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							GUTACHTEN zur ECE R124 000585

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55065613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656-1
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 1 von 3



Prüfgegenstand

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                        Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                               Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
O5        RC27-656-1 O5 / ohne Ring            5/105/56,6           38          705    2050




Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund          Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm)
S02   Serienmutter M12x1,5              Kegel 60°     125                       36
S03   Serienmutter M12x1,5              Kegel 60°     125                       36
S04   offene Serienmutter M12x1,5       Kegel 60°     140                       -
      ww.
      Hutmutter Brock Typ D6 - SW19




Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Trax          85-103        195/70R16     A91 ECE M+S                          A14 A21 S03
KL1B / J-A              85-103        205/70R16     A12 ECE
e4*2007/46*0696*..;     85-103        215/65R16     A92 ECE
e4*2007/46*0537*..
Opel Mokka              81-103        195/70R16     A91 ECE M+S                          A14 A21 A57
J-A                     81-103        205/70R16     A12 ECE                              S02
e4*2007/46*             81-103        215/65R16     A92 ECE
0537*00-14
Opel Mokka-X            81-112        205/70R16     A12 ECE                              A14 A21 A57
J-A                     81-112        215/65R16     A90 ECE                              S04
e4*2007/46*0537*15-..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000585

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55065613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656-1
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 2 von 3


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000585

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55065613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656-1
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                                                                                        Seite 3 von 3


ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen oder wahlweise die mitgelieferten
Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugs-
drehmoment für die Radmuttern durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zu-
dem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von
ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 21. Oktober 2016
                                                                             00259154.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim