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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55059113 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                         Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                             Modell                            RC25T
                             Typ                               RC25T-758
                             Radgröße                          7,5Jx18H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             J8            RC25T-758 J8 / ohne Ring               5/160/65,1          50          1150   2350
§ 22 49501, Erweiterung 05




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        49501
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             RC25T-758 (s.o.)
                             Radgröße                          7,5Jx18H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
                             S01       Serien-Mutter M14x2,0          Flachbund     200                    -
                                                                      offen
                             S02       Serien-Mutter M14x1,5          Kegel 60°     200                    -
                                       ww
                                       Serien-Mutter M14x1,5          Flachbund


                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.


                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Ford


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55059113 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford Transit               74-125      235/50R18 A01 G01 R53 R54 T01                   A07 A12 A16
                             FAD                        74-125      235/50R18 R32 T01                               A18 A58 KMV
                             e11*2007/46*0801*..        74-125      235/55R18 R32 T04                               S02
                             - Frontantrieb
                             - geschl. Aufbau
                             Ford Transit               74-125      235/50R18 A01 G01 R53 R54 T01                   A07 A12 A16
                             FCD                        74-125      235/50R18 R32 T01                               A18 A58 KMV
                             e1*2007/46*1100*..         74-125      235/55R18 R32 T04                               S02
                             - Frontantrieb
                             - geschl. Aufbau
                             Ford Transit/Tourneo       63-103      235/45R18 A01 G01 K1c K2b T98 X44               A07 A12 A16
                             F..6                       63-103      235/45R18 A01 K1c K2b R63 R68 T98               A18 X54 S01
                             L744;                      63-103      235/45R18 KMV R09 T98
                             e11*2001/116*
                             0282, 0283, 0286*..;
                             e1*2007/46*0243*..
§ 22 49501, Erweiterung 05




                             FAE6, FBE6,
                             FDE6, FSE6
                             - Frontantrieb
                             - geschl. Aufbau
                             Ford Transit /             74-125      225/50R18   A01 G49 K1c T99                     A07 A12 A16
                             Tourneo Custom             74-125      235/50R18   A01 G73 G87 K1c K2b T01             A18 A58 Car
                             FAC, FCC                   74-125      235/50R18   KMV R09 T01                         S02
                             e11*2007/46*0676*..;       74-125      245/45R18   A01 G49 K1c T00
                             e1*2007/46*1005*..
                             - Frontantrieb



                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55059113 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 6

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 49501, Erweiterung 05




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55059113 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G49     Ist die Reifengröße 215/65R16 ww. 215/60R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
§ 22 49501, Erweiterung 05




                             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
                             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
                             schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
                             57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
                             schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G87     Ist 17 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
                             schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39,
                             § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
                             schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




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                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55059113 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 6

                             R32    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
                             235/65R16 ww. 235/60R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             R53    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
                             215/65R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).

                             R54    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
                             215/65R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).

                             R63      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/65 R
                             16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             R68      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/75 R
                             16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
§ 22 49501, Erweiterung 05




                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             X44      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/70R15
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             X54    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                             215/75R16 oder 195/75R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55059113 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 6



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 23. August 2018 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2017.
§ 22 49501, Erweiterung 05




                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 23. August 2018




                             Bohlander                                                                    00300691.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim