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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55102312 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 6


                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            RC26
                Typ                               RC26-706
                Radgröße                          7,0Jx16H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                X5           RC26-706 X5 /                         5/100/54,1          38          700    2100
                             BA06 N2 Ø63,4-Ø54,1


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        49172
§ 22 49172*02




                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             RC26-706 (s.o.)
                Radgröße                          7,0Jx16H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Lexus
                                                  Subaru
                                                  Toyota

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55102312 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 6


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Lexus CT 200h           73             195/55R16   R37                                 A12 A16 A19
                A10(a)                  73             195/60R16   R37                                 A58 Flh S02
                e11*2007/46*0150*..     73             205/55R16
                Subaru Trezia           66, 73         195/55R16   K1a K2b K6f K6g K6i                 A01 A12 A16
                D1(a)                   66, 73         205/50R16   K1c K2b K6f K6h K6i                 A19 A58 V16
                e11*2007/46*0021*..     66, 73         205/55R16   K1c K2b K6f K6h K6i                 S02
                                        66, 73         225/45R16   K1c K2b K6f K6h K6i
                Toyota Avensis          66-110         205/45R16   K42 T83 T84                         A01 A12 A16
                T22                     66-110         205/50R16   K1c K42 K46 K56                     A19 Car Flh
                e11*96/79*0077*..       66-110         215/45R16   K1c K42 K46 K56                     Sth V16 S02
                                        66-110         225/45R16   K1c K2b K42 K46 K56
                                        66-81          195/50R16   K42 T83
                Toyota Avensis          81-120         205/55R16                                       A12 A16 A19
                T25                     81-120         215/50R16                                       Car Flh Sth
                e11*2001/116*0196*.     81-120         225/50R16   A01 K42 K46                         V16 S02
                Toyota Celica           85-129         205/50R16                                       A12 A16 A19
                T20                                                                                    S02
§ 22 49172*02




                G608,
                e1*93/81*0006*..
                Toyota Celica           105-141        205/50R16                                       A12 A16 A19
                T23                     105-141        225/45R16   A01 K1a K2b K45                     V16 S02
                e11*98/14*0122*..,
                e11*2001/116*0122*.
                Toyota Prius (II)       57             195/55R16   K42                                 A01 A12 A16
                HW2                                                                                    A19 S02
                e11*2001/116*0200*.
                Toyota Prius (III)      73             195/55R16   K6f                                 A01 A12 A16
                XW3(a), XW3P            73             195/60R16   K6f                                 A19 S02
                e11*2001/116*0264*.
                e11*2007/46*0015*..
                Toyota Prius (IV)       72             195/55R16                                       A12 A16 A19
                XW5(EU,M)               72             195/60R16                                       Flh S02
                e11*2007/46*2971*..     72             205/55R16
                                        72             215/50R16   A01 K1c K2c K6j K8e K9v
                Toyota Prius PHV (IV)   72             195/55R16                                       A12 A16 A19
                XW5P(EU,M)              72             195/60R16                                       Flh S02
                e11*2007/46*3704*..     72             205/55R16
                                        72             215/50R16   A01 K1c K2c K6j K8e K9v
                Toyota Urban Cruiser    66, 73, 74     195/60R16                                       A12 A16 A19
                XP11                    66, 73, 74     205/55R16                                       A58 S02
                e11*2001/116*0263*.     66, 73, 74     215/50R16   A01 K6f K6i
                - 2WD                   66, 73, 74     215/55R16   A01 K6f K6i
                                        66, 73, 74     225/50R16   A01 K1a K1b K2b K6f K6i K6k
                Toyota Urban Cruiser    66             195/60R16                                       A12 A16 A19
                XP11                    66             205/55R16                                       A56 S02
                e11*2001/116*0263*.     66             215/50R16
                - 4WD                   66             215/55R16
                                        66             225/50R16   A01 K1a K1b K2b


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55102312 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Toyota Verso-S         66, 73        195/55R16     K1a K2b K6f K6g K6i                   A01 A12 A16
                XP12(a)                66, 73        205/50R16     K1c K2b K6f K6h K6i                   A19 A58 V16
                e11*2007/46*0020*..    66, 73        205/55R16     K1c K2b K6f K6h K6i                   S02
                                       66, 73        225/45R16     K1c K2b K6f K6h K6i


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
§ 22 49172*02




                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55102312 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 6

                A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
§ 22 49172*02




                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.



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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55102312 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 5 von 6


                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
                gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                umzulegen.
§ 22 49172*02




                K6k    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhaus-
                ausschnittkante um 5 mm auszustellen.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
                Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55102312 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 6 von 6


                V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse

                Nr.   1   185/50R16     205/45R16
                Nr.   2   195/40R16     215/35R16
                Nr.   3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                Nr.   4   195/50R16     215/45R16
                Nr.   5   205/45R16     225/40R16
                Nr.   6   205/50R16     225/45R16
                Nr.   7   205/55R16     225/50R16, 245/45R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.



                Prüfort und Prüfdatum
§ 22 49172*02




                Die Verwendungsprüfung fand am 2. August 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 2. August 2017




                Bohlander                                                                      00276108.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim