17C   A33
                             e2*2007/46*0533*..
                                                          70-130       235/50R17    A12 T00
                             - geschl. Aufbau
                             -ohne erhöhte Nutzlast       70-130       235/55R17    A12




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 5

                             Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                            Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Peugeot Expert-III/          70-130       215/60R17C A33                                     A07 A16 A21
                             Traveller                    70-130       225/55R17C A33                                     A58 TP2 S01
                             V
                             e2*2007/46*0532*..;
                             e2*2007/46*0533*..
                             - geschl. Aufbau
                             - mit erhöhter Nutzlast
                             Toyota Proace                70-130       215/60R17      A33 T00                             A07 A16 A21
                             V                            70-130       215/60R17C     A33                                 A58 TP1 S01
                             e2*2007/46*0537*..,          70-130       225/55R17      A33 T01
                             e2*2007/46*0538*..           70-130       225/55R17C     A33
                             - geschl. Aufbau
                                                          70-130       235/50R17      A12 T00
                             -ohne erhöhte Nutzlast
                                                          70-130       235/55R17      A12
                             Toyota Proace                70-130       215/60R17C     A33                                 A07 A16 A21
                             V                            70-130       225/55R17C     A33                                 A58 TP2 S01
§ 22 52498, Erweiterung 02




                             e2*2007/46*0537*..,
                             e2*2007/46*0538*..
                             - geschl. Aufbau
                             - mit erhöhter Nutzlast


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                       V      W        Y
                             210 km/h                  100% 100% 100%
                             220 km/h                  97%    100% 100%
                             230 km/h                  94%    100% 100%
                             240 km/h                  91%    100% 100%
                             250 km/h                  -      95%      100%
                             260 km/h                  -      90%      100%
                             270 km/h                  -      85%      100%
                             280 km/h                  -      -        95%
                             290 km/h                  -      -        90%
                             300 km/h                  -      -        85%


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 5

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 52498, Erweiterung 02




                             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
                             aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
                             Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 5

                             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             TP1     Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
                             Achse 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des
                             Variante/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R).

                             TP2     Betrifft Fahrzeugausführungen mit erhöhter Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
                             Achse 2 = 1800 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des
                             Variante/Version-Schlüssels = B, D, E, M, P, S oder U).



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 24. März 2020 in Lambsheim statt.
§ 22 52498, Erweiterung 02




                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 24. März 2020




                             Bohlander                                                                      00340570.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim