GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55102312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Brock Alloy Wheels GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC26 Typ RC26-706 Radgröße 7,0Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø(mm) (mm) (kg) D3 RC26-706 D3 / ohne Ring 5/112/66,6 47 700 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49172 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung RC26-706 (s.o.) Radgröße 7,0Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28 S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 160 33 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55102312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 88-125 205/60R16 A13 R09 A02 A04 A05 B8, B81 88-125 215/55R16 A33 R37 A08 A09 A16 e1*2001/116*0430*..; 88-125 225/55R16 A90 A19 Car Lim e13*2007/46*1084*.. 88-130 205/60R16 A13 M+S S02 88-130 215/55R16 A33 M+S 88-195 225/55R16 A90 M+S A-Klasse 60-142 195/55R16 A33 A02 A04 A05 169 60-142 205/50R16 A01 A12 K1a K2b K42 A08 A09 A16 e1*2001/116*0288*.. 60-142 205/55R16 A01 A12 G01 K1a K2b K42 A19 Mk2 V16 60-142 225/45R16 A01 A12 K1a K2b K42 S01 A-Klasse 80, 90 195/55R16 A33 R37 T87 T91 A02 A04 A05 176 80, 90 195/60R16 A33 R37 A08 A09 A16 e1*2007/46*0928*.. 80, 90 205/50R16 A90 R37 T87 T91 A19 A58 Flh 80-90 205/55R16 A90 Nk1 Pe2 V16 80-90 215/55R16 A12 Z15 S01 80-90 225/50R16 A01 A12 K2b B-Klasse 70,85 195/55R16 A11 R37 A02 A04 A05 245 70,85 195/60R16 A11 R37 A08 A09 A16 e1*2001/116*0314*.. 70,85 205/50R16 A33 R37 A19 Mk2 S01 70-142 195/55R16 A11 M+S 70-142 205/50R16 A33 M+S 70-142 205/55R16 A33 B-Klasse 80, 90 195/55R16 A33 R37 T87 T91 A02 A04 A05 246 80, 90 195/60R16 A33 R37 A08 A09 A16 e1*2007/46*0751*.. 80, 90 205/50R16 A91 R37 T87 T91 A19 A58 Nk1 80-115 205/55R16 A91 Pe2 V16 Z15 80-115 215/55R16 A01 A12 K2b S01 80-115 225/50R16 A01 A12 K2b C-Klasse 88,100,115 195/60R16 A10 A02 A04 A05 204 88-215 205/55R16 A10 A08 A09 A16 e1*2001/116*0431*.. 88-215 225/50R16 A30 A19 B03 Cpe - Limousine/Coupe DA2 Lim V16 - incl. Facelift 2011 S01 C-Klasse T-Modell 88-170 205/55R16 A10 T91 T94 A02 A04 A05 204K 88-170 225/50R16 A30 T92 T93 A08 A09 A16 e1*2001/116*0457*.. A19 B03 Car - incl. Facelift 2011 DA2 V16 S01 E-Klasse 150 205/60R16 A10 T91 T92 140 A02 A04 A05 212 150 215/55R16 A10 T93 T97 140 A08 A09 A16 e1*2001/116*0501*.. 150 225/55R16 A10 T93 T94 T95 140 A19 A58 B03 - mit Luftfederung F38 Lim V16 X78 S01 E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 T91 T92 140 A02 A04 A05 212, 212G 100-150 215/55R16 A10 140 A08 A09 A16 e1*2001/116*0501*..; 100-150 225/55R16 A10 140 A19 A58 B03 e1*2007/46*0484*.. 120, 125 205/55R16 A10 R09 T91 T94 140 F39 Lim V16 X78 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55102312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. V-Klasse 72-128 215/60R16 K2c K56 R35 T94 T95 T99 140 A01 A02 A04 638/2 72-128 225/55R16 K2c K44 K56 T94 T95 T99 140 A05 A08 A09 e9*95/54, 98/14, A12 A16 A19 2001/116*0020*.. K42 S03 Vito 58-105 215/60R16 K2c K56 R35 T95 T99 140 A01 A02 A04 638 58-105 225/55R16 K2c K44 K56 T95 T99 140 A05 A08 A09 e9*93/81,98/14, A12 A16 A19 2001/116*0005*.. K42 S03 Vito 60-105 215/60R16 K2c K56 R35 T95 T99 140 A01 A02 A04 638/1 60-105 225/55R16 K2c K44 K56 T95 T99 140 A05 A08 A09 K 393 A12 A16 A19 K42 S03 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver- ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti- gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen- denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und - schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län- ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge- schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee- ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55102312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 4 von 7 A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter- halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. DA2 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit Bremssät- teln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81). F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55102312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 5 von 7 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei- gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Mk2 Die Verschlusskappen (Staubkappen) des Fahrzeugs an Achse 1 und 2 sind zu entfernen. Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden. Pe2 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm an Achse 1. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55102312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 6 von 7 S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel- ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X78 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49172 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55102312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC26-706 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 7 von 7 Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien- Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung). 140 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 18. Januar 2013 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 18. Januar 2013 Coen 00189058.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Herstellerempfehlung Aftermarkt RDKS/TPMS Radtyp RC26 706 KBA 49172 Hersteller RDKS/TPMS Ventilart Montierbar Alligator RS3 Metall ja BaoLong 3901B.1 Metall nein CUB Universal Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall nein Schrader EZ * Gummi ja Schrader EZ Metall ja Schrader 40700-1AYOA Metall nein *zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben. Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.