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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          RC25T
               Typ                             RC25T-758
               Radgröße                        7,5Jx18H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               PT           RC25T-758 PT / ohne Ring           5/108/65,1          45          920    2150


               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      49501
               Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung           RC25T-758 (s.o.)
§22 49501*11




               Radgröße                        7,5Jx18H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M12x1,25       Kegel 60°    125                       26
                         für Stahlräder, zweiteilig ww.
                         Zubehör-Schraube M12x1,25
                         zweiteilig
                         Brock Typ: C17B24-MW, SW17


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Citroen
                                               Opel
                                               Peugeot
                                               Toyota


               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 5
               Handelsbezeichnung              kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen Jumpy-III/              70-130       215/55R18    A12 T99                              A07 A16 A18
               SpaceTourer                     70-130       225/50R18    A91 T99                              A58 B81 NoE
               V                               70-130       235/45R18    A33 T98                              S00 TP1 S01
               e2*2007/46*0530*..,             70-130       245/45R18    A12 T00
               e2*2007/46*0531*..
               - geschl. Aufbau
               -ohne erhöhte Nutzlast
               Citroen Jumpy-III/              70-130       225/50R18C A91 T07                                A07 A16 A18
               SpaceTourer                                                                                    A58 B81 NoE
               V                                                                                              S00 TP2 S01
               e2*2007/46*0530*..,
               e2*2007/46*0531*..
               - geschl. Aufbau
               - mit erhöhter Nutzlast
               Opel Zafira-life/ Vivaro (C)    70-130       215/55R18    A12 T99                              A07 A16 A18
               V                               70-130       225/50R18    A91 T99                              A58 B81 NoE
               e2*2007/46*0532*10-..;          70-130       225/50R18C   A91                                  S00 TP1 S01
               0533*08-..                      70-130       235/45R18    A33 T98
               - geschl. Aufbau                70-130       245/45R18    A12 T00
§22 49501*11




               -ohne erhöhte Nutzlast
               Opel Zafira-life/ Vivaro (C)    70-130       225/50R18C A91 T07                                A07 A16 A18
               V                                                                                              A58 B81 NoE
               e2*2007/46*                                                                                    S00 TP2 S01
               0532*10-..;
               0533*08-..
               - geschl. Aufbau
               - mit erhöhter Nutzlast
               Peugeot Expert-III/ Traveller   70-130       215/55R18    A12 T99                              A07 A16 A18
               V                               70-130       225/50R18    A91 T99                              A58 B81 NoE
               e2*2007/46*0532*..;             70-130       225/50R18C   A91                                  S00 TP1 S01
               e2*2007/46*0533*..              70-130       235/45R18    A33 T98
               - geschl. Aufbau                70-130       245/45R18    A12 T00
               -ohne erhöhte Nutzlast
               Peugeot Expert-III/ Traveller   70-130       225/50R18C A91 T07                                A07 A16 A18
               V                                                                                              A58 B81 NoE
               e2*2007/46*0532*..;                                                                            S00 TP2 S01
               e2*2007/46*0533*..
               - geschl. Aufbau
               - mit erhöhter Nutzlast
               Toyota Proace, /-Verso          70-130       215/55R18    A12 T99                              A07 A16 A18
               V                               70-130       225/50R18    A91 T99                              A58 B81 NoE
               e2*2007/46*0537*..,             70-130       225/50R18C   A91                                  S00 TP1 S01
               e2*2007/46*0538*..              70-130       235/45R18    A33 T98
               - geschl. Aufbau                70-130       245/45R18    A12 T00
               -ohne erhöhte Nutzlast
               Toyota Proace, /-Verso          70-130       225/50R18C A91 T07                                A07 A16 A18
               V                                                                                              A58 B81 NoE
               e2*2007/46*0537*..,                                                                            S00 TP2 S01
               e2*2007/46*0538*..
               - geschl. Aufbau
               - mit erhöhter Nutzlast



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 5
               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
§22 49501*11




               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 5

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B81     Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
§22 49501*11




               S00      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen entweder die serienmäßigen oder die vom Radher-
               steller mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S00 (siehe Seite 1) verwendet werden.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen ww. die vom Radhersteller mitgelie-
               ferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.

               T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               TP1     Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Ach-
               se 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Varian-
               te/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 5

               TP2    Betrifft Fahrzeugausführungen mit erhöhter Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
               Achse 2 = 1800 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Vari-
               ante/Version-Schlüssels = B, D, E, M, P, S oder U).



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 22. Juni 2022 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.
§22 49501*11




               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 22. Juni 2022




               Laux                                                                   00392535.DOC
               RN/RL




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim