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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55059413 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 6

                Auftraggeber                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                   Schleidener Straße 32
                                                   53919 Weilerswist - Derkum
                                                   QM-Nr. 49 02 0400809



                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad

                Modell                             RC27
                Typ                                RC27-656
                Radgröße                           6,5Jx16H2
                Zentrierart                        Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                              Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                O6            RC27-656 -3 O6 / ohne Ring           5/115/70,2          41          705    2050



                Kennzeichnungen
§ 22 49464*12




                KBA-Nummer                         49464
                Herstellerzeichen                  BROCK ALLOY WHEELS
                Ausführungsbezeichnung             RC27-656 (s.o.)
                Radgröße                           6,5Jx16H2
                Einpresstiefe                      ET (s.o.)
                Herstelldatum                      Monat und Jahr



                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)    Gesamthöhe (mm)
                S02       Serien-Mutter M12x1,5 –      Kegel 60°       140                  -
                          offene Mutter
                          wahlweise
                          Hutmutter
                S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°       140                  36
                S04       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°       150                  36
                S05       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°       140                  36
                S06       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°       125                  -
                          offen
                S07       Mutter M12x1,5               Kegel 60°       140                  -
                          - geschlossen, Typ ZM1
                          ww.
                          - offen, Typ Brock D14


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55059413 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 6

                Verwendungsbereich

                Hersteller                   Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                             Opel


                Spurverbreiterung            innerhalb 2%



                Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet Captiva        93-135       215/70R16   A13 135                         A07 A14 A21
                KLAC, KLAD               93-135       225/65R16   A12                             B03 S07
                e4*2001/116*0113*..,     93-135       235/65R16   A12 134
                e4*2001/116*0117*..      93-190       215/70R16   A13 M+S 135
                - incl. Facelift 2011
                Chevrolet Cruze /-SW     92-120       205/60R16   A33                             A07 A14 A21
                KL1J                     92-120       215/55R16   A12                             A58 Car Flh
                e4*2001/116*0140*..      92-120       215/60R16   A12                             Lim V16 S05
§ 22 49464*12




                                         92-120       225/55R16   A12
                Chevrolet Orlando        96-120       215/55R16   A91                             A07 A14 A21
                KL1Y, KL1YN              96-120       215/60R16   A91                             A58 S04
                e4*2007/46*0224*..;      96-120       225/55R16   A91
                e4*2007/46*0295*..
                Opel Ampera              111          205/60R16   A91 M+S                         A07 A14 A21
                D1JOI                    111          215/55R16   A12 M+S                         A58 Flh S03
                e13*2007/46*1159*..      111          215/60R16   A12 M+S
                Opel Antara              93-135       215/70R16   A11 135                         A07 A14 A21
                L-A                      93-135       225/65R16   A12                             B03 S07
                e4*2001/116*0118*..      93-135       235/65R16   A12 134
                - incl. Facelift 2011    93-190       215/70R16   A11 M+S 135
                Opel Astra-J             81,92        205/55R16   A33 R09                         A07 A14 A21
                P-J, -/V, /SW            81,92-143    205/60R16   A91 M+S R37                     A58 Flh Lim
                e1*2007/46*0141*..,      81,92-143    205/60R16   A91 R37                         V16 S02
                e4*2007/46*0309*..,      81,92-143    205/65R16   A01 A12 G03 R37
                e4*2007/46*0204*..       81,92-143    205/65R16   A12 R09
                                         81,92-143    215/55R16   A91
                                         81,92-143    215/60R16   A91
                                         81,92-143    225/55R16   A12
                Opel Astra-J             74, 81, 92   205/55R16   A33 R09                         A07 A14 A21
                P-J/SW, -/V              74-132       205/60R16   A91 M+S R37                     A58 Car V16
                e4*2007/46*0204*..;      74-132       205/60R16   A91 R37                         S02
                e4*2007/46*0308*..       74-132       205/65R16   A01 A12 G03 R37
                - Sports Tourer          74-132       205/65R16   A12 R09
                - Station Wagon          74-132       215/55R16   A91
                                         74-132       215/60R16   A91
                                         74-132       225/55R16   A12




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55059413 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Opel Insignia              81-121       215/60R16   A91                                  A07 A14 A21
                Z-B                        81-121       215/65R16   A12                                  A58 B03 Car
                e8*2007/46*0264*..         81-121       225/55R16   A12                                  Flh HO1 S06
                                           81-121       225/60R16   A12
                Opel Zafira Tourer         81-110       215/55R16   A91                                  A07 A14 A21
                P-J/SW, -/V                81-110       215/60R16   A91                                  A58 HO1 S02
                e4*2007/46*0204*..,        81-110       225/55R16   A91
                e4*2007/46*0308*..
                - incl. Facelift 2016



                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
§ 22 49464*12




                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55059413 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 6

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
§ 22 49464*12




                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                HO1 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm
                an Achse 1.

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49464 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55059413 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

                M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
§ 22 49464*12




                Seite 1) verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



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                Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55059413 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC27-656
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 6

                135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 5. September 2017 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.
§ 22 49464*12




                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 5. September 2017




                Laux                                                                    00278144.DOC
                RN/RL




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim