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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0192006

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          RC27
               Typ                             RC27-657
               Radgröße                        6,5Jx17H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               BM1          RC27-657 BM1 / ohne Ring           5/112/66,7          39          680    2150


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                      49991
               Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung           RC27-657 (s.o.)
§22 49991*10




               Radgröße                        6,5Jx17H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr. Art der Befestigungsmittel      Bund            Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01 Serien-Schraube M14x1,25        Kegel 60°       140                  27,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW
                                               Mini/BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 6


               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 1er-Reihe          80-140        195/55R17    K2b M+S                              A01 A07 A12
               F1H                    80-140        205/50R17    K2b M+S                              A14 A21 A57
               e1*2007/46*2018*..     80-140        215/50R17    K1a K1b K2a K2b K8z M+S              B10 Flh S01
               BMW 2er Gran Coupe     85-140        195/55R17    K2b M+S                              A01 A07 A12
               F2GC                   85-140        205/50R17    K2b M+S                              A14 A21 A57
               e1*2007/46*2064*..     85-140        215/50R17    K1a K1b K2a K2b K8z M+S              B10 Lim S01
               BMW X1                 85-170        205/60R17    A13 M+S                              A07 A14 A21
               UKL-L, F1X             85-170        215/55R17    A01 A12 K2b M+S                      A57 B10 NoP
               e1*2007/46*            85-170        215/60R17    A01 A12 K2b M+S                      S01
               0371*19-..;            85-170        225/55R17    A01 A12 K2b M+S
               e1*2007/46*1676*..
               BMW X1                 92            205/60R17    A13 M+S                              A07 A14 A21
               Plug-in-Hybrid         92            215/55R17    A01 A12 K2b M+S                      A56 B10 S01
               F1X                    92            215/60R17    A01 A12 K2b M+S 139
               e1*2007/46*1676*..     92            225/55R17    A01 A12 K2b M+S

               BMW X2                 85-170        205/60R17    A13 M+S                              A07 A14 A21
§22 49991*10




               F2X                    85-170        215/55R17    A01 A12 K2b M+S                      A57 B10 NoP
               e1*2007/46*1824*..     85-170        215/60R17    A01 A12 K2b M+S                      S01
                                      85-170        225/55R17    A01 A12 K2b M+S
               BMW X2                 92            205/60R17    A13 M+S                              A07 A14 A21
               Plug-in-Hybrid         92            215/55R17    A01 A12 K2b M+S                      A56 B10 S01
               F2X                    92            215/60R17    A01 A12 K2b M+S
               e1*2007/46*1824*..     92            225/55R17    A01 A12 K2b M+S

               Mini Cooper SE         75 (135)      185/50R17    K1a K1b K2b K4i K6w M+S T86          A01 A07 A12
               FML2E                  75 (135)      195/45R17    K2b T85                              A14 A21 A58
               e1*2007/46*2063*..     75 (135)      205/45R17    K1a K1b K2b K4i K6w                  Flh S01
               - Elektro

               Mini Countryman        75-155        205/60R17    A11 M+S                              A07 A14 A21
               FMX                    75-155        215/55R17    A01 A11 K2b M+S                      A57 KMV
               e1*2007/46*1682*..     75-155        215/60R17    A01 A12 K2b M+S                      NoH
                                      75-155        225/55R17    A01 A12 K2b M+S                      S01
               Mini Countryman SE     92,100        205/60R17    A11 M+S                              A07 A14 A21
               FMX                    92,100        215/55R17    A01 A11 K2b M+S                      A56 KMV S01
               e1*2007/46*1682*..     92,100        215/60R17    A01 A12 K2b M+S
               - Hybrid               92,100        225/55R17    A01 A12 K2b M+S
               Mini One/              55-100        195/45R17    K2b T81 T85                          A01 A07 A12
               Cooper ,/D, /S         55-155        185/50R17    K1a K1b K2b K4i K6w M+S              A14 A21 A58
               UKL-L, FML2, FML4,     55-155        205/45R17    K1a K1b K2b K4i K6w                  Cbo Flh S01
               FMCA
               e1*2007/46*
               0371*10-..,
               e1*2007/46*1678*..,
               e1*2007/46*1679*..,
               e1*2007/46*1680*..,
               - 3/5-Türer / Cabrio



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
§22 49991*10




               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               139      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 49991*10




               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B10    Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
               Achse 1.

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 5 von 6


               K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dau-
               erhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Brei-
               te der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Rei-
               fens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dau-
               erhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite
               der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
               (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§22 49991*10




               K8z     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Rad-
               mitte um 5mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
               zeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 6 von 6


               T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 24. August 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
§22 49991*10




               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 24. August 2021




               Bohlander                                                                        00373911.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim