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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO

                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 10

                             Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

                             Modell                           RC27
                             Typ                              RC27-656
                             Radgröße                         6,5Jx16H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad –                Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung       Ausführungsbezeichnung/            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                           Zentrierring                       Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             N13           RC27-656 N13 / ohne Ring           5/114,3/66,1        32          650    2150
§ 22 49464, Erweiterung 18




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                       49464
                             Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
                             Ausführungsbezeichnung           RC27-656 (s.o.)
                             Radgröße                         6,5Jx16H2
                             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                             Herstelldatum                    Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund         Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
                             S01       Serien-Mutter M12x1,25         Kegel 60°    110                    25,5
                             S04       Serien-Mutter M12x1,25         Kegel 60°    115                    25,5
                                       Nissan T-Nr.: 40424 V5510
                             S08       Mutter M12x1,25                Kegel 60°    100                    34


                             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S02       Serien-Schraube M12x1,5        Kegel 60°    115                    22,5
                             S03       Serien-Schraube M12x1,5        Kegel 60°    110                    23,5
                                       Renault T.-Nr.: 7703003008
                             S05       Serien-Schraube M12x1,5        Kegel 60°    110                    23,5
                             S06       Serien-Schraube M12x1,5        Kegel 60°    110                    23,5
                             S07       Serien-Schraube M12x1,5        Kegel 60°    110                    23,5
                             S09       Schraube M14x1,5               Kegel 60°    145                    28
                                       Brock Typ: ZS2C ww
                                       Brock Typ: ZS2 DIV-004
                             S10       Serien-Schraube M12x1,5        Kegel 60°    115                    23,5




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO

                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 10

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                    Nissan
                                                           Renault


                             Spurverbreiterung             innerhalb 2%
§ 22 49464, Erweiterung 18




                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Nissan Juke (I) 2WD       69-147        205/60R16                                          A07 A12 A14
                             F15                       69-147        205/65R16                                          A21 A58 B16
                             e11*2007/46*0132*..;      69-147        215/60R16                                          V16 S01
                             e3*2007/46*0162*..,       69-147        225/55R16     A01 K1c K2b
                             e5*2007/46*1031*..
                             - incl. Facelift 2014
                             Nissan Juke (I) 4WD       140, 147      205/60R16                                          A07 A12 A14
                             F15                       140, 147      205/65R16                                          A21 A56 B16
                             e11*2007/46*0132*..,      140, 147      215/60R16     A01 K2b                              S01
                             e5*2007/46*1031*..        140, 147      225/55R16     A01 K1c K2b
                             - incl. Facelift 2014
                             Nissan Juke (II) 2WD      86            215/65R16     A90                                  A07 A14 A21
                             F16                       86            225/60R16     A90                                  A58 S10
                             e9*2007/46*6697*..        86            225/65R16     A01 A12 G01
                                                       86            235/60R16     A12
                             Nissan Leaf               90            205/55R16     A91                                  A07 A14 A21
                             ZE1                       90            205/60R16     A12                                  A58 S04
                             e9*2007/46*6537*..        90            215/55R16     A01 A12 K1b K4i K6f
                             (40, 62 kWh-Batterie)     90            225/50R16     A01 A12 K1b K4i K6f
                             Nissan Primera            80-103        205/60R16                                          A12 A14 A21
                             P12                       80-103        215/55R16     A01 K2b                              B03 Car Lim
                             e11*98/14*0183*..         80-103        225/50R16     A01 K1c K2b                          V16 S08
                                                       80-103        225/55R16     A01 K1c K2b K44 K56
                                                       80-103        235/50R16     A01 K1c K2c K44 K56
                             Nissan Pulsar             81, 85        195/55R16                                          A07 A12 A14
                             C13                       81-140        195/60R16                                          A21 A58 Flh
                             e9*2007/46*3086*..        81-140        205/55R16                                          V16 S04
                                                       81-140        215/55R16     A01 K1c K2b K8h
                                                       81-140        225/50R16     A01 K1c K2b K8h




