GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC25T Typ RC25T-758 Radgröße 7,5Jx18H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) PT RC25T-758 PT / ohne Ring 5/108/65,1 45 920 2150 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49501 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung RC25T-758 (s.o.) §22 49501*11 Radgröße 7,5Jx18H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M12x1,25 Kegel 60° 125 26 für Stahlräder, zweiteilig ww. Zubehör-Schraube M12x1,25 zweiteilig Brock Typ: C17B24-MW, SW17 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen Opel Peugeot Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citroen Jumpy-III/ 70-130 215/55R18 A12 T99 A07 A16 A18 SpaceTourer 70-130 225/50R18 A91 T99 A58 B81 NoE V 70-130 235/45R18 A33 T98 S00 TP1 S01 e2*2007/46*0530*.., 70-130 245/45R18 A12 T00 e2*2007/46*0531*.. - geschl. Aufbau -ohne erhöhte Nutzlast Citroen Jumpy-III/ 70-130 225/50R18C A91 T07 A07 A16 A18 SpaceTourer A58 B81 NoE V S00 TP2 S01 e2*2007/46*0530*.., e2*2007/46*0531*.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast Opel Zafira-life/ Vivaro (C) 70-130 215/55R18 A12 T99 A07 A16 A18 V 70-130 225/50R18 A91 T99 A58 B81 NoE e2*2007/46*0532*10-..; 70-130 225/50R18C A91 S00 TP1 S01 0533*08-.. 70-130 235/45R18 A33 T98 - geschl. Aufbau 70-130 245/45R18 A12 T00 §22 49501*11 -ohne erhöhte Nutzlast Opel Zafira-life/ Vivaro (C) 70-130 225/50R18C A91 T07 A07 A16 A18 V A58 B81 NoE e2*2007/46* S00 TP2 S01 0532*10-..; 0533*08-.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast Peugeot Expert-III/ Traveller 70-130 215/55R18 A12 T99 A07 A16 A18 V 70-130 225/50R18 A91 T99 A58 B81 NoE e2*2007/46*0532*..; 70-130 225/50R18C A91 S00 TP1 S01 e2*2007/46*0533*.. 70-130 235/45R18 A33 T98 - geschl. Aufbau 70-130 245/45R18 A12 T00 -ohne erhöhte Nutzlast Peugeot Expert-III/ Traveller 70-130 225/50R18C A91 T07 A07 A16 A18 V A58 B81 NoE e2*2007/46*0532*..; S00 TP2 S01 e2*2007/46*0533*.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast Toyota Proace, /-Verso 70-130 215/55R18 A12 T99 A07 A16 A18 V 70-130 225/50R18 A91 T99 A58 B81 NoE e2*2007/46*0537*.., 70-130 225/50R18C A91 S00 TP1 S01 e2*2007/46*0538*.. 70-130 235/45R18 A33 T98 - geschl. Aufbau 70-130 245/45R18 A12 T00 -ohne erhöhte Nutzlast Toyota Proace, /-Verso 70-130 225/50R18C A91 T07 A07 A16 A18 V A58 B81 NoE e2*2007/46*0537*.., S00 TP2 S01 e2*2007/46*0538*.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 5 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% §22 49501*11 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge- führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti- gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 5 A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..). NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). §22 49501*11 S00 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen entweder die serienmäßigen oder die vom Radher- steller mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S00 (siehe Seite 1) verwendet werden. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen ww. die vom Radhersteller mitgelie- ferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. TP1 Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Ach- se 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Varian- te/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 5 TP2 Betrifft Fahrzeugausführungen mit erhöhter Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Achse 2 = 1800 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Vari- ante/Version-Schlüssels = B, D, E, M, P, S oder U). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 22. Juni 2022 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. §22 49501*11 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 22. Juni 2022 Laux 00392535.DOC RN/RL Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim