Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55059113 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 4

                Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

                Modell                           RC25T
                Typ                              RC25T-758
                Radgröße                         7,5Jx18H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                PT            RC25T-758 PT / ohne Ring           5/108/65,1          45          920    2150


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                       49501
§ 22 49501*03




                Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung            RC25T-758 (s.o.)
                Radgröße                         7,5Jx18H2
                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                Herstelldatum                    Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr. Art der Befestigungsmittel                  Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S00 Serien-Schraube M12x1,25                    Kegel 60°   110                    26
                    für Stahlräder, zweiteilig ww.
                    Zubehör-Schraube M12x1,25 zweiteilig
                    Brock Typ: C17B24-MW, SW17


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Citroen
                                                 Peugeot
                                                 Toyota


                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55059113 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 4

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen Jumpy-III/        70-130        215/55R18    A12 T99                           A16 A18 A58
                SpaceTourer               70-130        225/50R18    A91 T99                           TP1 S00
                V                         70-130        225/50R18C   A91
                e2*2007/46*0530*..,       70-130        235/45R18    A33 T98
                e2*2007/46*0531*..        70-130        245/45R18    A12 T00
                - geschl. Aufbau
                -ohne erhöhte Nutzlast
                Citroen Jumpy-III/        70-130        225/50R18C A91 T07                             A16 A18 A58
                SpaceTourer                                                                            TP2 S00
                V
                e2*2007/46*0530*..,
                e2*2007/46*0531*..
                - geschl. Aufbau
                - mit erhöhter Nutzlast
                Peugeot Expert-III/       70-130        215/55R18    A12 T99                           A16 A18 A58
                Traveller                 70-130        225/50R18    A91 T99                           TP1 S00
                V                         70-130        225/50R18C   A91
                e2*2007/46*0532*..,       70-130        235/45R18    A33 T98
§ 22 49501*03




                e2*2007/46*0533*..        70-130        245/45R18    A12 T00
                - geschl. Aufbau
                -ohne erhöhte Nutzlast
                Peugeot Expert-III/       70-130        225/50R18C A91 T07                             A16 A18 A58
                Traveller                                                                              TP2 S00
                V
                e2*2007/46*0532*..,
                e2*2007/46*0533*..
                - geschl. Aufbau
                - mit erhöhter Nutzlast
                Toyota Proace             70-130        215/55R18    A12 T99                           A16 A18 A58
                V                         70-130        225/50R18    A91 T99                           TP1 S00
                e2*2007/46*0537*..,       70-130        225/50R18C   A91
                e2*2007/46*0538*..        70-130        235/45R18    A33 T98
                - geschl. Aufbau          70-130        245/45R18    A12 T00
                -ohne erhöhte Nutzlast
                Toyota Proace             70-130        225/50R18C A91 T07                             A16 A18 A58
                V                                                                                      TP2 S00
                e2*2007/46*0537*..,
                e2*2007/46*0538*..
                - geschl. Aufbau
                - mit erhöhter Nutzlast

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55059113 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 4

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 49501*03




                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                S00    Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller für Stahlräder vorgese-
                henen Radschrauben oder wahlweise die mitgelieferten Befestigungsmittel des Radherstellers zu
                verwenden (siehe Seite 1, Nr. S00).

                T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55059113 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 4 von 4


                T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                TP1     Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Ach-
                se 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Varian-
                te/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R).

                TP2    Betrifft Fahrzeugausführungen mit erhöhter Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
                Achse 2 = 1800 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Vari-
                ante/Version-Schlüssels = B, D, E, M, P, S oder U).



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 24. April 2017 in Lambsheim statt.
§ 22 49501*03




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 24. April 2017




                Bohlander                                                                       00270309.DOC
                NR/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim