GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0201708
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell RC25T
Typ RC25T-707
Radgröße 7,0Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
PT RC25T-707 PT / ohne Ring 5/108/65,1 46 950 2200
§ 22 52498, Erweiterung 02
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52498
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung RC25T-707 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx17H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube M12x1,25 Kegel 60° 110 26
für Stahlräder, zweiteilig - w.w.
Zubehör-Schraube M12x1,25
Brock Typ C17B24-MW, zweiteilig
S02 Serien-Schraube M12x1,25 Kegel 60° 125 26
für Stahlräder, zweiteilig - w.w.
Zubehör-Schraube M12x1,25
Brock Typ C17B24-MW, zweiteilig
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Opel
Peugeot
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Jumpy-III/ 70-130 215/60R17 A33 T00 A07 A16 A21
SpaceTourer 70-130 215/60R17C A33 A58 TP1 S01
V 70-130 225/55R17 A33 T01
§ 22 52498, Erweiterung 02
e2*2007/46*0530*.., 70-130 225/55R17C A33
e2*2007/46*0531*..
70-130 235/50R17 A12 T00
- geschl. Aufbau
-ohne erhöhte Nutzlast 70-130 235/55R17 A12
Citroen Jumpy-III/ 70-130 215/60R17C A33 A07 A16 A21
SpaceTourer 70-130 225/55R17C A33 A58 TP2 S01
V
e2*2007/46*0530*..,
e2*2007/46*0531*..
- geschl. Aufbau
- mit erhöhter Nutzlast
Opel Zafira-life/ Vivaro-C 70-130 215/60R17 A33 T00 A07 A16 A21
V 70-130 215/60R17C A33 A58 TP1 S02
e2*2007/46* 70-130 225/55R17 A33 T01
0532*10-..; 70-130 225/55R17C A33
0533*08-..
70-130 235/50R17 A12 T00
- geschl. Aufbau
-ohne erhöhte Nutzlast 70-130 235/55R17 A12
Opel Zafira-life/ Vivaro-C 70-130 215/60R17C A33 A07 A16 A21
V 70-130 225/55R17C A33 A58 TP2 S02
e2*2007/46*
0532*10-..;
0533*08-..
- geschl. Aufbau
- mit erhöhter Nutzlast
Peugeot Expert-III/ 70-130 215/60R17 A33 T00 A07 A16 A21
Traveller 70-130 215/60R17C A33 A58 TP1 S01
V 70-130 225/55R17 A33 T01
e2*2007/46*0532*..; 70-130 225/55R17C A33
e2*2007/46*0533*..
70-130 235/50R17 A12 T00
- geschl. Aufbau
-ohne erhöhte Nutzlast 70-130 235/55R17 A12
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot Expert-III/ 70-130 215/60R17C A33 A07 A16 A21
Traveller 70-130 225/55R17C A33 A58 TP2 S01
V
e2*2007/46*0532*..;
e2*2007/46*0533*..
- geschl. Aufbau
- mit erhöhter Nutzlast
Toyota Proace 70-130 215/60R17 A33 T00 A07 A16 A21
V 70-130 215/60R17C A33 A58 TP1 S01
e2*2007/46*0537*.., 70-130 225/55R17 A33 T01
e2*2007/46*0538*.. 70-130 225/55R17C A33
- geschl. Aufbau
70-130 235/50R17 A12 T00
-ohne erhöhte Nutzlast
70-130 235/55R17 A12
Toyota Proace 70-130 215/60R17C A33 A07 A16 A21
V 70-130 225/55R17C A33 A58 TP2 S01
§ 22 52498, Erweiterung 02
e2*2007/46*0537*..,
e2*2007/46*0538*..
- geschl. Aufbau
- mit erhöhter Nutzlast
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 52498, Erweiterung 02
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
TP1 Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
Achse 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des
Variante/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R).
TP2 Betrifft Fahrzeugausführungen mit erhöhter Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
Achse 2 = 1800 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des
Variante/Version-Schlüssels = B, D, E, M, P, S oder U).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 24. März 2020 in Lambsheim statt.
§ 22 52498, Erweiterung 02
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 24. März 2020
Bohlander 00340570.DOC
RN/Boh
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim