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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 6



             Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0201708


             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
             Modell                           RC25
             Typ                              RC25T-707
             Radgröße                         7,0Jx17H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             D11          RC25T-707 D11 / ohne Ring           5/112/66,6          51          950    2150


             Kennzeichnungen
§ 22 52498




             KBA-Nummer                       52498
             Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung            RC25T-707 (s.o.)
             Radgröße                         7,0Jx17H2
             Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                    Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund               Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)
             S01 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm    180                        27

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                       Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             V-Klasse/ Vito          100-140        215/55R17    A10 T98                             A07 A16 A21
             639/2, 639/4            100-140        215/60R17    A01 A12 G90 T00                     A58 AHa S01
             e1*2007/46*             100-140        215/60R17    A12 R91 T00
             0457*09-..              100-140        215/60R17C   A12
             e1*2007/46*             100-140        225/55R17    A10 T01
             0458*08-..              100-140        225/55R17C   A10
             (FIN: WDF447...)        100-140        225/60R17    A01 A12 G90 T03 T99
             nur Heckantrieb         100-140        225/60R17    A12 R91 T03 T99
                                     100-140        235/50R17    A32 T00
                                     100-140        235/55R17    A01 A12 G90 T03 T99
                                     100-140        235/55R17    A12 R91 T03 T99
             V-Klasse/ Vito          65, 84         215/55R17    T98                                 A07 A12 A16
             639/2, 639/4            65, 84         215/60R17    A01 G90 T00                         A21 A58 AFa
             e1*2007/46*             65, 84         215/60R17    R91 T00                             S01
             0457*09-..              65, 84         215/60R17C
             e1*2007/46*             65, 84         225/55R17    T01
             0458*08-..              65, 84         225/55R17C
             (FIN: WDF447...)
§ 22 52498




                                     65, 84         225/60R17    A01 G90 T03 T99
             nur Frontantrieb        65, 84         225/60R17    R91 T03 T99
                                     65, 84         235/50R17    T00
                                     65, 84         235/55R17    A01 G90 T03 T99
                                     65, 84         235/55R17    R91 T03 T99
             V-Klasse/ Vito 4matic   100-140        225/55R17    A10 T01                             A07 A16 A21
             639/2, 639/5            100-140        225/55R17C   A10                                 A56 S01
             e1*2007/46*             100-140        225/60R17    A01 A12 G90 T03 T99
             0457*09-..              100-140        225/60R17    A12 R91 T03 T99
             e1*2007/46*             100-140        235/50R17    A32 T00
             0459*06-..              100-140        235/55R17    A01 A12 G90 T03 T99
             (FIN: WDF447...)        100-140        235/55R17    A12 R91 T03 T99
             nur Allradantrieb
             Vito/ Viano             65-190         225/55R17    T01                                 A07 A12 A16
             639, -/2, -/4, -/5      65-190         235/50R17    T00                                 A21 A57 S01
             e9*2001/116*0048*..,    65-190         245/50R17    A01 K1a K1b K2b K41 T98 T99
             e1*2007/46*
             0457*00-08,
             0458*00-07,
             0459*00-05,
             L275, L720
             - incl. MJ 2011



             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 6

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
§ 22 52498




             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.



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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 6

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
§ 22 52498




             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

             AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

             G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
             schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39,
             § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
             schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dau-
             erhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Brei-
             te der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Rei-
             fens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 6


             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 52498




             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 18. Februar 2019 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 6



             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 18. Februar 2019




             Bohlander                                                                    00313105.DOC
§ 22 52498




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim