Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 7


                             Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0201708


                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                             Modell                           RC25T
                             Typ                              RC25T-758
                             Radgröße                         7,5Jx18H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                              Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             D11          RC25T-758 D11 / ohne Ring           5/112/66,6          52          900    2150
§ 22 49501, Erweiterung 07




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                       49501
                             Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung            RC25T-758 (s.o.)
                             Radgröße                         7,5Jx18H2
                             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                             Herstelldatum                    Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr. Art der Befestigungsmittel      Bund                  Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                             S01 Serien-Schraube M14x1,5         Kugel D = 28 mm       130                     27
                             S02 Serien-Schraube M14x1,5         Kugel D = 28 mm       180                     27

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                       Mercedes-Benz

                             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             A-Klasse                60-142         215/40R18                                       A07 A12 A16
                             169                                                                                    A18 B56 X92
                             e1*2001/116*0288*..                                                                    S01
                             A-Klasse                66-135         205/45R18   T90                                 A07 A12 A16
                             176, 245G               66-135         215/40R18   T85 T89                             A18 A57 B42
                             e1*2007/46*0928*..;     66-160         215/40R18   M+S T85 T89                         Flh Pe2 V00
                             e1*2001/116*            66-160         225/40R18                                       V18 S01
                             0470*04-..
                             B-Klasse                66-135         205/45R18   T86 T90                             A07 A12 A16
                             246, 245G               66-135         215/40R18   T85 T89                             A18 A57 B42
                             e1*2007/46*0751*..;     66-155         215/40R18   M+S T85 T89                         NoE Pe2 V00
                             e1*2001/116*            66-155         225/40R18                                       V18 S01
                             0470*04-..
                             - incl. Facelift 2014
                             C-Klasse                88-215         205/45R18   R37 T86 T90                         A07 A12 A16
                             204                     88-215         215/40R18   R37 T89                             A18 Cpe Lim
§ 22 49501, Erweiterung 07




                             e1*2001/116*0431*..     88-225         225/40R18   T88 T92                             S01
                             - Limousine/Coupe
                             - incl. Facelift 2011
                             (FIN: WDD204...)
                             C-Klasse T-Modell       115,135        215/40R18   R37 T89                             A07 A12 A16
                             204K                    88-170         205/45R18   R37 T90                             A18 Car S01
                             e1*2001/116*0457*..     88-225         225/40R18   T89 T91 T92
                             - incl. Facelift 2011
                             (FIN: WDD204...)
                             CLA-Klasse              80-130         205/45R18   T90                                 A07 A12 A16
                             117, 245G               80-130         215/40R18   T85 T89                             A18 A57 B42
                             e1*2007/46*1007*..;     80-160         215/40R18   M+S T85 T89                         Lim Pe2 V00
                             e1*2001/116*            80-160         225/40R18                                       V18 S01
                             0470*04-..
                             CLA-Klasse              80-130         205/45R18   T90                                 A07 A12 A16
                             Shooting Brake          80-130         215/40R18   T85 T89                             A18 A57 Car
                             245G                    80-160         215/40R18   M+S T85 T89                         Pe2 V00 V18
                             e1*2001/116*            80-160         225/40R18                                       S01
                             0470*12-..
                             V-Klasse/Vito           100-140        215/55R18   A01 A12 G90 T99                     A07 A16 A18
                             639/2, 639/4            100-140        215/55R18   A12 R91 T99                         A58 AHa NoE
                             e1*2007/46*             100-140        225/50R18   A10 T99                             S02
                             0457*09-..              100-140        225/55R18   A01 A12 G90 T02 T98
                             e1*2007/46*             100-140        225/55R18   A12 R91 T02 T98
                             0458*08-..              100-176        235/45R18   A10 T98
                             (FIN: W..447...)        100-176        245/45R18   A10 T00
                             nur Heckantrieb
                             V-Klasse/Vito 4matic    100-176        225/50R18   A10 T99                             A07 A16 A18
                             639/2, 639/5            100-176        225/55R18   A01 A12 G90 T02 T98                 A56 NoE S02
                             e1*2007/46*             100-176        225/55R18   A12 R91 T02 T98
                             0457*09-..              100-176        235/45R18   A10 T98
                             e1*2007/46*             100-176        245/45R18   A10 T00
                             0459*06-..
                             (FIN: W..447...)
                             nur Allradantrieb


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Vito/Viano             65-190        245/45R18    T00                                  A07 A12 A16
                             639, -/2, -/4, -/5                                                                     A18 A57 S02
                             e9*2001/116*0048*..,
                             e1*2007/46*
                             0457*00-08,
                             0458*00-07,
                             0459*00-05,
                             L275, L720
                             - incl. MJ 2011



                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49501, Erweiterung 07




                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 7

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
§ 22 49501, Erweiterung 07




                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

                             B42    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse1.

                             B56    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
                             an Achse 1.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 7

                             Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
                             schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39,
                             § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
                             schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
§ 22 49501, Erweiterung 07




                             an Achse 1.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 7

                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.
§ 22 49501, Erweiterung 07




                             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                             ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                             V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse     Hinterachse

                             Nr. 1 205/40R18         225/35R18
                             Nr. 2 205/45R18         225/40R18

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X92     Die Verwendung der Sonderräder ist aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage
                             nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse Durchmesser. 276 mm
                             an Achse 1.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49501 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55059113 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ RC25T-758
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 7



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 17. März 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2017.
§ 22 49501, Erweiterung 07




                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 17. März 2020




                             Bohlander                                                                    00340270.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim