GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0201708 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC25T Typ RC25T-707 Radgröße 7,0Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) PT RC25T-707 PT / ohne Ring 5/108/65,1 46 950 2200 § 22 52498, Erweiterung 02 Kennzeichnungen KBA-Nummer 52498 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung RC25T-707 (s.o.) Radgröße 7,0Jx17H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M12x1,25 Kegel 60° 110 26 für Stahlräder, zweiteilig - w.w. Zubehör-Schraube M12x1,25 Brock Typ C17B24-MW, zweiteilig S02 Serien-Schraube M12x1,25 Kegel 60° 125 26 für Stahlräder, zweiteilig - w.w. Zubehör-Schraube M12x1,25 Brock Typ C17B24-MW, zweiteilig Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 5 Verwendungsbereich Hersteller Citroen Opel Peugeot Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citroen Jumpy-III/ 70-130 215/60R17 A33 T00 A07 A16 A21 SpaceTourer 70-130 215/60R17C A33 A58 TP1 S01 V 70-130 225/55R17 A33 T01 § 22 52498, Erweiterung 02 e2*2007/46*0530*.., 70-130 225/55R17C A33 e2*2007/46*0531*.. 70-130 235/50R17 A12 T00 - geschl. Aufbau -ohne erhöhte Nutzlast 70-130 235/55R17 A12 Citroen Jumpy-III/ 70-130 215/60R17C A33 A07 A16 A21 SpaceTourer 70-130 225/55R17C A33 A58 TP2 S01 V e2*2007/46*0530*.., e2*2007/46*0531*.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast Opel Zafira-life/ Vivaro-C 70-130 215/60R17 A33 T00 A07 A16 A21 V 70-130 215/60R17C A33 A58 TP1 S02 e2*2007/46* 70-130 225/55R17 A33 T01 0532*10-..; 70-130 225/55R17C A33 0533*08-.. 70-130 235/50R17 A12 T00 - geschl. Aufbau -ohne erhöhte Nutzlast 70-130 235/55R17 A12 Opel Zafira-life/ Vivaro-C 70-130 215/60R17C A33 A07 A16 A21 V 70-130 225/55R17C A33 A58 TP2 S02 e2*2007/46* 0532*10-..; 0533*08-.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast Peugeot Expert-III/ 70-130 215/60R17 A33 T00 A07 A16 A21 Traveller 70-130 215/60R17C A33 A58 TP1 S01 V 70-130 225/55R17 A33 T01 e2*2007/46*0532*..; 70-130 225/55R17C A33 e2*2007/46*0533*.. 70-130 235/50R17 A12 T00 - geschl. Aufbau -ohne erhöhte Nutzlast 70-130 235/55R17 A12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Peugeot Expert-III/ 70-130 215/60R17C A33 A07 A16 A21 Traveller 70-130 225/55R17C A33 A58 TP2 S01 V e2*2007/46*0532*..; e2*2007/46*0533*.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast Toyota Proace 70-130 215/60R17 A33 T00 A07 A16 A21 V 70-130 215/60R17C A33 A58 TP1 S01 e2*2007/46*0537*.., 70-130 225/55R17 A33 T01 e2*2007/46*0538*.. 70-130 225/55R17C A33 - geschl. Aufbau 70-130 235/50R17 A12 T00 -ohne erhöhte Nutzlast 70-130 235/55R17 A12 Toyota Proace 70-130 215/60R17C A33 A07 A16 A21 V 70-130 225/55R17C A33 A58 TP2 S01 § 22 52498, Erweiterung 02 e2*2007/46*0537*.., e2*2007/46*0538*.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 5 Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise § 22 52498, Erweiterung 02 A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 5 T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. TP1 Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Achse 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Variante/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R). TP2 Betrifft Fahrzeugausführungen mit erhöhter Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Achse 2 = 1800 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Variante/Version-Schlüssels = B, D, E, M, P, S oder U). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 24. März 2020 in Lambsheim statt. § 22 52498, Erweiterung 02 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 24. März 2020 Bohlander 00340570.DOC RN/Boh Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim