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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

                            Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
                            Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 6

                            Auftraggeber                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0192006



                            Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad

                            Modell                             RC25T
                            Typ                                RC25T-707
                            Radgröße                           7,0Jx17H2
                            Zentrierart                        Mittenzentrierung

                            Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                            J8H           RC25T-707 J8H / ohne Ring             5/160/65,1          55          1100   2150
§22 52498, Erweiterung 03




                            Kennzeichnungen

                            KBA-Nummer                         52498
                            Herstellerzeichen                  BROCK ALLOY WHEELS
                            Radtyp und Ausführung              RC25T-707 (s.o.)
                            Radgröße                           7,0Jx17H2
                            Einpresstiefe                      ET.. (s.o.)
                            Herstelldatum                      Monat und Jahr



                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel        Bund         Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
                            S01       Serien-Mutter M14x1,5             Kegel 60°    200                    -
                                      (für Stahl-/ Leichtmetallräder)



                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                            fungen durchgeführt.



                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                         Ford


                            Spurverbreiterung                  innerhalb 2%



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

                            Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
                            Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 6

                            Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Ford Transit               74-125       215/60R17C    R53 R54 220                           A07 A12 A16
                            FAD                        74-125       225/55R17     R53 R54 T01 220                       A21 A58 KMV
                            e11*2007/46*0801*..,       74-125       225/55R17C    R53 R54 220                           S01
                            e5*2007/46*1032*..         74-125       235/55R17     A01 G01 R53 R54 T03 220
                            - Frontantrieb             74-125       235/60R17C    R32 T09 T17 219
                            - geschl. Aufbau
                            Ford Transit               74-136       215/60R17C    R53 R54 220                           A07 A12 A16
                            FCD                        74-136       225/55R17     R53 R54 T01 220                       A21 A58 KMV
                            e1*2007/46*1100*..         74-136       225/55R17C    R53 R54 220                           S01
                            - Frontantrieb             74-136       235/55R17     A01 G01 R53 R54 T03 220
                            - geschl. Aufbau           74-136       235/60R17C    R32 T09 T17 219
                            Ford Transit               74-125       235/60R17C    T17 219                               A07 A12 A16
                            FDD                                                                                         A21 A58 KMV
                            e1*2007/46*1098*..                                                                          S01
                            - Frontantrieb
                            - geschl. Aufbau
§22 52498, Erweiterung 03




                            Ford Transit /             74-136       215/60R17     A01 G49 T00                           A07 A12 A16
                            Tourneo Custom             74-136       215/60R17     R64 T00                               A21 A58 Car
                            FAC, FCC                   74-136       215/60R17C    A01 G49 T04 T09                       KOV S01
                            e11*2007/46*0676*..;       74-136       215/60R17C    R64 T04 T09
                            e1*2007/46*1005*..;        74-136       225/55R17     A01 G49 T01
                            e5*2007/46*1034*..         74-136       225/55R17     R64 T01
                            - Frontantrieb             74-136       225/55R17C    A01 G49 T04 T09
                            - incl. Facelift 2018      74-136       225/55R17C    R64 T04 T09

                            Ford Transit /             77-136       215/60R17     M+S T00                               A07 A12 A16
                            Tourneo Custom             77-136       215/60R17C    M+S                                   A21 A58 Car
                            FAC, FCC                   77-136       225/55R17     M+S T01                               KMV S01
                            e11*2007/46*0676*07-..;    77-136       225/55R17C    M+S
                            e1*2007/46*1005*..;        77-136       235/50R17     T00
                            e5*2007/46*1034*..         77-136       235/55R17     T03
                            - Frontantrieb
                            - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                            - incl. Facelift 2018

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                            Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                            geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52498 nach §22 StVZO

                            Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                            schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§22 52498, Erweiterung 03




                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                            rungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                            fang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.



                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                            nahme vorzuführen.

                            A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                            führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                            gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                            Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 4 von 6

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                            bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                            streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                            ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                            oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
§22 52498, Erweiterung 03




                            G49     Ist die Reifengröße 215/65R16 ww. 215/60R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                            Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
                            Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                            innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
                            sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                            Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                            sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            R32    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
                            235/65R16 ww. 235/60R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            R53    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
                            215/65R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                            tung).

                            R54    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
                            215/65R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                            tung).

                            R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                            215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                            Papier oder Bedienungsanleitung).

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.




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                            Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 6

                            T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.
§22 52498, Erweiterung 03




                            T09     Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T17     Reifen (LI 117) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2570 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            219      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                            einer zul. Achslast von 2190 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                            220      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                            einer zul. Achslast von 2200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 19. August 2020 in Lambsheim statt.


                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003519 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC25T-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 6



                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 19. August 2020




                            Bohlander                                                                    00348985.DOC
                            RN/Boh
§22 52498, Erweiterung 03




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