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO

                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 3 von 10

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Nissan Qashqai            81-120        215/65R16    A91                                  A07 A14 A21
                             J11                       81-120        225/60R16    A12                                  A57 S02
                             e11*2007/46*0963*..;      81-120        225/65R16    A12
                             e5*2007/46*1029*..        81-120        235/60R16    A01 A12 K2b
                             Nissan Qashqai, /+2       76-110        215/65R16    A33                                  A07 A14 A21
                             J10                       76-110        225/60R16    A01 A12 K2b                          A57 B03 B16
                             e11*2001/116*0295*.       76-110        235/60R16    A01 A12 K1a K2b                      S01
                             Nissan X-Trail            104-127       215/65R16    A13                                  A07 A14 A21
                             T31                       104-127       225/60R16    A01 A12 K42                          B03 S01
                             e1*2001/116*0432*..       104-127       235/60R16    A01 A12 K2b K42
                             - incl. MJ 2011
                             Renault Captur (II)       70-113        215/65R16    A90                                  A07 A14 A21
                             RJB                       70-113        225/60R16    A90                                  A58 S06
                             e2*2007/46*0684*..        70-113        225/65R16    A12
                                                       70-113        235/60R16    A12
§ 22 49464, Erweiterung 18




                             Renault Kadjar 2WD        81-120        215/65R16    A91                                  A07 A14 A21
                             RFE                       81-120        225/60R16    A12                                  A58 F23 S06
                             e2*2007/46*0475*..        81-120        225/65R16    A12
                                                       81-120        235/60R16    A01 A12 K2b
                             Renault Latitude          81,103        195/60R16    A33                                  A14 A21 B03
                             T                         81,103        205/60R16    A91                                  Lim S09
                             e2*2001/116*0363*..       81,103        215/55R16    A01 A12 K4h
                                                       81,103        215/60R16    A01 A12 K4h
                                                       81,103        225/55R16    A01 A12 K4h
                             Renault Megane (IV)       66-103        195/55R16    A31                                  A07 A14 A21
                             RFB                       66-103        195/60R16    A31                                  A58 Car Flh
                             e2*2007/46*0546*..        66-120        205/55R16    A01 A12 K8c                          L05 V16 S07
                                                       66-120        215/55R16    A01 A12 K2b K8c
                                                       66-120        225/50R16    A01 A12 K1c K2c K8m
                             Renault Scenic (III)      63-103        205/55R16    A33 T91 T94                          A07 A14 A21
                             JZ                        63-103        205/60R16    A33 T92 T96                          A58 A60 B03
                             e2*2001/116*0379*..,      63-103        215/55R16    A12                                  V16 S05
                             e2*2007/46*0011*..        63-103        225/50R16    A01 A12 K2b K4a T92 T93
                             - Scenic / Gr. Scenic     63-103        225/55R16    A01 A12 K2b K4a
                             Renault ZOE (II)          51            195/55R16    K1a K1b K2b T91                      A01 A07 A12
                             AG                        51            205/50R16    K1a K1b K2b K6i K8c T91              A14 A21 A58
                             e2*2007/46*0251*15-..;    51            215/50R16    K1c K2a K2b K6g K6i K8c              Flh S03
                             e2*2007/46*0681*03-..
                             (41 kWh-Batterie)




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 10

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
§ 22 49464, Erweiterung 18




                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 10

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
§ 22 49464, Erweiterung 18




                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             B16   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 296
                             mm an Achse 1.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 10

                             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§ 22 49464, Erweiterung 18




                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K4a     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenver-
                             kleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Rad-
                             hausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 7 von 10

                             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
§ 22 49464, Erweiterung 18




                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                             mit Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 8 von 10

                             S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S09     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S09 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S10     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S10 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.
§ 22 49464, Erweiterung 18




                             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 9 von 10

                             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16     245/55R16
§ 22 49464, Erweiterung 18




                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 4. Februar 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO

                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55059413 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                 Seite 10 von 10



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 4. Februar 2020




                             Bohlander                                                                   00336829.DOC
                             RN/Boh
§ 22 49464, Erweiterung 18




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim