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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            RC27
               Typ                               RC27-657
               Radgröße                          6,5Jx17H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               TO           RC27-657 TO / ohne Ring               5/114,3/60,1        30          750    2150

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        49991
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             RC27-657 (s.o.)
               Radgröße                          6,5Jx17H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
§22 49991*16




               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Gesamthöhe (mm)
               S01       Serien-Mutter M12x1,5        Flachbund      110                 37,5
                         OE-Nr 90942-01033
               S02       Serien-Mutter M12x1,5        Flachbund      110                 42,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Lexus
                                                 Toyota

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                          Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Lexus UX                  112, 127       215/60R17   K6w                            A01 A12 A14
               ZA1(EU,M), -/TMG          112, 127       225/55R17   K6w                            A21 A57 MHy
               e6*2007/46*0263*..;       112, 127       235/55R17   K1c K6b K6x                    S01
               e13*2007/46*2005*..
               Toyota Auris (I)          66-108         205/50R17   K1a K1b K2b                    A01 A12 A14
               E15J, E15UT..                                                                       A21 Flh S01
               e11*2001/116*0299*..;
               0305*00-13;
               e11*2007/46*0167*..;
               0019*00-03
               - incl. Facelift 2010
               Toyota Auris (II)         66, 73, 85     205/50R17   K1b K2b K6r                    A01 A12 A14
               E15UT(a), E15UTN(a),                                                                A21 A58 Car
               -/TMG                                                                               F23 Flh KOV
               e11*2001/116*                                                                       S01
               0305*14-..;
               e11*2007/46*
               0019*04-..;
               e13*2007/46*1718*..
§22 49991*16




               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015
               Toyota Auris (II)         82 - 97        205/50R17   K1b                            A01 A12 A14
               E15UT(a), E15UTN(a),                                                                A21 A58 Car
               -/TMG                                                                               F24 Flh KOV
               e11*2001/116*                                                                       S01
               0305*14-..;
               e11*2007/46*
               0019*04-..;
               e13*2007/46*1718*..
               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015
               Toyota Auris Hybrid(II)   73             205/50R17   K1b                            A01 A12 A14
               HE15U(a), -/TMG                                                                     A21 A58 Car
               e11*2007/46*                                                                        F24 Flh KOV
               0018*05-..;                                                                         S01
               e13*2007/46*1549*..
               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015
               Toyota Avensis            82-112         205/55R17   A13 R37                        A14 A21 Car
               T27, /-MS1                82-112         215/50R17   A33 R37                        Lim S01
               e11*2001/116*0331*.;      82-112         215/55R17   A33
               e11*2007/46*0236*..       82-112         225/50R17   A01 A12 K1a K2b K4h K6e
               - incl. Facelift
               2012+2015
               Toyota C-HR (I)           72-112         215/60R17   K1c K2b K6b K6x                A01 A12 A14
               AX1T(EU,M), -/TMG         72-112         225/55R17   K1c K2b K6b K6x                A21 A57 MHy
               e11*2007/46*3641*..;                                                                S01
               e13*2007/46*1765*..;
               e6*2007/46*0264*..;
               e6*2007/46*0338*..



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota C-HR (II)         72-112        215/60R17   A91                                A14 A21 A57
               AX2T(M), -/TGRE          72-112        225/60R17   A01 A12 G95                        MpH S01
               e6*2018/858*00294*..;    72-112        225/60R17   A12 R34
               e13*2018/858*00573*..    72-112        235/55R17   A01 A12 K3i K5w
               Toyota Corolla (XI)      66, 73, 97    205/50R17   K2b K6r                            A01 A12 A14
               E15EJ, -/TMG                                                                          A21 A58 F23
               e11*2001/116*                                                                         KOV Lim S01
               0304*09-..;
               e13*2007/46*1910*..
               - ab Modell 2014 (E18)
               Toyota Corolla (XII)     72-97         205/50R17   A90                                A14 A21 A58
               ZE1EE(EU,M), -/TMG                                                                    Lim NoP Z15
               e6*2007/46*0316*..;                                                                   S01
               e13*2007/46*2013*..
               - Limousine
               - incl. Hybrid
               Toyota Corolla (XII)     72,85         205/50R17   A90                                A14 A21 A58
               ZE1HE(EU,M), -/TMG                                                                    Flh KOV NoP
               e6*2007/46*0318*..;                                                                   Z15 S01
§22 49991*16




               e13*2007/46*2012*..
               - Fließheck
               - incl. Hybrid
               Toyota Corolla (XII)     72,85         205/50R17   A90                                A14 A21 A58
               ZE1HE(EU,M), -/TMG                                                                    Car KOV NoP
               e6*2007/46*0318*..;                                                                   Z15 S01
               e13*2007/46*2012*..
               - Touring Sports
               - incl. Hybrid
               Toyota Corolla Cross     72-112        215/60R17   A33                                A14 A21 A57
               Hybrid                   72-112        225/55R17   A91                                KMV S01
               XG1TJ(JP,M), -/TGRE      72-112        235/55R17   A01 A12 K1a
               e6*2018/858*00186*..;
               e13*2018/858*00420*..
               Toyota Prius (V) PHEV    111           195/60R17                                      A12 A14 A21
               XW6(M)                   111           205/55R17   A01 K6w                            A58 Flh Z17
               e6*2018/858*00260*..     111           215/50R17   A01 K1c K2a K2b K4i K5w K6y K8h    S02
               - Plug-in Hybrid         111           215/55R17   A01 K1c K2a K2b K4i K5w K6y K8h
               - 17 Zoll-
               Serienbereifung
               Toyota Prius Plus        73            205/50R17                                      A12 A14 A21
               XW4(a), XW3(a), -        73            205/55R17                                      Car Z16 S01
               /TMG                     73            215/50R17   A01 K3a K3c K3i K5a K6f
               e11*2007/46*0157*..;
               e11*2001/116*0264*;
               e13*2007/46*1956*..;
               e6*2007/46*0347*..
               - Business, Comfort




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota RAV4 (IV)        91-112        225/65R17    A33                                   A14 A21 A57
               XA3(a)                  91-112        235/60R17    A12                                   LT3 S01
               e6*2001/116*
               0105*09-13
               - ab Modell 2013
               Toyota RAV4 (IV)        105, 112      225/65R17    A33                                   A14 A21 A57
               XA3(a), -/TMG           105, 112      235/60R17    A12                                   LT3 S01
               e6*2001/116*
               0105*14-..;
               e13*2007/46*1657*..
               - ab Facelift 2016


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
§22 49991*16




               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 8
               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
§22 49991*16




               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 6 von 8
               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G95     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 17 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
               dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
               (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
§22 49991*16




               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
               vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
               zu befestigen.

               K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
               befestigen.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                Seite 7 von 8
               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.
§22 49991*16




               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
               mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von
               Anschlag zu Anschlag.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 8 von 8
               R34     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               225/60R17, 225/55R18 oder 225/50R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
§22 49991*16




               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 25. April 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 25. April 2024




               Laux                                                                 00426799.DOC



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim