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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                Schleidener Straße 32
                                                53919 Weilerswist - Derkum
                                                QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

               Modell                           RC25T
               Typ                              RC25T-707
               Radgröße                         7,0Jx17H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               D11           RC25T-707 D11 / ohne Ring          5/112/66,6          51          950    2150


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                       52498
§22 52498*05




               Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung            RC25T-707 (s.o.)
               Radgröße                         7,0Jx17H2
               Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel              180                  27
                                                    D = 28 mm


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Mercedes-Benz


               Spurverbreiterung                innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               EQV 300                 70 (150)       245/55R17    A91 T06                         A07 A16 A21
               639/2                                                                               A58 AFa S01
               e1*2007/46*
               0457*25-..
               (FIN: W..447...)
               - Elektro

               eVito/ eVito Tourer     70 (150)       245/55R17    A91 T06                         A07 A16 A21
               639/2, 639/4                                                                        A58 AFa Rm2
               e1*2007/46*0457*20-                                                                 S01
               ..;
               e1*2007/46*0458*15-..
               (FIN: W..447...)
               - 245er-
               Serienbereifung
               - Elektro
               eVito/ eVito Tourer     70 (85)        225/55R17    A91 T01                         A07 A16 A21
               639/2, 639/4            70 (85)        225/55R17C   A91                             A58 AFa Rm1
§22 52498*05




               e1*2007/46*0457*20-     70 (85)        225/60R17    A01 A12 G01 T03                 S01
               ..;                     70 (85)        225/60R17C   A01 A12 G01
               e1*2007/46*0458*15-..   70 (85)        235/55R17    A01 A12 G01 T03
               (FIN: W..447...)        70 (85)        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
               - 225er-
               Serienbereifung
               - Elektro
               Vito/Viano              65-190         225/55R17    T01                             A07 A12 A16
               639, -/2, -/4, -/5      65-190         235/50R17    T00                             A21 A57 S01
               e9*2001/116*0048*..,    65-190         245/50R17    A01 K1a K1b K2b K41 T98 T99
               e1*2007/46*
               0457*00-08,
               0458*00-07,
               0459*00-05,
               L275, L720
               - incl. MJ 2011
               V-Klasse/Vito           100-140        215/55R17    A10 R37 T98                     A07 A16 A21
               639/2, 639/4            100-140        215/60R17    A01 A10 G90 G94 R37 T00         A58 AHa NoE
               e1*2007/46*             100-140        215/60R17    A10 R37 R91 T00 X72             S01
               0457*09-..              100-140        215/60R17C   A10 R37
               0458*08-..              100-140        225/55R17    A10 R37 T01
               (FIN: W..447...)        100-140        225/55R17C   A10 R37
               nur Heckantrieb         100-140        225/60R17    A01 A12 G90 R37 T03 T99
               - incl. Marco Polo,     100-140        225/60R17    A12 R37 R91 T03 T99
               Mixto,..                100-176        235/50R17    A32 T00
                                       100-176        235/55R17    A01 A32 G90 G94 T03 T99
                                       100-176        235/55R17    A32 R91 T03 T99 X72




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               V-Klasse/Vito          65-100        215/55R17     T98                                  A07 A12 A16
               639/2, 639/4           65-100        215/60R17     A01 G90 T00                          A21 A58 AFa
               e1*2007/46*            65-100        215/60R17     R91 T00                              NoE S01
               0457*09-..;            65-100        215/60R17C
               0458*08-..             65-100        225/55R17     T01
               (FIN: W..447...)       65-100        225/55R17C
               nur Frontantrieb       65-100        225/60R17     A01 G90 T03 T99
                                      65-100        225/60R17     R91 T03 T99
                                      65-100        235/50R17     T00
                                      65-100        235/55R17     A01 G90 T03 T99
                                      65-100        235/55R17     R91 T03 T99
               V-Klasse/Vito 4matic   100-176       225/55R17     A10 R37 T01                          A07 A16 A21
               639/2, 639/5           100-176       225/55R17C    A10 R37                              A56 NoE S01
               e1*2007/46*            100-176       225/60R17     A01 A12 G90 R37 T03 T99
               0457*09-..             100-176       225/60R17     A12 R37 R91 T03 T99
               0459*06-..             100-176       235/50R17     A32 T00
               (FIN: W..447...)       100-176       235/55R17     A01 A32 G90 G94 T03 T99
               nur Allradantrieb      100-176       235/55R17     A32 R91 T03 T99 X72
               - incl. Marco Polo,
§22 52498*05




               Mixto,..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
§22 52498*05




               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

               AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
               schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
               57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
               schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G94     Ist die Reifengröße 235/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
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               gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
               zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
               zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

               R91     Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19 (u.
               a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Rm1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
               fung 225/55R17 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung.

               Rm2 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
               fung 245/55R17 oder 245/50R18 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
               leitung.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.
§22 52498*05




               T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T06     Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               X72    Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/55R17,
               235/50R18 oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 7


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. Juli 2022 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§22 52498*05




               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 14. Juli 2022




               Wagner                                                               00393659.DOC
               RN/BW




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim